Initiative zur Präzisierung der angenommenen Initiative Bedingungsloses Grundeinkommen ( BGE)

Davon bin ich überzeugt . Den Ansatz , 25% zurückzuhalten und in einen Ausbildungsfond zu überführen , zeigt ja , dass Ihr Euch Gedanken über die wichtigsten Themen junger Menschen gemacht habt .

Aber @anon77198899 hat Recht wenn er den Zeitrahmen von Volljährigkeit bis 25 Jahre anspricht . Ich schreibe ganz bewusst >volljährig< und nicht 18 , um klar zu machen , dass es rechtlich nicht haltbar ist , einer volljährigen Person Teile des bedingungslosen Grundeinkommens vorzuenthalten .

Ich bin ganz bei Euch , diese 25% (könnte man im Vorschulalter sogar erhöhen) den Eltern vorzuenthalten ; besser gesagt , an die außerschulische Ausbildung zu binden . Diese Bedingung wäre auch völlig in Ordnung ; die Gründe habt Ihr genannt . Und da können sicher auch @anon77198899 , @Sabine , @AlexanderKleilein und Andere mitgehen .

Doch diese Fürsorge muss mit Erreichen der Volljährigkeit enden ; das gilt für Eltern , aber erst Recht für den Staat . Ab dem Datum der/der Volljährigkeit steht dem jungen Erwachsenen das BGE in voller Höhe zu und muss ihr/ihm auch zur bedingungslosen (freien) Verfügung stehen .

Was ist nun aber mit den angesparten rund 60k€ im Bildungsfond ? Der Zweck des Fond ist ja bereits definiert und sollte auch nur zu diesem Zweck genutzt werden . Der Zinsgewinn ist sofort auszuzahlen , da er Eigentum des/der jungen Erwachsenen ist und die Fürsorge ja gerade endet .

Anders verhält es sich mit den Anteilen der nun Erwachsenen an diesem Fond . Sie sind nicht bedingungslos , weil zweckgebunden . Aber sie bleiben immer noch Eigentum der Menschen . Da wir ja lebenslang lernen , könnten wir auch lebenslang Anspruch auf unsere Fondanteile erheben , ob wir nun mit 40 noch ein Studium beginnen oder mit 50 eine Umschulung oder unseren Enkeln ein Auslandsstudium ermöglichen .

Das willkürliche Alter von 25 sollten wir deshalb aus der Ini herausnehmen . Schwieriger erscheint mir die Definition von Bildung bzw Ausbildung . Sie ist für einen Milchbauern sicher etwas Anderes , als für eine Fotografin oder einen Arzt . Für Künstler/innen können Bildungsreisen wichtig sein , während Laborant/innen vielleicht eher am Arbeitsort eine Fortbildung mit Pause von der Arbeit nötig sein könnte . Auch ist es nicht einfach , für alle Menschen zu beantworten , ob Opern-oder Theaterbesuche nur Vergnügen oder auch Bildung ist oder ob das überhaupt noch zum BGE gehört .

Auch sollten wir festlegen , wer diesen Bildungsfond verwalten soll . Banken scheinen mir da eher ungeeignet , da ihr Geschäftsmodell Gewinnmaximierung ist und sie deshalb gerne mit Geld , was ihnen nicht gehört , außerordentliche Risiken eingehen . Auch der Staat selbst ist nicht optimal geeignet , da er dazu neigt , das Geld seiner Bürger zweckentfremdet auszugeben oder zu verschleudern .

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Ich habe die Einwände inzwischen als zutreffend begriffen.
Was mir doch Sorgen bereitet, ist einfach der Umstand, dass heute bereits eine Leichtfertigkeit im Umgang mit Geld bei einigen jungen Menschen beobachtbar ist.
Hier sehe ich diejenigen nicht, weil sie ja bereits Verantwortungsbewusstsein politischer Natur zeigen.
Der TK-BGE besteht aus Leuten mit eigenen Erfahrungen. Aber wir sind zum sachlichen Dialog fähig und bereit.

