Lieber Tobias, ich mag nicht für mich entscheiden ob ich lebensmüde bin. Warum bin ich lebensmüde ist die Frage aller Fragen. Wenn ich wirklich lebensmüde bin brauch ich keine „Arznei“. Ich gehe in den Hungerstreik und verweigere jede Nahrungs- und Flüssigeitsaufnahme. Es ist zwar ein langsamer und schmerzlicher Tod, aber ein Bewusster.
… so geschehen im Fall meiner exSchwiegermutter.
Sehr bewusst, sehr entschieden.
Wo es nicht klar, entschieden, bewusst ist, da ist’s eben nicht.
Wie läuft es i. d. R. bei der Behandlung psychisch Kranker? Mit irgendwelchen Psychopharmaka und all deren Nebenwirkungen. Wohl bekomm’s! Hatte heute bei „Wer weiß denn sowas?“ erfahren, dass das durchschnittliche Arzt-Patienten-Gespräch in den USA ca. 21 Minuten dauert, in Deutschland nur 7 Minuten. Und dann: „Der nächste bitte!“
Und dann die anderen Fälle. Sterbehilfe hin - Sterbehilfe her. Wir hatten es bei einer Schwägerin gesehen (schon mal angeführt), die weiterhin per Magensonde ernährt wurde, obwohl sie mit etwas Unterstützung selbstständig essen konnte. Dekubitus, Amputation beider Unterschenkel. Infektion mit multiresistentem Keim - so etwas nennt sich Pflege! Und das juckt keinen Staatsanwalt…
Podcast, der die Verhandlung verfolgt:
Danke @Lilien , die mich auf diesen Podcast aufmerksam gemacht hat!
In Europa tut sich was. Bitte unterschreiben!
# VOLUNTARY ASSISTED DYING AS A FUNDAMENTAL HUMAN RIGHT IN THE EU - Petition to the European Parliament on end of life decisions
Auszug der folgenden Webseite auf Deutsch übersetzt:
Um das Recht auf freiwillige Sterbehilfe zu gewährleisten, sollte die Europäische Union die folgenden Maßnahmen ergreifen:
die Aufnahme des Rechts auf freiwillige Sterbehilfe in die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union";
eine EU-Gesetzgebung zur Durchsetzung des "Rechts des Einzelnen, selbst zu entscheiden, auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, sofern er in der Lage ist, frei über diese Frage zu entscheiden und entsprechend zu handeln", das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als "einer der Aspekte des Rechts auf Achtung des Privatlebens" angesehen wird; insbesondere sollte in der EU eine angemessene professionelle Unterstützung bei Entscheidungen am Lebensende gewährleistet werden;
die gegenseitige Anerkennung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten innerhalb der EU, sofern diese mit dem Recht des Mitgliedstaates vereinbar sind, in dem sich die Person im Moment der Notwendigkeit befindet; zu diesem Zweck wird eine EU-Datenbank eingerichtet, um bei Bedarf den Zugang zu den nationalen Hinterlegungsstellen für Patientenverfügungen zu erleichtern, wobei das Grundrecht auf Privatsphäre vollständig gewahrt bleibt
die Einberufung einer europäischen Bürgerversammlung, um mögliche europäische Maßnahmen zu erörtern und vorzuschlagen, mit denen die Frage des Rechts auf ein Sterben in Würde angegangen werden kann.
https://www.eumans.eu/voluntary-assisted-dying-fundamental-human-right