Initiative zur Präzisierung der angenommenen Initiative Bedingungsloses Grundeinkommen ( BGE)

Kontaktart: Kommentar unter Beitrag / persönliche Nachricht ?
Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Ja
Eine Initiative von: Namen TK BGE ( Sigrid, Dieter, Regine, Matthias K. Annelie, Thomas
Bearbeitungsstatus:Fast Fertig
Redaktionsschluss: Ende September 2018 ?

Einleitung:
Der @tk_bge als Arbeitsgrupppe der Bundespartei hat den Auftrag das beschlossene BGE auszuarbeiten.

Problembeschreibung:
https://marktplatz.dib.de/t/bedingungsloses-grundeinkommen-der-tk-bge-struktur-infos-working-paper/15274

Forderungen
im WorkingPaper
Quellen
link oben

5 „Gefällt mir“

Dieter und ich haben jetzt die Vorlage zur Ini ausgefüllt.
Bitte anschauen und kommentieren wenn nötig.
Bis Ende des Monats soll es fertig sein, damit wir es dann ins Plenum einreichen können.

3 „Gefällt mir“

Im TK_BGE kamen wir überein, die Kuh nicht zu schlachten, allenfalls zu melken.

Und zu

dachten wir an gewisse Einführungsfristen unserer Steuermodelle und europaweite Annahme unseres Modells (landesspezifisch angepasst). Wir glauben an den Standort Europa!

4 „Gefällt mir“

könntest du den Link so freigeben, dass ich dort direkt im Dokument kommentieren kann? oder habt ihr es lieber hier? dann wird es aber vielleicht etwas zusammenhangslos :thinking: ich würde lieber direkt im Dokument kommentieren :angel:

2 „Gefällt mir“

Lieber @augenblickliebhaber , viele kluge Fragen , aber warum kannst Du die wiederholten Hinweise aus dem TK_BGE nicht akzeptieren , dass sie in den nächsten Tagen das Ganze zur Diskussion stellen werden ? Seit über 9 Monaten arbeiten 15 kluge und engagierte Beweger/innen und Mitglieder konzentriert an der Finanzierbarkeit und den begleitenden Sicherungsmaßnahmen . Immer mal wieder haben sie uns Einblick in ihre prima Arbeit gegeben , wo übrigens schon einige Deiner Fragen beantwortet wurden . Musst Du nur mal lesen , kannst aber auch ein paar Tage warten , bis das vorläufig fertige Konzept hier eingestellt wird . Ich finde es höchst unfair , dem TK_BGE Halbheiten zu unterstellen , bevor Du das Konzept kennst . Vielleicht haben sie ja wirklich etwas „vergessen“ , was ich nicht glauben kann , wenn ich mir die Liste der Mitglieder des TK ansehe . Aber dafür befragen sie uns in einigen Tagen . Keine/r von diesen klugen Leuten hält sich für allwissend , aber Du kannst davon ausgehen , dass auch Keine/r leichtfertig und unüberlegt handelt .

3 „Gefällt mir“

ich denke lieber hier, dann können es auch alle mitlesen. Sonst müssten wir jetzt allen Kommentierzugriff geben.

4 „Gefällt mir“

Dann hier mal meine Kommentare :smiley:
Und auch schon mal vielen Dank an Euch für diese Ausarbeitung! :heart:


Des Weiteren soll ausdrücklich betont werden, dass das BGE kein Hartz IV de luxe sein soll.

Was ist denn „Hartz IV de luxe“? Was genau soll das BGE nicht sein?


Es soll an

  • Alle Menschen, die die dt. Staatsbürgerschaft haben von Geburt bis zum Tod
  • Dauerhaft in Dt. Lebende, die den ersten Wohnsitz in Dt. haben.
  • Ausländer*innen mit Aufenthaltstitel
  • Heranwachsende in Auslandsausbildung

ausgezahlt werden.