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Ich habe noch eine Frage zu Renten-und Arbeitslosenversicherung.

Diese müsste man doch nicht vom BGE bezahlen, wenn es lebenslang bezahlt wird.

Dass man die vom Gehalt einer beruflichen Tätigkeit bezahlt, wie bisher, ist in Ordnung zum Erhalt des Lebensstandards im Falle eines Falles, aber vom BGE erübrigt sich das doch.

Noch ein Wort zum Ausbildungsfond: Das sehe ich genau so wie @raba, die Rücklagen ohne die Zinsen sollten zweckgebunden bleiben. Alles Andere muss ab 18 ausgezahlt werden.

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Altersgrenze 25 Jahre - my2cents:

Grundsätzlich finde ich es gut, einen Bildungsfonds einzurichten, der jungen Menschen einen Start verschaffen kann (egal, ob Ausbildungsförderung, Führerschein, Büchergeld, Musik, was auch immer) - mit dem BGE hat das m.E. aber nicht zu tun. Das ist eine ganz andere gesellschaftliche Aufgabe, die aus meiner Sicht schon da beginnt, wo kein Geld für die Teilnahme an Klassenfahrten da ist.

Die Altersgrenze 25 Jahre sehe ich hingegen als willkürlich an. Sie schließt irgendwie unschön an die Regelung aus der Umsetzung von Hartz IV an, wo jungen Menschen zunächst einmal zugemutet wird, bis sie 25 jahre alt sind, im Haushalt der Eltern zu leben und ihnen ansonsten Leistung verweigert wird. Um das zu verhindern, müssen immens hohe Hürden überwunden werden. Ziel war es schlicht und ergreifend, den Kommunen Wohnkostenausgaben zu ersparen und nicht den Regelsatz für einen Haushaltsvorständin zahlen zu müssen.

Mit persönlicher Reife, Wahrnehmung von Bildung, eigenen familiären Wünschen o.ä. hat das nichts zu tun. Es gibt 18jährige, die ohne Probleme ihr eigenes Leben meistern und es gibt 30jährige, die immer noch zuhause hocken.

18 ist 18. Damit sind alle Pflichten in diesem Land verbunden und damit müßten auch alle Rechte einhergehen. Sich für Deutschland totschießen lassen können, aber an das zurückbehaltene Geld nicht rankommen, weil der Wohnsitz noch bei den Eltern ist? Wählen, wer die Finanzen der Republik bestimmt, aber über eigenes Geld nicht bestimmen dürfen? Selbst Eltern sein, aber dennoch bevormundet werden?

Natürlich werden viele/einige ihre Finanzen an die Wand fahren, das passiert allerdings in allen Altersgruppen und wird dann durch die Möglichkeit zur Insolvenz etwas abgemildert. Und: notleidende Telefonverträge sind ärgerlich für die Telefonunternehmen, mehr aber auch nicht, während kriminelle Pleiten von Schlecker & Co. ganze Familien in den Abgrund stürzen.

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ich hatte meine Kritik in puncto Bildungsfond innerhalb des TK schon geäussert, leider ein wenig zu spät…, so daß ich jetzt, da es offensichtlich nicht nur mir aufgefallen ist, daß es da ein Problem gibt, auch hier was dazu beitragen möchte:

Vor paar Monaten hatte ich eine neue Ini begonnen die ínnerhalb des breiteren Konzeptes der UM-FAIR-TEILUNG eine erweiterte und komplexere Form von Untergrenzen-Regelung für Einkommen ( = Auskommem) fordert und eine Kombination herstellt aus 3 Ideen:
BGE + JobGarantie (DiEM25-Position) + BildungsPlus (lebenslanges-Lernen -Garantie) :
siehe

Innerhalb des TK wurde vermutlich aus zeitlichen Gründen damals gesagt, das sprengt momentan den Rahmen sich damit zu beschäftigen - aber es gab einen „Wunsch“ die Bildungsverknüpfung mit dem BGE einzubeziehen.
Da ich leider nur peripher beim TK mitmachen konnte, habe ich nicht schnell/rechtzeitg und genau schauen und überlegen können ob und wie die Idee des Bildungsfonds zur bisherigen Konstruktion und Philosophie des BGE passt.

