Ist das so?
So wie es da steht, könnte Jede oder Jeder sein Leben beenden, egal ob mit oder ohne Beteiligung Dritter.
Ist das mit Sterbehilfe gemeint?
Ich denke, damit ist gemeint, dass jede*r das Recht hat Unterstützung bei einem ernstgemeinten Selbsttötungswunsch zu bekommen.
Danke miri, genau das ist es!
Leider ist es auch das, was die Gesundheitsminister Gröhe, Spahn und Lauterbach nicht hinbekommen haben. Die Freigabe für Natrium-Pentobarbital durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dort liegen bereits mehr als hundert Anträge vor.
Nach dem gerade zwei Anträge im Bundestag abgeschmettert worden sind - Gott sei Dank! - dürfte es ein weiteres Jahr dauern, bis eine neue abstimmungsfähige Grundlage erarbeitet ist.
Mein Mitgefühl geht an all die Menschen, die das aushalten müssen, um hoffentlich bald Sterben zu dürfen!
Es ist ein Trauerspiel, aber ich bleibe für Euch dran!
Liebe Grüße!
Tobi
P.S. Vergesst endlich das Strafgesetzbuch, wenn es um Sterbehilfe geht! Der §216 - Tötung auf Verlangen - gehört in die Tonne! Denkt bitte an all die Menschen, die die Medikamente, egal auf welchem Weg, nicht mehr selbst zu sich nehmen können. Diese Menschen haben ebenso wie wir alle ein Menschenrecht auf Sterbehilfe!
Die Europawahl steht an und unsere kleine Petition hat soeben ihr Update dazu erfahren:
Hier noch der Link zum Beitrag in der arte Mediathek. Die Doku ist ab sofort dort verfügbar:
https://www.arte.tv/de/videos/109777-000-A/ueberleben-was-wir-ueber-suizide-wis
Bundesverwaltungsgericht: Keine Erlaubnis für den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung
Pressemitteilung des BVerwG: Pressemitteilung Nr. 81/2023 | Bundesverwaltungsgericht
WDR zum Thema: