Fortsetzung der Initiative zur Präzisierung der angenommenen Initiative Bedingungsloses Grundeinkommen ( BGE )

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Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Ja
Eine Initiative von: TKE BGE ( Sigrid, Dieter, Regine, Matthias K., Annelie, Thomas
Bearbeitungsstatus: Fast Fertig
Redaktionsschluss : voraussichtlich Ende November 2018

Einleitung:
Der @tk_bge als Arbeitsgruppe hat den Auftrag das beschlossene BGE auszuarbeiten, vorallem bezüglich der Finanzierung.
Wir bedanken uns für die konstruktiven und kritischen Fragen und Beiträge des vorangegangenen Thread.

Eine Zusammenfassung der Fragen, werden hier sichtbar gemacht.
Hier werden wir Antworten auf die Fragen geben und mit euch zusammen die Ini fertigstellen.
Da auch wir alle nur begrenzt Zeit haben, bitten wir um Verständniss, dass wir noch nicht alle Fragen bearbeitet haben. Wir bemühen uns die Änderungen und Umformulierungen so schnell als möglich in die bestehenden Docs einzuarbeiten.

Problembeschreibung:
Die Initiative soll dazu dienen, aufzuzeigen, dass eine Finanzierung des BGE möglich ist.
Wir haben andere bestehende Initiativen, die den Bereich des BGE tangieren mit eingebunden.

Forderungen

Quellen
siehe Auflistung im Initext

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Die Fragen im einzelnen und unsere Antworten.

Frage:
Habt ihr auch ein Konzept für die zukünftige Berechnung des Pfändungsfreibetrags? Dieser ist ja, wenn ich mich nicht täusche an die Entwicklung des Steuerfreibetrags gekoppelt, den ihr aber abschaffen wollt.

Antwort:
Das neu eingeführte BGE orientiert sich an dem Pfändungsfreibetrag und wird alle zwei Jahre durch eine einzusetzende Kommission dem Grundbedarf der Bürger angepasst.

Frage:
Was ist mit sich dauerhaft in Deutschland aufhaltenden Wohnungslosen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben? EU-Bürger*innen brauchen ja meines Wissens nach nicht zwingend einen Aufenthaltstitel, oder?

Wieso an deutsche Staatsbürger*innen unbegrenzt vom Wohnort?

Dann sind es dauerhaft hier Lebende sowie Auländer*innen mit Aufenthaltstitel. Das bedeutet also, dass jede Person mit Touristenvisum für Deutschland ein Anspruch auf das BGE hat, eine Person aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die gerade hergezogen ist und sich einen Job sucht und noch nicht weiß, ob sie lange hier bleiben will, hat keinen Anspruch auf das BGE. Hier ist weder definiert, ab wann man als “dauerhaft in Dt. Lebende” Person gilt, noch gibt es eine Definition, welche Aufenthaltstitel gemeint sind.

Antwort:
Auszahlung an:

  • deutsche Staatsbürger*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt ( 6 Monate + 1 Tag) in Deutschland
  • europäische Staatsbürger*innen, mit gewöhnlichen Aufenthalt ( 6 Monate +1 Tag) in Deutschland. (Nach 6 Monaten)
  • Geflüchtete mit Aufenthaltstitel, mit gewöhnlichen Aufenthalt ( 6 Monate +1 Tag) in Deutschland. (Nach 6 Monaten)
  • Nicht-EU-Bürger*innen, mit Aufenthaltsgenehmigung/ Arbeitsgenehmigung mit gewöhnlichen Aufenthalt ( 6 Monate +1 Tag ) in Deutschland. (Nach 6 Monaten)
  • Heranwachsende in Auslandsausbildung ( wird noch geklärt )

Die Auszahlung des BGE erfolgt an Personen die den gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des Grundgesetzes haben. Als gewöhnlicher Aufenthalt gilt die gesetzliche Definition nach dem Sozialgesetzbuch und der Abgabenordnung.

Hier ist uns, aufgrund eurer Fragen, klar geworden, dass es auf die genaue Formulierung ankommt.
Darum an alle die Bitte, sich diese 2 Formulierungen anzuschauen, welche denn nun eindeutiger ist.