Sie passt nicht. Denn das Prinzip der Bedingungslosigkeit wird verletzt.
Die Begründung daß man „Kinder vom falschen Verhalten ihrer Eltern schützen möge“ ist zwar aus der Praxis heraus inspiriert, aber sollte durch Gesetze direkt beeinflusst werden, bezogen auf Stärkung von Kinderrechten u.a. und nicht durch Nebenmaßnahmen bei anderen Instrumenten (wie ein BGE-Konzept), das bringt Unklarheit in die politische Denkweise der Programmatik…

Und auch die Idee beim Emanzipatorisches Bildungs+Einkommen (EB+E) ist anders gelagert :
denn dort handelt es sich um eine Bildung-Plus-BGE-Forderung, nicht um eine Bildung"Aufschub"-BGE Maßnahme wie beim Bildungsfond… (zeitliche Steckung der BGE Zahlung für Kinder noch gekoppelt zwischen 18-25 mit der zusätzlichen Bildungsbedingung) .

Selbstverständlich wäre eine Art Bildungsfond sinnvoll, allerdings eher als eine unabhängig vom BGE - dieses evtl flankierende Maßnahme - mit besonders günstigen Konditionen als Anreiz für die Eltern die für die Bildung ihrer Kinder voreinsparen -
aber das ist tatsächlich ein zusätzliches Thema und sollte nicht mit dem Kernrumpf des BGE-Konzeptes fest installiert werden.

Das BGE sollte verstanden werden als eine Art Infrastrukturmaßnahme, die für alle gilt,
so wie eine gut gebaute Strasse an die alle teilhaben können (inkl. Kinder, auch wenn sie noch an der Hand ihrer Eltern laufen :wink: )

Vllt deswegen finde ich auch die Anmerkungen an den Satz berechtigt:

die Idee der Mindest-Teilhabe ist wichtig,
aber die Koppelung an einen „gesamtwirtschaftlichen Erfolg“ ist aufgrund eben der Undifferenziertheit dieses Ausdrucks, nicht so gelungen - an diesem Punkt sollten wir noch weiter denken…

Was den Geltungsorbis angeht:

Hier müssen wir überlegen welchen Zweck das BGE hat und wie dieser am Besten erfüllt wird:
Wen es dabei um eine garantierte Mindest-Teilhabe geht,
dann ist die Staatsbürgerschaft / Nationalität etc. keine so gute Grundlage
wie der Wohnort,
denn man muss auch bedenken, daß das BGE-Modell perspektivisch auf europäischer Ebene und weltweit eingeführt werden sollte … wo der Bedarf anders aussieht
Heute gilt schon für bestimmte Fragen ein 5-jähige Mindest-Aufenthaltsdauer in DE sogar für EU-Bürger (Bezug von Sozialleistungen),
also es werden gerechte Regelungen sicher zu finden sein

Schließlich was die Berechnungsgrundlage angeht,
als die hier die Pfändungsgrenze gewählt wurde :
Diese ist an die Berechnungen des Existenzminimums gekoppelt basierend auf Statistiken und wird jedes Jahr angepasst.
Soweit diese Berechnungen überprüft werden können und als adäquat empfunden werden, kann diese eine solide Grundlage darstellen.
Allerdings solange wir das noch nicht gemacht haben, solten wir es auf der ToDo-Liste noch stehen lassen -
insbesondere deshalb, weil wir beim BGE selbst keine Preisstabilitätsmechanismen /-maßnamhen direkt einbauen können, was aber Voraussetzung ist, damit ein BGE-Konzept nachhaltig sein kann.

