Wahlrecht ab 16 Jahren ermöglichen

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Eine Initiative von: Raba, Sabine
Bearbeitungsstatus:Entwurf
Redaktionsschluss: 18.09.2019 (oder vorher, je nachdem wie gut es läuft)

Zusammenfassung:
Die heute heranwachsenden Generationen haben keine Zeit mehr zu verlieren, eine Politik mitzugestalten, die gerade jetzt über ihre Zukunft entscheidet. Das Wahlrecht mit 16 Jahren ist ebenso eine Frage der Generationengerechtigkeit wie der Mitbestimmung.

Problembeschreibung:
Unter 18-Jährige haben viele Rechte. Sie dürfen ihr Testament machen, können einer Organspende zustimmen, Führerscheine erwerben, Parteien gründen und je nach Bundesland auch an Kommunal- oder Landtagswahlen teilnehmen. Daneben nehmen auch ihre Pflichten zu. Beispielsweise müssen sie schon einen Personalausweis besitzen.

In Niedersachsen gibt es das Wahlrecht mit 16 Jahren auf kommunaler Ebene nun schon seit 1996. Andere Länder zogen nach (Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein). Auf Landesebene ist das Wählen mit 16 Jahren bisher nur in Bremen und Brandenburg möglich.

Das passive Wahlrecht (also gewählt werden zu können) für unter 18-Jährige ist bisher nirgendswo in Deutschland möglich.

Die Erfahrungen in den Ländern zeigen, dass sich in dieser Altersgruppe das vorhandene Interesse an politischen Prozessen durch die Möglichkeit, wählen zu dürfen, verstärkt.

In Brandenburg beispielsweise ist die Wahlbeteiligung 2014 der 16- und 17-Jährigen mit 41,5% größer gewesen als in den nächsten Altersgruppen (18 bis 20-Jährige: 34%; 21 bis 24-Jährige: 26,2%).

In einer Zeit, in der vielfach in Deutschland noch deutlich jüngere Menschen zu politischen Veränderungen aufrufen, ist dies kein Zustand, der einfach so akzeptiert werden kann.

Weiterhin kann man davon ausgehen, dass der Zuwachseffekt bei politischen Interesse sich ebenfalls erhöht, wenn darüber hinaus das passive Wahlrecht ebenfalls angepasst wird.

Forderungen

  1. Änderung Art.38 Grundgesetz:
    (2) Wahlberechtigt ist, wer das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

  2. Alle Gesetze der Landes- und Kommunalebenen, die das aktive Wahlalter noch nicht auf 16 Jahren festgelegt haben, sind ebenfalls anzupassen.

  3. Dieses Wahlrecht soll natürlich auch für Volksbegehren und Volksentscheide beziehungsweise Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gelten.

Kosten

Etwa 1,6 Millionen Wähler mehr würde eine Senkung des Wahlalters auf Bundesebene erzeugen. Das würde die Anzahl der Wahlberechtigten von etwa 64,8 Millionen auf 66,4 Millionen erhöhen. Das wäre eine Steigerung von etwa 2,4%. Man kann annehmen, dass die Kosten etwa um den gleichen Wert steigen. Bei 92 Millionen € der Wahl 2017, macht dies etwa 2,2 Millionen € Mehrkosten aus.

Wir schätzen, dass die Kostensteigerung auf Bundesebene zwischen zwei und drei Millionen Euro liegen wird.

Anteilig wird diese Kostensteigerung auch auf der Länder- beziehungsweise Kommunalebene anfallen.

Finanzierungsvorschlag

Wahlen sind jedes Geld wert, das da hineingesteckt wird. Daher sind die zusätzlichen Kosten von den Haushalten der jeweiligen Innenministerien und Landkreisen zu tragen.

Quellen
(1) Alterspyramide Deutschland

Bevölkerungspyramide: Altersstruktur Deutschlands von 1950 - 2060

(2) Projekt des Landesjugendringes Brandenburg e.V. :

https://www.machs-ab-16.de/waehlen-ab-16/wahlrecht-16-deutschland

(3) Tagesspiegelartikel aus März 2019 zum Wahlrecht für Jugendliche

(4) Presseartikel des brandenburgischen Landtags zur Senkung des Wahlalters:

https://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/5701/PM_Wahlstatistik.pdf

(5) Anzahl Wahlberechtigte Europawahl
https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2019/03_19_wahlberechtigte-deutschland.html

(6) Wahlkosten Bundestagswahl 2017

Argument der Initiator*innen

Gerade im Bereich der Klima- und Bildungspolitik brauchen wir die Stimmen und Ideen der Menschen, die noch weit in der Zukunft mit den jetzt getroffenen Entscheidungen leben müssen und zwar bei allen Wahlen.

Objektiv lässt sich schwer einschätzen, ab wann ein Mensch bereit für das Wählen ist, doch ist die Frage wichtig? Ist nicht vielmehr die Frage wichtig, ab wann Menschen Verantwortung für ihre Zukunft übernehmen möchten?

Was kann man bei der Gewährung des Wahlrechts für 16 bis 18 Jährige verlieren und was gewinnen?

Aus unserer Sicht können wir sehr viel gewinnen. Die aktuellen und andauernden Proteste der jüngeren Generation zeigen Wirkung. Neben den gängigen Parteien haben sie es geschafft, eine politische Willensbildung in Gang zu setzen, an der sich nun auch andere Gesellschaftsgruppen beteiligen.