Frage:
Ich hatte das BGE immer als eine Mindest-Würde-Sicherung verstanden und damit unabhängig vom gesamtwirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft :thinking:
Ihr definiert es ja auch als “universelles soziales Menschenrecht” und Menschenrechten sollten meiner Auffassung nach unabhängig vom gesamtwirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft sein.

Antwort:
Es muss als Anteil der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung verstanden werden.

Frage:
Soll die Wertschöpfungsabgabe nun gestaffelt sein oder 10% betragen?

Antwort:
Die Wertschöpfungsabgabe wird im Vergleich von Arbeitsproduktivität und Gesamtproduktivität der jeweiligen Branche ermittelt.

Personalintensive Wirtschaftsbereiche zahlen eine geringe Wertschöpfungsabgabe im Vergleich zu personalarmen Wirtschaftsbereichen.

Sie steigert sich von 5% (personalintensive Betriebe) bis max. 30% für (personalarme Betriebe).

Betriebe unterhalb des Gewerbesteuerfreibetrags sind von der Wertschöpfungsabgabe befreit.

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Danke für den Link, Claudia.
Meine ganz persönliche Meinung im Bezug auf die Dividende von DIEM.
Wenn wir das BGE europäisch denken, kann die Variante einer europäischen Dividente interessant sein.

Da das BGE, das wir im Programm haben sich jedoch erstmal ausschließlich auf Deutschland bezieht, ist es notwendig, dass wir in der Ausarbeitung dieser Initiative auch auf dieser Ebene bleiben.
Am Schluß der Ini wird noch ein kleiner Blick in Richtung Europa geworfen. Das muss jedoch noch formuliert werden.

Wichtig ist, dass wir allen, die eine Finanzierung für unmöglich halten, einen Weg zeigen, wie es möglich wäre. Und zwar unter den Kriterien, die das Netzwerk Grundeinkommen formuliert hat.
Unser Ausgangspunkt, der Pfändungsfreibetrag, kann übrigens auch auf die europäische Ebene gedacht werden. Denn jedes Land wird wohl einen Betrag definiert haben, der für eine Grundexistenz angesetzt ist.

Ich finde es wichtig, dass wir erst diese Ini fertig machen um dann über Deutschland hinaus weiter denken. Europa und dann weltweit wäre die Reihenfolge, die mir vorschwebt.

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Aus Seite 2 der >Initiative…< Zitat: „Die AV soll ein Arbeitslosengeld garantieren in Höhe von 70% des Nettolohns (aus Erwerbsarbeit), das monatlich um 2% abschmilzt (im 1. Monat 70% vom Nettolohn, im 2. Monat 68% vom Nettolohn, …). Die Höchstgrenze wird auf 5.000 € festgelegt.“
Die Festlegung von absoluten Beträgen sehe ich problematisch, da das Dokument über die Zeit dauernd angepasst/überarbeitet werden muss. Es sollte besser z.B. ein Vielfaches des Pfändungsfreibetrags verwendet werden. Hier statt 5.000,- besser das 5-fache des PfFB.

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Ein paar Anmerkungen und Fragen:

1. gewöhnlicher Aufenthalt

Der gewöhnliche Aufenthalt nach SGB und AO kann bereits mit dem ersten Aufenthaltstag begründet werden, spätestens nach sechs Monaten kann er fingiert werden. Was genau ist aus Eurer Sicht gemeint? Warum nur die Definitionen SGB und AO, was ist mit den anderen Rechtsgebieten?

Ich finde es zudem unglücklich, eine Zusammenfassung zu zitieren (Juraforum), statt die Gesetzestexte selbst zu nutzen und dann auch mal in einen Kommentar zu schauen.

2. Berechtiger Personenkreis

was ist mit den Personen, die zwar schon sehr lange hier sind, aber keinen Aufenthaltstitel besitzen, sondern ein anderes Aufenthaltspapier, was ist mit denjenigen, die sofort einen Titel haben, aber noch nicht sechs Monate hier sind? Hier die Differenzierung nach Ausländergesetz:

§ 4 (1) AuslG:
Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (BGBl. 1964 II S. 509) (Assoziationsabkommen EWG/Türkei) ein Aufenthaltsrecht besteht. Die Aufenthaltstitel werden erteilt als

  1. Visum im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3,
  2. Aufenthaltserlaubnis (§ 7),
    2a.
    Blaue Karte EU (§ 19a),
    2b.
    ICT-Karte (§ 19b),
    2c.
    Mobiler-ICT-Karte (§ 19d),
  3. Niederlassungserlaubnis (§ 9) oder
  4. Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU (§ 9a).

Keine Aufenthaltstitel, aber gleichwohl Dokumente, mit denen ein Aufenthaltsstatus nachgewiesen wird, sind

  • [Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts]

  • [Aufenthaltskarte]

  • [Daueraufenthaltskarte]

  • [Aufenthaltserlaubnis-CH]

  • sowie andere Aufenthaltsdokumente, nämlich die

    • [Aufenthaltsgestattung]
    • [Fiktionsbescheinigung] für Personen, die auf Bescheidung ihres Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis warten,
    • [Duldung]
    • [Grenzübertrittsbescheinigung]

3.

„Die BGE- Auszahlung erfolgt durch eine eigen Behörde. Diese könnte aus der Kindergeldkasse entstehen.“

Zunächst einmal heißt es korrekt „Familienkasse“.

Es würde einen erheblichen Aufwand bedeuten, alle Daten der kompletten Bevölkerung in der Familienkasse zusammenzufassen und dort zu verwalten. Wir haben bereits ein allumfängliche Datensammlung, nämlich beim Finanzamt (alle erhalten eine Ident-Nr., selbst Neugeborene). Zudem ist die Familienkasse auch nur eine Auszahlungsstelle, strukturell ist das Kindergeld eine Steuer, nämlich eine negative Steuer. Kann nicht das Finanzamt die Bearbeitung übernehmen? Das ist doch auch zuständig für etwaige Verrechnungen zur Besteuerung der Einkünfte

4.
„Das neu eingeführte BGE orientiert sich an dem Pfändungsfreibetrag“

was konkret bedeutet „orientiert“? Ist der Pfändungsfreibetrag eine Richtgröße oder das Minimum oder soll es die Höhe des BGE bestimmen?

Soll sich das nur auf die Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO (dazu gibt es die allgemein bekannte Tabelle) beziehen? Was ist mit verminderten Pfändungsfreigrenzen, z.B. aus § 850d ZPO? Das muß zumindest konkret abgegrenzt und benannt werden.

5.
„Die Beitragsbemessungsgrenze wird bei allen Sozialversicherungen aufgehoben.“

nach oben wie nach unten?

6. Wertschöpfungsabgabe

„Die Wertschöpfungsabgabe sollte je nach Wirtschaftsbereich gestaffelt werden. Industrieproduktion mit hohem Automatisierungsgrad sollte höher belastet werden als z.B. Handwerksbetriebe oder Sozial- und Gesundheitsbetriebe.
Die Wertschöpfungsabgabe soll die seit 1982 einsetzende Entkopplung der Industriegewinne zur Lohnentwicklung nicht ausgleichen. Sie soll in die Zukunft gerichtet als Partizipation der Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Entwicklung eingesetzt werden.“

Da die Bevölkerungszahlen zurückgehen, wird die Produktivitätssteigerung einen Ausgleich darstellen müssen, also eine weitere Automatisiserung eintreten, wenn nicht die Taktzahlen der händischen Produktion immer weiter erhöht werden sollen.

Ich halte den Ansatz so, wie er begründet ist, für eine Romantisierung der „Handarbeit“. Auch in der Pflege gibt es das: Hebeapparaturen statt körperlichem Einsatz von mehreren Pflegepersonen - hier steht körperlicher Raubbau gegen Arbeitsplatz, was geht vor?

7. Kinder BGE

Eure 1. Variante: wer soll denn die Belege prüfen? Personalaufwand?

Eure 2. Variante: Was bedeutet, ab 16 gibt es das volle BGE und ab 18 wird das zurückgelegte Geld in 4 Jahren zurückgezahlt? Wer zahlt was zurück? Gibt es dann 4 Jahre lang mehr? Das verstehe ich nicht.

8. Kosten und Gegenfinanzierung

Die Kosten der Verwaltung und evtl. Kostenersparnisse bei der Verwaltung sind noch nicht genannt.
Die Bevölkerungsentwicklung könnte noch mit „eingebaut“ werden.

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Lange Zeit war ich für ein BGE. Hatte mich aus Zeitgründen jedoch nie intensiver damit beschäftigt.

Mich treibt immer noch die Frage um, ob ein BGE weltweit auch funktionieren kann? Wenn diese Frage nicht mit „Ja“ beantwortet werden kann, dann befürchte ich, dass ein BGE letztlich die Ugerechtigkeiten und Ausbeutereien der stärkeren Staaten gegenüber den schwächeren Staaten einfach nur aufrechterhält.

Das BGE wird ja auch damit begründet, dass wichtige aber schlecht- oder nichtbezahlte Arbeit, meist Care-Arbeit, dann wenigstens „leistbar“ sind. Während schlechte Arbeit, wie Waffenproduktion, Autos für die Halde fertigen oder … teurer würden (…sind sie jedoch heute schon!).

:thinking: Könnte es nicht auch sein, dass ein BGE so wie bei Eigenheimzulage, Pendlerpauschale (könnte sein, dass diese rechtlich anders heißen :blush: ) alles einfach nur teurer wird und somit die Care-Arbeit weiterhin an der untersten Stelle herumsiecht, weil immer noch schlecht oder gar nicht bezahlt und somit auch nicht entsprechend wertgeschätzt?

Könnte es sein, dass wir mit einem BGE uns vor der notwendigen Wertschätzung von Arbeit in unserer Gesellschaft drücken?

Ergänzung: mir ist bekannt, dass „wir“ das BGE bereits angenommen haben.

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schau mal hier rein, vielleicht hilft dir das weiter.

Das BGE, dass wir im Programm haben, bezieht sich auf Deutschland. Der nächste Schritt wäre das BGE in Europa und dann weltweit einzuführen. Dazu muss jedoch auch der politische Wille da sein.

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Sigrid, ich habe ein déjà-vu. Habe ich diesselbe Frage schon mal gestellt und hast Du mir die Frage schon mal mit diesem Link beantwortet? (Hirn = Sieb?!? :blush:)

Aber, diesmal kommt mir ein anderer Gedanke, nachdem ich etwas Care-Arbeit geleistet habe:
:thinking:
Wenn durch das BGE mehr Menschen Zeit haben sich für die Fürsorge der Menschen im eigenen Umfeld aber auch für die Menschen, die unsere Dinge des Alltags produzieren, dann könnte möglicherweise sehr viel schneller eine gerechtere Welt entstehen, als dies durch unsere Hamsterrad-Ökonomie geschieht…

@anon91073810 Sind denn bei solchen Berechnungen die „negativen“ Auswirkungen durch Einführung einer Transaktionssteuer berücksichtigt? Sprich: ist berücksichtigt, dass die Finanztransaktionen hoffentlich stark eingedämmt werden?

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Nein. Sage ich jetzt einfach so.
Die ´Wertschätzung der Arbeit´ speist sich - m.M. nach - aus der sehr pers. Perspektive einer Satisfaktion, wass geschafft zu haben - egal, wie es honoriert, gratifiziert wird!
Das alleine zählt letztlich!
Maloche alleine um zu überleben, ist unwürdig.
Alles andere ist Geheucheltes, das Eigeninteresse der Arbeitgeber, die ´s darauf abgesehen haben ´Schnitt zu machen´ kaschiert.
Das leuchtet aber ggf. nicht jedermann/frau auf Anchieb ein.
Eben deshalb scheint mir eine Stuffenweise Einführung ratsam.

BGE hat mehrere positive Aspekte. Allenvoran, dass man/frau dem Schnösel von Chef ‚nö, so nicht!‘ sagen kann. Das allein ist ´revolutioner´ und - machen wir uns nicht vor - würde das Wirtschaftsgeschehen gewaltig aufmischen - disziplinieren!

Dann wäre der Gedanke der gerechte Teilhabe ALLER an der Wirtschaftsleistung - ohne den Filter der Personalabteilungen, die nominal eben nur ganz bestimmte Interessen bedienen.

Woraus sich dieser ‚Fond‘ speist, hatten wir schon.

Sorgen bereitet mir allerdings die Tatsache, dass u.U. eine breite Schicht auf Gedeih u. Verderb dem legislativen `´Wohlwollen´ (welche Langzeitgarantie ?) ausgeliefert ist.

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Was sind aus eurer Sicht, die vorzunehmenden Maßnahmen oder ökonomischen Effekte, die bewirken, dass es nicht zu einer außerordentlichen Inflation durch das BGE kommt?

Grob überschlagen wären mit dem BGE rund 630 Mrd Euro (1132,7-168,4-70,5-88-174,4; Zahlen aus eurem Google Doc) mehr pro Jahr in privaten Händen. Die Ausgaben privater Haushalte liegen momentan bei ca. 1,7 Billionen Euro. Diese wären dann mit BGE 37 Prozent höher (unter der Annahme, dass von den 1140 Euro keine Münze ins Sparschwein wandert).

Da kommt mir ein Vortrag von Bernd Senf in den Sinn, der sinngemäß postuliert, dass Menschen ihr Geld ausgeben, wenn das Sparen Verlust bringt. So war es laut Herleitung von Prof. Senf im „Goldenen Mittelalter“. Damals wurde alle 1-4 Jahrzehnte die Währung aufgrund des neuen Herrschers erneuert, sprich getauscht. Jede*r Sparfuchs/Sparfüchsin musste beim Tausch in die neue Währung große Verluste hinnehmen, da der neue Herrscher mit diesem Tausch auch immer seine/n Feldzug/-züge finanzieren wollte.

Dies ist auch ein Aspekt der Regionalwährungen, die meist auf Basis von Schrumpfgeld funktionieren. Die Währung, sprich das Geld hat ein Verfallsdatum bzw. genaugenommen ein Teil, also das Geld wird jährlich um x % entwertet.

Ein anderer Ansatz könnte sein, dass man Preiserhöhungen, die über den inflationsraten der Vergangenheit verbietet. Ich weiß, dass die Unternehmen sehr findig sein werden und das gleiche Produkt im neuen Jahr einfach als neues Produkt deklarieren und mit Zusatzfunktionen versehen, die niemand benötigt und die von Finanzleuten nicht zu überprüfen sind.

Vielleicht sollte ein öffentiches Bewertungsportal eingeführt werden, wo die Konsumenten abstimmen können, ob das Produkt neu ist oder nur in neuem Mäntelchen erscheint.

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Michael, Deine Frage nach den vorzunehmenden Maßnahmen um eine außerordentliche Inflation zu vermeiden oder einzugrenzen setzt voraus, dass eine Inflation nach Deiner Meinung eintreten wird. Du unterscheidest nicht nach Konsuminflation oder einer Nachfrageinflation und dann setzt Du die Sparrate auf null, damit wäre die Quadratur des Kreises, bzw. des magischen Vierecks oder nach neuester Betrachtungsweise des magischen Sechsecks zu lösen.

Das bestehende Stabilitätsgesetz bietet Möglichkeiten mögliche Auswirkungen eines BGE auf eine überhöhte Inflationsrate einzuwirken. Du meinst damit sicherlich einer sehr hohen Inflationsrate von über 3,5%. Obwohl Helmut Schmidt mal sagte, dass ihm 5% Inflation lieber wären als 5% Arbeitslosigkeit. Auf der anderen Seite wirken immer mehrere Faktoren bei einer Inflation zusammen. Die genauen Mechanismen sind nicht bekannt.

Da unsere Handelsbilanz permanent einen exorbitanten Überschuss ausweist wird Deutschland von allen Handelspartnern, und selbst vom IWF, aufgefordert diesen Überschuss abzubauen. Dies kann nur durch Stärkung der Binnennachfrage durch Lohnerhöhungen oder wenn diese nicht in dem Masse möglich sind, durch ein BGE erfolgen. Wobei unser BGE aber im Grunde genommen eine Umverteilung im geringen Umfang darstellt. Du musst auch hier die Veränderungen bei der ESt (Einkommensteuer) heranziehen. Ebenso ist auch die Reduzierung der Entkopplung von Lohnentwicklung und Industrieentwicklung einzubeziehen. Die Geldmenge wird durch unser BGE nicht erhöht. Aber auch die Entwicklung der Geldmenge ist im gesamtwirtschaftlichen Zusammenspiel zu beachten.