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Dann ist das in eurem Entwurf aber missverständlich ausgedrückt, denn das las sich für mich so, als ob Renten- und Arbeitslosenversicherung auch vom BGE bezahlt werden sollen.

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Ich denke dass die Ablehnung von Steuerfinanzierung bei Diem25 auf das Modell „Sozialstaat abschaffen und alles Steuer finanzieren“ gerichtet ist. Die hier aufgeführten Kapitalmarktbereiche sind bei unserer Finanzierung durch Börsenumsaztsteuer, Kapitalertragssteuer und Finanztranzaktionssteuer abgedeck. Wenn es keine Steuer sein soll, nennen wir es einfach …solidarabgabe.
Einfach alle Arten von Gewinnen und Einkommen( überdasBGE hinaus) sollen zum BGE beitragen. Das zu erreichen, ist Sache der Finanz und Steuerfachleute.
Eine Steuervereinfachung ist ja schon ewig angestrebt, Das ist die Gelegenheit dazu.

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Momentan hat DIEM im Programm anstatt dem BGE die JobGarantie (das ist praktisch das Äquivalent dazu, nicht die Kapitaldividende)

ich gehe aber davon aus, daß die momentane Position von DiEM so nicht haltbar sein wird,
denn das alte Rezept der Staatsbelastung durch überflüssige Arbeitsplätze deklariert zwar ein Ende der Arbeitslosigkeit,
der emanzipatorische Aspekt der bleibt aber stark ungewiss,
diesen bietet aber das BGE augenscheinlich,

weshalb ein BGE für die Bürger viel attraktiver sein wird…
ich glaube sogar, irgendwann werden dadurch Wahlen gewonnen oder verloren gehen

es ist ja so, daß die Positionen in DiEM von einem Expertenteam in deren Formulierung festgelegt worden sind…
ohne eine breitangelegten Diskussion innerhalb der Mitgliedschaft, und das Programm wurde insgesamt nur als Vorschlag zur Abstimmung gestellt (also keine moderne demokratische Vorgangsweise für die Abstimmung der Programmpositionen)

an diesen Punkt gehe ich auch davon aus, daß dies grundsätzlich in DiEM sich ändern wird :wink:
und dann sieht wahrscheinlich das Meinungsbild anders aus

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was genau wurde unterschieben ?
das ist noch nicht klar,
ich dachte das EuropeanSpring-Programm ist noch in Besprechung @claudia ?

ich hab im TK vorgeschlagen nachzudenken das BGE-Konzept für das ES-Programm einzubringen…

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ich habe gerade einmal versucht, Euer Steuer- und Abgabenmodell zu verstehen:

BGE gibt es unabhängig vom Einkommen immer „obendrauf“, richtig? Dann ist auch die Abschaffung der Steuerfreibeträge und des Ehegattensplittings folgerichtig .

Wo kommen die jeweiligen Prozentsätze her? Was bedeutet das im jeweiligen Gesamtaufkommen?

Beitragsbemessungsgrenze abschaffen, nur für die KV/PV oder auch für alle anderen Abgaben, also RV und AV? Das ist mir nicht ganz klar.

Sollen die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für die Kranken- und Pflegevorsorge und die Altersversorgung bestehen bleiben?

Was ist mit den Selbständigen und Gewerbetreibenden und denen mit Einkünften aus Gemeinschaften?

Was ist die Idee für das Abschmelzen der Arbeitslosenversicherungsleistungen? Soll damit der schnelle Abstieg auf BGE verhindert werden? Und dann: 2 nominal von der Anfangssumme je Monat oder jeweils 2 von der Restsumme?

Es gibt durchaus Unterschiede bei der Pfändungsfreigrenze nach der Tabelle zu § 850c ZPO , sie kann auch unterschritten werden, z.B. für Unterhaltsforderungen. Soll das Berücksichtigung finden? Angleichung der unterhaltsrechtlichen Selbstbehalte?

Das BGE würde die Unterhaltsauseinandersetzungen für Kinder im wesentlichen unnötig machen, wenn die BGE-Beträge für Kinder sich an dem jeweiligen Höchstbetrag z.B. der Düsseldorfer Tabelle orientieren würden. Das wäre ein schöner und deeskalierender Nebeneffekt. Alles darunter hält die Streitigkeiten aufrecht.

Was hat die organisatorische Zusammenlegung von KV und PV mit dem BGE zu tun? Die derzeitige Morbi-RSA stellt einen Ausgleich unter den Krankenkassen her - soll es sowas dann auch für die Pflegekasse geben?

Das ist alles insgesamt sehr aus der Arbeitnehmerperspektive gedacht.

Ich geb mal ein wenig die Selbständigensicht dazu:

Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze bei der KV/PV würde zu Extrembelastungen bei freiwillig Versicherten führen können (trotz der wohl angedachen Absenkung des Gesamtbeitrags auf 12 %, wenn ich das richtig sehe), da sich bei uns niemand paritätisch an den Kosten beteiligt (dabei ist bei den meisten Arztbesuch und Krankschreibung eher ein Fremdwort).

Arbeitgeber werden dadurch bei Angestellten höherer Einkommen ebenfalls mehr belastet und Personalkosten machen oft den überwiegenden Kostenblock aus. Das führt zu Gewinnminderungen und weniger Steueraufkommen (Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer).

Die solidarische Finanzierung von Gesundheitsrisken ist grds. richtig (also entweder über Steuern oder über Abgaben), sie darf aber nicht überzogen werden.

Werde ich dann auch zu Arbeitslosenversicherungszahlungen herangezogen?

Soll die Thesaurierung von Gewinnen körperschaftsteuerpflichtiger Unternehmen weiter steuerbegünstigt bleiben? Das führt nämlich zu Umgehungsgeschäften und Verschiebungen von Steueraufkommen und ist ein Investionshemmnis.

Zur Wertschöpfungsabgabe: Abgaben sind nach dem bisherigen System zweckgebunden und entsprechend auch einzusetzen, sonst wären es Steuern. Wie genau soll sie erhoben werden, wer verwaltet sie und wer legt die Zwecke konkret fest? Warum sollen nur Arbeitnehmer profitieren?

Ich merke gerade, daß ich anfange, mich in Rage zu schreiben, weil bei mir (erneut wie auch an anderen Stellen bei den Diskussionen) das Gefühl aufkommt, daß immer wieder Arbeitgeber = Ausbeuter gesetzt wird. Also schreibe ich lieber erstmal nicht weiter.

Ich möchte noch eines dennoch mitteilen: Ich sehe das BGE als einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens und finde es deshalb gut und richtig (obwohl mich meine berufliche Ausgangslage eigentlich immer zur FDP treiben müßte). Es hat aber nur dann wirklich eine Chance, wenn es von allen als erforderlich oder zumindest nicht schädlich angesehen werden kann. Jede Betonung von Gegensätzen Arbeitnehmer/Arbeitgeber oder Ausbeuter/Ausgebeuteter entsolidarisiert eher.

sorry, daß das etwas lang geworden ist.

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Da steht etwas von steuerfinanziertem BGE, was ja nicht grundsätzlich gegen das BGE sein muss.

Ich denke auch, dass die Jobgarantie so nicht umsetzbar sein wird, dazu muss man ja Alternativen bieten.

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Eher „untendrunter“ aber ja richtig!

Wird für alle Sozialversicherungen abgeschafft dadurch können die Beiträge gegenüber heute extrem gesenkt werden und die Versorgung wird trotzdem verbessert. Es muß allerdings Regeln geben, damit das so zur Verfügung stehende Geld nicht direkt der Pharmaindustrie in den Rachen geworfen wird. z.B. öffentliche Forschung, die dann allen zugänglich ist.

genau so ist das gedacht. dabei die 2% auf die Anfangssumme, so das mensch erst nach 50 Monaten nur noch BGE hat.

Die Zusammenlegung hat muß nicht zwingend in der Ini enthalten sein. Sie vereinfacht nur Bürokratie und spart damit auch Kosten.

Zur Zeit bezahle ich 14,9% plus Pflegeversicherung. Alle unter der Bemessungsgrenze freiwillig Versicherten würden extrem entlastet werden.
Warum ist es gerecht wenn kleine Unternehmer mit unteren Einkommen mit freiwilliger Rentenversicherung 35% Abgaben haben? oder ohne Rentenversichrung dastehen.

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ja, das ist ein eher irreführender Obertitel, der trotz Anmerkung seit Erscheinung nicht korrigiert wurde
Im Zweifelsfall gilt das Original = English

dort steht:

Universal Basic Dividend
Planning for a post-capitalist economy that is authentically liberal and open: democratising the economic sphere and the introduction of a Universal Basic Dividend.

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na ja, ich habs angemerkt damals:

bis wann kann das ES-Programm kommentiert werden?
gibt es eine Frist?

Du kannst das gern kommentieren Drakon.
Ich bezweifle die erforderliche Aufmerksamkeit für das Spartenthema.

@WUte:
Dort, wo AG Entlastungen erfahren, müssen dieselben woanders tief in eigene Taschen greifen.
Ich fasse mich kurz, weil heute Tag 3 meines 4-tägigen Jahresurlaubs ist. Oki? Danke :luv:

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Ich sage ja nicht, daß das gerecht ist (allerdings kannst du auch alle Beitröge steuerlich geltend machen) , ich denke nur an eine Kappungsgrenze des Beitrags z. B., um nicht neue Ungerechtigkeiten zu schaffen.

@anon91073810 was genau meinst du damit, die Gleichstellung mit Arbeitnehmern?

Das vermischt m.E. einiges.

  1. Scheinselbständige betreiben ihre Tätigkeit letztlich illegal, daran sind beide Seiten beteiligt, Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie enthalten dem System ohnehin Beiträge vor, das ist Sache des Zolls und es ist eine Sache der Moral. Muß ich dafür Verständnis haben, wenn ich jede Aushilfe mit Vertrag aussttte und anmelde und für meine Grafikarbeiten noch Leistungen an die Künstlersozialkasse erbringe? Nein. Und auch das gilt für beide Seiten.

  2. wer es nicht schafft, seine Tätigkeit vernünftig zu strukturieren und z.B. Für eine ordentliche Buchhaltung sorgt, oder sich da beibringen läßt, ist für die selbständige Tätigkeit nicht geeignet. Da kann auch ein BGE nicht helfen.

  3. ja, bei vielen Selbständigen gehen Beruf und Freizeit in einander über. Das ist bis zu einem gewissen Grad normal und dient auch der Akquise. Das nehmen wir alle hin. Dafür können wir an anderer Stelle flexibler sein, meist gleicht sich das aus.

  4. Der Fehler liegt grundsätzlich in der Zulassung von Werkverträgen, für Tätigkeiten, die eigentlich angestellt erbracht werden (hier dürfen sich auch ruhig die Gewerkschaften an die eigene Nase fassen) und in der hirnrissigen Idee der Arbeitsämter mit den IchAGs, um die Menschen aus der Statistik herauszubringen. Letzteres ist aber nicht mehr en Vogue. Aber auch das wird durch ein BGE nicht wirklich erledigt. Es gilt, die Sozialversicherungspflicht wieder ordentlich umzusetzen. Und den Wert der Leistung wieder angemessen zu entlohnen, dann können wir eben nicht mehr kostenlose Lieferungen nach Hause beanspruchen.

