Dass man/frau (auch jew. im Plural ;- ) ) eine Gestalltungsfreiheit bezüglich Absicherung der gewählten ’ Lebensgemeinschaft’ erhält wäre ‚zeitgemäss‘.
Aber mit Pflichtteilen wäre ich vorsichtig.
Wenn zB. ein ‚alter Weisser Mann‘ sich im Lebensabend noch mal so richtig ins Abenteuer mit 5 Frauen stürtzt, haben die Filiuse echt das Nachsehen.
???
Ich wundere mich auch, dass der besagte ‚Berliner Testament‘ rumkursiert. Bin auch von ‚gesetzlich gesichertem Erbteil‘ ausgegangen - bin ihm aber auch pers. begegnet.
Der (einklagbarer) ist aber auch geringer als wenn die gesetzliche Erbfolge testamentarisch fixiert wäre(?).
Wahrscheinlich muss man für die Zukunft das Erbrecht ganz neu aufrollen, bzw. bis dahin individuell ein Testament verfassen.
Der Wandel der Gesellschaft geht im Moment sehr schnell von statten und die Gesetze müssen erst noch angepasst werden.
Ich sehe allerdings in Lebensgemeinschaften mit mehreren erwachsenen Personen derselben Generation Probleme mit wechselseitigen Unterhalts- oder Versorgungsansprüchen. Das könnte schnell Dimensionen erreichen, die man mit abhängiger Arbeit nicht mehr finanzieren kann.