Was ist mit sich dauerhaft in Deutschland aufhaltenden Wohnungslosen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben? EU-Bürger*innen brauchen ja meines Wissens nach nicht zwingend einen Aufenthaltstitel, oder?
Wieso an deutsche Staatsbürger*innen unbegrenzt vom Wohnort?
Was genau meint ihr mit „Heranwachsende in Auslandsausbildung“ – deutsche Staatsbürger*innen sollen es ja sowieso unabhängig vom Aufenthaltsort kriegen, sollen damit auch Nicht-Staatsbürger*innen es erhalten, wenn sie zum Zwecke der Ausbildung nur für einen begrenzen Zeitraum nicht überwiegend in Deutschland leben?


Es muss als eine Mindest Teilhabe am gesamtwirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft verstanden werden.

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht :see_no_evil: Ich hatte das BGE immer als eine Mindest-Würde-Sicherung verstanden und damit unabhängig vom gesamtwirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft :thinking:
Ihr definiert es ja auch als „universelles soziales Menschenrecht“ und Menschenrechten sollten meiner Auffassung nach unabhängig vom gesamtwirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft sein.


Ausgangspunkt des BGE ist die Pfändungsgrenze (derzeit aufgerundet bei 1140,- Euro)

Ausgehend von diesem Betrag werden 5,3% (gerundet 60,- €) für jede/n in die Krankenversicherung bezahlt.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben.

KV und PV werden zusammengelegt, da die KV heute schon die PV finanziell unterstützen muss.

Die Sozialabgaben bleiben paritätisch erhalten mit KV\PV 6%, RV 6% und AV 1%

Die AV soll ein Arbeitslosengeld garantieren in Höhe von 70% des Nettolohns (aus Erwerbsarbeit), das monatlich um 2% abschmilzt. Die Höchstgrenze wird auf 5.000 € festgelegt.

Hier erst Mal die große Bitte: Bitte Abkürzungen einführen und Begriffe ggfs. auch für Laien erklären.
Desweiteren ist mir jetzt nicht ganz klar, was jetzt alles vom BGE abgeführt werden soll: nur die 5,3% Krankenversicherung (aka die 60%) oder auch Pflegeversicherung (was ihr ja zusammenführen sollt, oder sind die 5,3% schon das zusammengeführte?) oder auch Rentenversicherung?
Und ganz konkret: Welche Höhe des BGEs würde dann ausgezahlt werden?


Das bedeutet, dass in Tausender Schritten die Steuer jeweils um 10% angehoben werden. So werden die 60% faktisch nie erreicht, bezogen auf das gesamte Erwerbseinkommen.

Gerade, weil ihr ja auch Kapitalerträge zu besteuern wollt, würde ich euch raten in der verlinkten Tabelle höher zu gehen als 10.000€/Monat – auch wenn natürlich rein mathematisch klar ist, dass die 60% die erreicht werden :wink:


Einführung einer Wertschöpfungsabgabe in Höhe von 10%.

Die Wertschöpfungsabgabe sollte je nach Wirtschaftsbereich gestaffelt werden.

Soll sie nun gestaffelt sein oder 10% betragen?


Für Kinder ist folgende Sonderregelung vorgesehen:

25% des BGE- Betrags werden bis zum offiziellen Schulabschluss in einen Bildungsfonds zurückgelegt. Danach kann das zurückgelegte Geld für Ausbildung, Studium, Auslandsaufenthalte, Auszug aus dem Elternhaus bedingt durch Ausbildung oder Studium,… abgerufen werden. Ab 25 Jahren ist das Geld frei verfügbar.