Auch die Staatsverschuldung wird durch ein BGE nicht erhöht.

Ebenso stellt die Einrichtung des angedachten Fonds für Menschen bis zum 18. Lebensjahr eine stabilitätsbildende Maßnahme dar.

Zur Klarstellung, unser diskutiertes BGE stellt keine Sozialleistung, keine Transferzahlung dar, sondern soll als Partizipation am Volkseinkommen dienen.

Durch die Bindung an das pfändbare Einkommen, welches alle zwei Jahre neu berechnet wird, und die volkswirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt, meinen wir, auch hier einen nivellierenden Faktor eingebaut zu haben.

Siehe auch https://www.iwkoeln.de/fileadmin/publikationen/2016/314521/IW_policy_paper_2016_17_Geldmenge_und_Inflation.pdf

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Höhere Löhne für die heutigen Geringverdienenden um die Binnennachfrage zu erhöhen und damit die Abhängigkeit von den Exporten zu verringern, finde ich auch äußerst wichtig. Dagegen denke und hoffe ich, dass ein zusätzliches BGE von den Menschen nicht dafür verwendet wird, ein (weiteres) eigenes Auto zu kaufen. Und (Industrie-)Maschinen, der zweitgrößte deutsche Exportschlager, werden nicht direkt von den Privathaushalten gekauft. Somit ist die Stärkung der Binnennachfrage und Verringerung der Exporte sicher ein wichtiger Aspekt, dies wird aber nur zum Teil Preissteigerungen verhindern.

Das ist natürlich absolut richtig. Das BGE bzw. dessen Ausstrukturierung der Finanzierung sorgt dafür, dass weniger Geld im Finanzmarkt ankommt und mehr Geld für „echte“ Ausgaben zur Verfügung steht. Von daher hätte ich korrekterweise von der Inflation im Konsumgütersegment sprechen sollen. Das Problem, um das es mir hauptsächlich geht, ist folgedes: Wenn die Konsumgüterpreise steigen, dann trifft es vor allem diejenigen, die nicht arbeiten (weil sie es nicht können oder Betreuung von Familienmitgliedern übernehmen oder …) und nur das BGE als Einkommen haben.

Es ist sicher sinnvoll, die Höhe des BGE stetig neu zu berechnen, um die Inflationsrate auszugleichen. Aber den Betrag des BGE zu erhöhen, weil das BGE für Preissteigerungen der Konsumgüter verantwortlich ist, wäre ja absurd. Von daher hoffe ich, dass du diesen Satz von dir nicht wirklich als ein Argument gegen die Inflationsthese siehst. :wink:

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Lieber Michael, in Eile nur ganz kurz:
Eine erhöhte Nachfrage führt eher zu einer Regulierung des Preisniveaus nach unten.
Prinzip zwischen Angebot und Nachfrage. Oder??

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kennt das einer?

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@rojko, ich frage mich wo im GG steht, dass die Wirtschaft Gewinne machen muss. Und Herr Holzapfel spricht von Respekt gegenüber der nachfolgenden Generation, wenn weniger Schulden hinterlassen werden. Im Prinzip richtig, aber was nützt es der nachfolgenden Generation schuldenfrei zu sein bei einer desolaten Infrastruktur.

Die Herren und die Dame sprechen immer nur von dem Staat. Der Staat sind doch wir, oder sollten es doch sein. Wir haben uns die Norm gegeben eine Verwaltung einzusetzen. Der Staat ist die Verwaltungsbezeichnung. Der Staat ist keine eigenständige Institution. Der Staat handelt auch nicht. Es handeln immer nur Menschen.
Das haben viele aus ihren Köpfen gestrichen.

