Ein paar Anmerkungen und Fragen:
1. gewöhnlicher Aufenthalt
Der gewöhnliche Aufenthalt nach SGB und AO kann bereits mit dem ersten Aufenthaltstag begründet werden, spätestens nach sechs Monaten kann er fingiert werden. Was genau ist aus Eurer Sicht gemeint? Warum nur die Definitionen SGB und AO, was ist mit den anderen Rechtsgebieten?
Ich finde es zudem unglücklich, eine Zusammenfassung zu zitieren (Juraforum), statt die Gesetzestexte selbst zu nutzen und dann auch mal in einen Kommentar zu schauen.
2. Berechtiger Personenkreis
was ist mit den Personen, die zwar schon sehr lange hier sind, aber keinen Aufenthaltstitel besitzen, sondern ein anderes Aufenthaltspapier, was ist mit denjenigen, die sofort einen Titel haben, aber noch nicht sechs Monate hier sind? Hier die Differenzierung nach Ausländergesetz:
§ 4 (1) AuslG:
Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (BGBl. 1964 II S. 509) (Assoziationsabkommen EWG/Türkei) ein Aufenthaltsrecht besteht. Die Aufenthaltstitel werden erteilt als
- Visum im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3,
- Aufenthaltserlaubnis (§ 7),
2a.
Blaue Karte EU (§ 19a),
2b.
ICT-Karte (§ 19b),
2c.
Mobiler-ICT-Karte (§ 19d),
- Niederlassungserlaubnis (§ 9) oder
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU (§ 9a).
Keine Aufenthaltstitel, aber gleichwohl Dokumente, mit denen ein Aufenthaltsstatus nachgewiesen wird, sind
-
[Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts]
-
[Aufenthaltskarte]
-
[Daueraufenthaltskarte]
-
[Aufenthaltserlaubnis-CH]
-
sowie andere Aufenthaltsdokumente, nämlich die
- [Aufenthaltsgestattung]
- [Fiktionsbescheinigung] für Personen, die auf Bescheidung ihres Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis warten,
- [Duldung]
- [Grenzübertrittsbescheinigung]
3.
„Die BGE- Auszahlung erfolgt durch eine eigen Behörde. Diese könnte aus der Kindergeldkasse entstehen.“
Zunächst einmal heißt es korrekt „Familienkasse“.
Es würde einen erheblichen Aufwand bedeuten, alle Daten der kompletten Bevölkerung in der Familienkasse zusammenzufassen und dort zu verwalten. Wir haben bereits ein allumfängliche Datensammlung, nämlich beim Finanzamt (alle erhalten eine Ident-Nr., selbst Neugeborene). Zudem ist die Familienkasse auch nur eine Auszahlungsstelle, strukturell ist das Kindergeld eine Steuer, nämlich eine negative Steuer. Kann nicht das Finanzamt die Bearbeitung übernehmen? Das ist doch auch zuständig für etwaige Verrechnungen zur Besteuerung der Einkünfte
4.
„Das neu eingeführte BGE orientiert sich an dem Pfändungsfreibetrag“
was konkret bedeutet „orientiert“? Ist der Pfändungsfreibetrag eine Richtgröße oder das Minimum oder soll es die Höhe des BGE bestimmen?
Soll sich das nur auf die Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO (dazu gibt es die allgemein bekannte Tabelle) beziehen? Was ist mit verminderten Pfändungsfreigrenzen, z.B. aus § 850d ZPO? Das muß zumindest konkret abgegrenzt und benannt werden.
5.
„Die Beitragsbemessungsgrenze wird bei allen Sozialversicherungen aufgehoben.“
nach oben wie nach unten?
6. Wertschöpfungsabgabe
„Die Wertschöpfungsabgabe sollte je nach Wirtschaftsbereich gestaffelt werden. Industrieproduktion mit hohem Automatisierungsgrad sollte höher belastet werden als z.B. Handwerksbetriebe oder Sozial- und Gesundheitsbetriebe.
Die Wertschöpfungsabgabe soll die seit 1982 einsetzende Entkopplung der Industriegewinne zur Lohnentwicklung nicht ausgleichen. Sie soll in die Zukunft gerichtet als Partizipation der Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Entwicklung eingesetzt werden.“
Da die Bevölkerungszahlen zurückgehen, wird die Produktivitätssteigerung einen Ausgleich darstellen müssen, also eine weitere Automatisiserung eintreten, wenn nicht die Taktzahlen der händischen Produktion immer weiter erhöht werden sollen.
Ich halte den Ansatz so, wie er begründet ist, für eine Romantisierung der „Handarbeit“. Auch in der Pflege gibt es das: Hebeapparaturen statt körperlichem Einsatz von mehreren Pflegepersonen - hier steht körperlicher Raubbau gegen Arbeitsplatz, was geht vor?
7. Kinder BGE
Eure 1. Variante: wer soll denn die Belege prüfen? Personalaufwand?
Eure 2. Variante: Was bedeutet, ab 16 gibt es das volle BGE und ab 18 wird das zurückgelegte Geld in 4 Jahren zurückgezahlt? Wer zahlt was zurück? Gibt es dann 4 Jahre lang mehr? Das verstehe ich nicht.
8. Kosten und Gegenfinanzierung
Die Kosten der Verwaltung und evtl. Kostenersparnisse bei der Verwaltung sind noch nicht genannt.
Die Bevölkerungsentwicklung könnte noch mit „eingebaut“ werden.