Ich würde euch wirklich, wirklich bitten diesen Punkt in einer gesonderten Initiative abstimmen zu lassen, denn mit der Finanzierung per se hat er ja nichts zu tun. Und für mich wäre das ein Grund gegen diese Initiative zu stimmen.
Was ist, wenn nie ein Schulabschluss gemacht wird? Wieso kriegt man dann das Geld erst mit 25? Woher kommt überhaupt die Zahl 25? Wer entscheidet wie für welche Auslandsaufenthalte das Geld ausgegeben werden darf? Welche Ausbildungen werden gefördert? Nur staatlich anerkannte? Wieso sollten Leute, die ausziehen egal was sie machen sofort alles kriegen, nur wer zuhause wohnen bleibt nur, wenn eine Ausbildung gemacht? Ich könnte noch weiter machen… daher meine Bitte das noch einmal getrennt vom Finanzierungsmodell zu diskutieren und auch getrennt abzustimmen :slight_smile:


Aus diesem Fonds können auch arbeits unterstützende und arbeitsfördernde Maßnahmen bestritten werden.

Aus welchem Fonds?


Soviel zu direkten Kommentaren, ansonsten würde ich mir noch wünschen, dass der Kosten und Finanzierungsteil auch noch mal in einem Excel-Dokument dargestellt wird (dann könnte man das leichter nachrechnen :wink: ) und vielleicht wollt ihr auch noch mal jemanden über Rechtschreibfehler drüber lesen lassen (kann auch ich gerne machen!)

5 „Gefällt mir“

Ihr schreibt aber im Dokument oben:

Es soll an

  • Alle Menschen, die die dt. Staatsbürgerschaft haben von Geburt bis zum Tod […]

ausgezahlt werden.


in eurem Papier oben wird aber ein fester Beitrag genannt und keine Koppelung an irgendwas :woman_shrugging:

1 „Gefällt mir“

Wenn die Familie mitzieht? Der engere Kreis an sozialen Kontakten? Und die Gesundheit es erlaubt?

Eine Gesellschaft mit BGE ist auf hochwertige Bildung und Ausbildung des Einzelnen angewiesen. Deshalb wollen wir dieses Geld in Fonds für Betreffende reservieren.
Es macht für uns mehr Sinn, in Bildung zu investieren, als in Sportautos, …
Dazu kann niemand gezwungen werden, also dachten wir an die Altersfreigabe ab 25.

2 „Gefällt mir“

Ist mit regal, wo du als

dein Leben verbringst, und dich als Sozialflüchtling verdrückst. Vielleicht erschweren wir dir noch die Rückkehr in die Solidargemeinschaft?

2 „Gefällt mir“

Der Pfändungsfreibetrag ist ja kein eingefrorener Betrag. Er wird immer wieder angepasst und somit ist das BGE daran gekoppelt.

2 „Gefällt mir“

Danke, dass du dir soviel Gedanken machst und uns somit forderst.

Diese Regelung entstand auf die immer wiederkehrende Frage, warum Kinder die gleiche Höhe bekommen sollen.
Ich persönlich bin der Meinung, dass bedingungslos bedeutet, für alle den gleichen Betrag.
Da jedoch ein Kind nicht selber über das Geld verfügt, sondern die Eltern dies verwalten, ist das Kind darauf angewiesen, dass Eltern das auch in seinem Sinne tun.

Nun könnte es ja passieren, dass die Eltern das Geld des Kindes nicht zu seinem Wohle gebrauchen, sondern es verspielen, vertrinken oder sonstwie zum Fenster rausschmeißen.
In unserem Fall bliebe dem Kind wenigstens der zurückgelegte Teil, wenn es dann das Elternhaus verlässt.

Die 25% werden bis zum offiziellen Schulabschluß, bzw. bis 18 (Ende der gesetzlichen Schulpflicht) zurückbehalten. Sobald eine Ausbildung, egal ob schulisch und zwar staatlich oder privat, handwerklich, kreativ, kann auf das zurückgelegte Geld gegriffen werden.
Alles was in irgendeiner Form zu einer Ausbildung, bzw. zu einer schulischen Weiterbildung oder beruflichen Entwicklung gerechnet werden kann, soll den Zugriff auf das Geld ermöglichen.
Beispiele: Hochschulgebühren, Kosten einer Privatschule, Studitickets, Führerschein, wenn es der Ausbildungsbetrieb voraussetzt, Fachliteratur, besonderes Equipment was gefordert wird, Umzug in eine andere Stadt, weil dort der Betrieb oder die Uni/Schule ist,…

Über das Alter 25 können wir gerne noch nachdenken. Was wäre für deine Überlegung sinnvoll?

Unsere Gedanken gingen dahin, dass wir den jungen Menschen in der Zeit, wo sie anfangen ihre eigenen Wege zu gehen ein Startkapital mitgeben.

3 „Gefällt mir“

Auch wenn der Steuerfreibetrag entfällt, muss ja eine Berechnung nicht entfallen.

3 „Gefällt mir“

Das BGE sollte ohnehin der Pfändungsfreigrenze entsprechen , alles Andere macht m.M.n. keinen Sinn .

4 „Gefällt mir“

Und eine Solidargemeinschaft soll diesen und ähnliche Wünsche erfüllen? Sie lässt ihn ja reisen. Er*sie kann das ja mit 75% BGE auch tun. Niemand hält diesen Menschen davon zurück, durch Zuverdienst (wenn nötig¿?) seine Wünsche zu realisieren. Man kann sich sogar diese finanzieren, denn mit 25 bekommt man ja ein stattliches Sümmchen ausgezahlt um den Kapitaldienst zu bedienen.

Leon, bevor du ein Skalpell ansetzt, mache doch eine gründliche Pre-Anästhesie.

Übrigens, für didaktischen Feinschliff sind wir allemal empfänglich.

Bildung und BGE werden diese Gesellschaftsform ausmachen. Reisen, BMW und zocken kann man ein Leben lang.

Und ich halte entgegen, dass die verbleibenden Arbeitgeber*innen einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft ein Anrecht auf qualifizierte Arbeitnehmer*innen haben, als ein Gegengewicht für höhere Abgaben und Steuerlasten.

5 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: PDÜA (Private Diskussion Über Abkürzungen)

Das ist eine Gute Frage und zeigt,wie sehr mensch in diesem indoktrienierten Bedarfsdenken feststeckt und bisher noch nicht verinnerlicht hat, dass sie*er eigentlich einen Anspruch auf eine ordentliche Beteiligung an der Wertschöpfung hat und dabei auch anspruchsvoll sein darf,denn wir haben sie erwirtschaftet.

1 „Gefällt mir“

Diese Diskussion dient doch der Ausarbeitung von kritischen Punkten, dann lasst uns bitte konstruktiv miteinander an genau diesen Punkten arbeiten.

In Deutschland gibt es eine Schulpflicht bis 18. Wenn jemand mit 16 die Schullaufbahn abbricht, muss sie/er in die Berufsschule gehen, bis zum Alter von 18, zumindest in den meisten Bundesländrn. In Bayern sogar bis 21. Vorausgesetzt die Person begibt sich nicht in eine Ausbildung oder schulische Weiterbildung. Also wäre ein Herumreisen gar nicht möglich.

Den Vorwurf, dass es für Kinder und Jugendliche nicht bedingungslos wäre, nehme ich persönlich sehr ernst.
Wir werden auf jeden Fall im nächsten Call die Fragen bearbeiten. Vielleicht hat ja auch die/der Eine nicht nur Kritik, sondern auch eine Idee.

Nein @anon77198899 wir finden niemanden doof. Hier treffen 2 Welten aufeinander, für die wir eine gemeinsame Lösung finden werden. Ich bin voll und ganz bei dir und @Sabine und ich will niemanden diskriminieren. Die Bedingungslosigkeit ist mir sehr wichtig, ich sehe jedoch auch, dass ein Kind keine Chancen hat, mit dem Geld zu machen was es will, wie es den Erwachsenen zugestanden wird. Vielleicht das Geld noch nicht mal fürs Kind verwendet wird. Deshalb gefällt mir die Idee mit den 25%. Du hast Recht, dass in der Zeitspanne 18-25, um an das zurückgelegt Geld zu kommen Bedingungen geknüpft sind.
Wir werden eine Lösung finden.

9 „Gefällt mir“