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das scheinen nicht alle hier genau zu verstehen, wie es gemeint ist, könntest es näher beschreiben? denn man hört solche Argumente sehr oft…
(dann kommt vllt auch noch die eine oder andere Anmerkung bzw Antwort dazu :pray:)

ich kann mir was drunter vorstellen, deshalb sage ich auch immer, wir werden Preisstabilitätsmechanismen evtl brauchen (so ähnlich wie die Mietpreisbremse) für eine Reihe von Produkten (und vetl sogar Dienstleistungen).
Ab einem bestimmten Level, sollten mMn sogar, staatliche/kommunale u.ä. Unternehmen, demokratisch geführt, in begrenztem Maße im Marktgeschehen teilnehmen, um ein ausbalanciertes Preisniveau zu garantieren…
s.a. die Ini im DiB-Programm :

die ebenfalls ein BGE vorsieht

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Ja Drakon, evtl. werden wir Preisstabilitätsmechanismen benötigen, evtl. auch nicht. Dies kann man mit dem Stabilitätsgesetz aus dem Jahre 1967 mit seinen vielen Anpassungen bewerkstelligen.
Preisstabilität hat viel mit Vertrauen zu tun. Warum sollen die Preise steigen, gerade auf dem Konsumsektor?
Das Angebot übersteigt die Nachfrage bei weitem. Kein Konsumgut gilt als Mangelware, welches bei erhöhter Nachfrage schnell nachproduziert werden müsste. Noch sind die Märkte keine Monopolmärkte in denen die Preise diktiert werden können.
Es wird in einzelnen Bereichen zu Preissteigerungen kommen, ich könnte mir den Dienstleistungssektor vorstellen. Aber der reine Konsum wird nicht einer außerordentlichen Preissteigerung unterliegen.
Der nächste Gesichtspunkte ist der, dass verschiedene Güter, die sowohl auf dem Binnenmarkt wie auch für den Export bestimmt sind, mit unterschiedlichen Preisen gehandelt werden. Siehe den Pharmaziemarkt.
Warum bezahlen wir im Inland wesentliche höhere Preise für das gleiche Arzneimittel als im Ausland?

Es gibt einen zentralen Grund warum Preissteigerungen theoretisch möglich wären :
Weil sie künstlich hervorgebracht werden (können) durch die dahinterliegenden Interessen, die ausreichend Lenkungsmacht für marktwirtschaftliche Preisverschiebungen haben auch aufgrund ihrer übermässigen Kapitalkraft.

Oder anders antipodisch gesagt :
Weil die markwirtschaftliche Situation und Entwicklung, keiner demokratische Regelung unterliegt.

Denn übrigens und insofern auch noch mal anders gesagt:
Weil Preisverschiebungen immer konstruiert intendiert werden (und werden können) und bei Kartellfällen Realität sind - auch unabhängig von einem BGE-Geld im Kreislauf in Konsumentenhand

Die heutige Marktwirtschaft kann und wird mMn gelenkt von verschiedenen kapitalstarken Akteuren in bestimmten Maß(en), so daß jene „unsichtbare“ Hand des Marktes teils eigentlich eher eine „versteckte“ nur ist :wink:

Die Frage wäre in diesem Zusammenhang, welchen Einfluss können (und praktizieren schon) die Finanzmärkte und welchen das sich dort (momentan / immer / noch ) befindliche Geld entfalten kann (als Investitionsvolumen), bei gezieltem Einsatz …
insbesondere in Handelskriegzeiten und -situationen (und als eine solche könnte evtl ja auch von manchen Kräften die Einführung eines BGE betrachtet werden…)

@Thomas,
da hättest du mal lieber nicht in Eile geschrieben, dann hättest du das nicht verwechselt :wink:
Das Prinzip zwischen Angebot und Nachfrage besagt, dass in einem freiem Markt die Preise steigen, wenn die Nachfrage steigt und die angebotene Menge gleich bleibt oder die Nachfrage gleich bleibt und das Angebot sinkt. Ich glaube, dass die meisten ökonomischen Theorien (sei es Keynesianismus oder was auch immer) das gleichermaßen so sehen.

@drakon Ich denke, dass die Rechnung aus meinem Post #14 und die Begründung in Post #17 dass Geldflüsse weniger in den Finanzmarkt und mehr in den Konsum gehen, schon zeigen, warum ich meine, dass ein so ausgestaltetes BGE zu höheren Preisen führt.

Wir werden doch wohl nicht dem Markt Maixmalpreise oder Maximalpreisanstiege diktieren wollen?

Oha… Wieviele staatliche Unternehmen welcher Größe stellst du dir da ungefähr vor?

Wie kommst du denn zu dieser Annahme, @Goldi50? Dann würde ja was in unserem Markt nicht richtig funktionieren.