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wie bekommst Du das hin? bei mir sprengt dasregelmäßig diese Vorsorgegrenze und wird dann nur zum Teil anerkannt

Wo ist eine Ungerechtigkeit wenn alle 12% bezahlen. wenn ich 1000€ verdiene sind 120€ abgeben heftig es sind nur noch 880€ übrig. wenn ich 10000€ verdiene sind noch 8800€ übrig. Wenn ich
100000€ verdiene sind noch 88000€ übrig usw. und das Geld kann unser Sozialsysthem gut brauchen. damit nicht alte Mensche, weil sie jeden Tag unter ärztlicher Aufsicht ihre Medis nehmen müssen, bis sie ihre Fahrtkosten erstattet bekommen, betteln müssen, um das Geld für ein Zugticket,( gesten kennengelernt) da die Rente nicht reicht. Solidargemeinschaft heißt im zweifelsfall ich bekomme mehr als ich je ausgeben kann, dann kann ich auch mehr geben als ich je zurückbekommen werde. Warum nehmen wir immer Rücksicht auf die falschen. und selbst wenn eine*r von 100000€ 60% Steuer bezahlt hat dann hat er immer noch 34000€ übrig. Das ist so viel, wie manche Familien heute im ganzen Jahr nicht haben, wenn beide Eltern arbeiten gehen.

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Ich habe Schwierigkeiten damit, daß mir jemand vorschreiben möchte, was ich für ein angemessenes Einkommen zu halten habe. Es steht in keinem Verhältnis, Arbeitnehmer mit allen Arbeitsplatzschutzmöglichkeiten und allen vorhandenen Vorteilen eines Arbeitsverhältnisses mit denen in einen Topf zu werfen, die mit dem Risiko der eigenen Existenz diese Arbeitsplätze vorhalten.

Nichts dagegen, daß das allgemeine Lohnniveau steigt und viele Berufe auch einfach besser bezahlt werden müssen. Und wie gesagt, das BGE finde ich richtig und ich finde es ist auch würdig, dafür finanziellen Aufwand zu betreiben, aber nicht mit der Keule, dass ich mich bescheiden muß, weil andere, die keine Verantwortung tragen, keine langjährige Berufsausbildung hatten (ohne Beiträge irgendwohin) , entweder Pech oder Unvermögen haben, und deshalb andere Tätigkeiten nicht erreichen , auch nur dieses oder jenes Einkommen haben. Das ist der falsche Ansatz, um Selbständige wie mich dafür zu begeistern.

Das ist für mich auch nicht das Ziel des BGE, es geht nicht um Gleichmacherei. Es geht mir darum, denjenigen, die prekäre und unsichere Lebenssituationen haben, eine würdevolle Lebensbasis zu sichern, frei von täglicher Existenzangst.

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ja, …genau… es gibt dabei mehrere relative Faktoren…

_ deswegen verlagere ich gern die Problematik der Fragestellung nach Un- und Gerechtigkeit an einer signifikanteren Ebene , die der Vermögen : und sage,
in einer knappen Welt, passt nicht zu einer friedlichen und demokratischen Lösung für Ko-existenz eine unkontrollierte und unendlich freie Akkumulation von „Lebens-Mitteln“ , denn

  1. gibt es nicht genug davon (für unendliche Konzentration in den Händen von Wenigen)
  2. Vermögen = Macht = Ent-demokratisierungspotential

s.a. Vermögensobergrenzen (UM-FAIR-TEILUNG 2) – im Plenum der Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

_ dagegen,
ist es egal wie schnell man Vermögen erworben hat (legal, umwelt- und menschenschonend, versteht sich) …also wie hoch das Einkommen/Jahr sei…

aus diesem Grund betrachte ich übrigens auch die Besteuerungsthematik als ein getrenntes vom BGE Thema, das damit nicht gekoppelt sein sollte… ausser eben erst als vermögensregulierender Mechanismus

während viel wichtiger die Nachhaltigkeitsfrage der Konzeption sei, also daß es ein Äquivalent-Garantie Postulat dabei gibt, so daß das BGE bzgl seines Zwecks (Mindest-Teilhabe …) durch exogene Faktoren nicht praktisch aufgehoben werden kann - weswegen die Preisstabilität z.B. entsprechend mit dem BGE immer kongruieren muss…
(s.o. Kommentar der Pfändungsgrenze-Regelung)