Aufruf: Ich suche Mitstreiter*innen, Expert*innen, Prüfer*innen
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Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Ja
Eine Initiative von: Raba, Sabine
Bearbeitungsstatus:Entwurf
Redaktionsschluss: 18.09.2019 (oder vorher, je nachdem wie gut es läuft)
Zusammenfassung:
Die heute heranwachsenden Generationen haben keine Zeit mehr zu verlieren, eine Politik mitzugestalten, die gerade jetzt über ihre Zukunft entscheidet. Das Wahlrecht mit 16 Jahren ist ebenso eine Frage der Generationengerechtigkeit wie der Mitbestimmung.
Problembeschreibung:
Unter 18-Jährige haben viele Rechte. Sie dürfen ihr Testament machen, können einer Organspende zustimmen, Führerscheine erwerben, Parteien gründen und je nach Bundesland auch an Kommunal- oder Landtagswahlen teilnehmen. Daneben nehmen auch ihre Pflichten zu. Beispielsweise müssen sie schon einen Personalausweis besitzen.
In Niedersachsen gibt es das Wahlrecht mit 16 Jahren auf kommunaler Ebene nun schon seit 1996. Andere Länder zogen nach (Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein). Auf Landesebene ist das Wählen mit 16 Jahren bisher nur in Bremen und Brandenburg möglich.
Das passive Wahlrecht (also gewählt werden zu können) für unter 18-Jährige ist bisher nirgendswo in Deutschland möglich.
Die Erfahrungen in den Ländern zeigen, dass sich in dieser Altersgruppe das vorhandene Interesse an politischen Prozessen durch die Möglichkeit, wählen zu dürfen, verstärkt.
In Brandenburg beispielsweise ist die Wahlbeteiligung 2014 der 16- und 17-Jährigen mit 41,5% größer gewesen als in den nächsten Altersgruppen (18 bis 20-Jährige: 34%; 21 bis 24-Jährige: 26,2%).
In einer Zeit, in der vielfach in Deutschland noch deutlich jüngere Menschen zu politischen Veränderungen aufrufen, ist dies kein Zustand, der einfach so akzeptiert werden kann.
Weiterhin kann man davon ausgehen, dass der Zuwachseffekt bei politischen Interesse sich ebenfalls erhöht, wenn darüber hinaus das passive Wahlrecht ebenfalls angepasst wird.
Forderungen
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Änderung Art.38 Grundgesetz:
(2) Wahlberechtigt ist, wer das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. -
Alle Gesetze der Landes- und Kommunalebenen, die das aktive Wahlalter noch nicht auf 16 Jahren festgelegt haben, sind ebenfalls anzupassen.
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Dieses Wahlrecht soll natürlich auch für Volksbegehren und Volksentscheide beziehungsweise Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gelten.
Kosten
Etwa 1,6 Millionen Wähler mehr würde eine Senkung des Wahlalters auf Bundesebene erzeugen. Das würde die Anzahl der Wahlberechtigten von etwa 64,8 Millionen auf 66,4 Millionen erhöhen. Das wäre eine Steigerung von etwa 2,4%. Man kann annehmen, dass die Kosten etwa um den gleichen Wert steigen. Bei 92 Millionen € der Wahl 2017, macht dies etwa 2,2 Millionen € Mehrkosten aus.
Wir schätzen, dass die Kostensteigerung auf Bundesebene zwischen zwei und drei Millionen Euro liegen wird.
Anteilig wird diese Kostensteigerung auch auf der Länder- beziehungsweise Kommunalebene anfallen.
Finanzierungsvorschlag
Wahlen sind jedes Geld wert, das da hineingesteckt wird. Daher sind die zusätzlichen Kosten von den Haushalten der jeweiligen Innenministerien und Landkreisen zu tragen.
Quellen
(1) Alterspyramide Deutschland
(2) Projekt des Landesjugendringes Brandenburg e.V. :
https://www.machs-ab-16.de/waehlen-ab-16/wahlrecht-16-deutschland
(3) Tagesspiegelartikel aus März 2019 zum Wahlrecht für Jugendliche
(4) Presseartikel des brandenburgischen Landtags zur Senkung des Wahlalters:
https://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/5701/PM_Wahlstatistik.pdf
(5) Anzahl Wahlberechtigte Europawahl
https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2019/03_19_wahlberechtigte-deutschland.html
(6) Wahlkosten Bundestagswahl 2017
Argument der Initiator*innen
Gerade im Bereich der Klima- und Bildungspolitik brauchen wir die Stimmen und Ideen der Menschen, die noch weit in der Zukunft mit den jetzt getroffenen Entscheidungen leben müssen und zwar bei allen Wahlen.
Objektiv lässt sich schwer einschätzen, ab wann ein Mensch bereit für das Wählen ist, doch ist die Frage wichtig? Ist nicht vielmehr die Frage wichtig, ab wann Menschen Verantwortung für ihre Zukunft übernehmen möchten?
Was kann man bei der Gewährung des Wahlrechts für 16 bis 18 Jährige verlieren und was gewinnen?
Aus unserer Sicht können wir sehr viel gewinnen. Die aktuellen und andauernden Proteste der jüngeren Generation zeigen Wirkung. Neben den gängigen Parteien haben sie es geschafft, eine politische Willensbildung in Gang zu setzen, an der sich nun auch andere Gesellschaftsgruppen beteiligen.