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Das könnte einige unerwünschte Nebenwirkungen haben. Ich denke da spontan an Heirat, Geschäftsfähigkeit, Alkohol, Jugendschutzgesetz, Unterhalt, Kindergeld, etc. @WUte fällt da bestimmt noch mehr ein :smiley:

Wenn es nur um die Wählbarkeit geht, würde ich eher dafür plädieren Art. 38 dementsprechend zu ändern, a lá

Wahlberechtigt ist, wer das sechszehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das sechszehnte Lebensjahr vollendet hat.

oder die Forderung stellen ohne die juristische Ausführung festzulegen :wink:

Eine Frage, die ich mir stelle: bedeutet das dann auch, dass bei allen Landtagswahlen & Kommunalwahlen ab 16 gewählt werden darf? alles andere wäre ja inkonsequent.

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Ja, das mit dem BGB war mir auch nicht so ganz geheuer. So war halt das Vorgehen, als das Alter von 21 Jahren auf 18 gesenkt wurde. Dein Vorschlag gefällt mir aber besser, weil er weniger unvorhersehbare Konsequenzen hat.


Ich weiß es nicht genau. Ich denke da kann man daraufhin argumentieren. Aber beispielsweise war das passive Wahlalter in Hessen bis letztes Jahr noch bei 21 Jahren, obwohl es bundesweit 1975 schon geändert wurde. Da müsste man in die einzelnen Verfassungen schauen, ob sie sich an die Volljährigkeit binden oder ähnliches.

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Hier eine Übersicht des Wahlrechtes in den Bundesländern

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Gibt es auch statische Erhebungen, welche Parteien von Personen dieser Alterklasse vornehmlich gewählt werden? Sehr interessant zu wissen wäre auch die Verteilung in den einzelnen Bundesländern. Ich habe im Internet leider nichts dazu gefunden.

NACHTRAG:
https://www.spiegel.de/plus/unsere-verantwortung-kennt-keinen-schlussstrich-a-00000000-0002-0001-0000-000165926163
Warum ist auch unter jungen Wählern die Hemmschwelle niedrig, Rechtspopulisten zu wählen? Diese Frage treibt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier um.

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Das ist wohl verfehlt??

@Tina39: Also statistische Daten haben ich jetzt nicht direkt parat. Es können wahlrelevante Daten ja nur dort vorliegen, wo mit 16 gewählt werden kann. Bei @RobWoh 's Liste kannst du ja sehen, dass es eher die Seltenheit ist.

Was allerdings in diesen Kontext zu erwähnen wäre, ist die sogenannte Juniorwahl. Hier ist zum Beispiel das Ergebnis der Bundestagswahl 2017:

Auf der Seite kannst du auch sehen, wie bei anderen Wahlen abgestimmt wurde. Wichtig ist, dass man ab Klasse 7 wählen kann, nicht erst ab 16. Aber für eine etwaige Einschätzung reicht das dir womöglich schon.


Es ist ja nur geschätzt, um eine Tendenz und Relation hinzubekommen. Was man ja erkennt, selbst wenn die Zahl zu hoch geschätzt ist, dass die Kosten recht harmlos sind und somit kein gewichtiges Gegenargument darstellen.

Vermutlich wird die letzte Portoerhöhung mehr zu Buche schlagen, da ja auch die Anzahl der Briefwähler weiter zunimmt. Bei Erstwählern vielleicht sogar weniger, weil diese für die erste Wahl lieber in die Wahlkabine gehen. Das ist aber nur eine Vermutung…

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Danke, Renaldo, dass Du mich an das sehr unterstützenswerte Projekt Juniorwahl erinnert hast - das aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag zur politischen Bildung und Sensibilisierung junger Menschen für die Bedeutung der Politik ist. Ich hatte mich nach der Wahl 2017 intensiv damit beschäftigt (nicht zulezt, weil auch DiB auf der Liste stand :wink:), es dann aber wieder aus den Augen verloren.

Es ging mir bei meiner Frage nach solchen Statistiken (von Dir offenbar richtig interpetiert :grin:) darum, eventuell eine Tendenz der parteipolitischen Orientierung junger Menschen zu erkennen und ferner, durch einen Vergleich mit den Ergebnissen der „Erwachsenen“-Wahl, einen Hinweis darauf zu bekommen, ob und wie stark sich junge Menschen am Wahlverhalten ihrer Eltern oder sonstiger erwachsener Vorbilder orientieren mögen. Dies dürfte allerdings bei Schülern möglicherweise noch deutlicher der Fall sein, als in der Altersgruppe 16 - 18.

Interessant wird dennoch der Vergleich der auf der Website veröffentlichten Wahlergebnisse an einzelnen Gymnasien in Sachsen und Brandenburg für 2019 mit den Gesamtergebnissen der Landtagswahlen in diesen Ländern sein (wozu ich noch nicht gekommen bin).

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@Tina39, es fehlt das Kommunahlrecht Baden-Württemberg ab 2014.

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Der Entwurf folgt dem Wortlaut des Parteitagbeschlusses:

„Wir wollen uns für das Wahlrecht ab 16 auf Bundesebene einsetzen.“, siehe Protokoll.

Wenn das ausgeweitet werden soll, bitte abstimmen:

  • Wahlrecht ab 16 auf Bundesebene
  • Wahlrecht ab 16 überall

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Das hätte zur Folge, dass sich die Überschrift ändert, sich der Forderungstext etwas weniger spezifisch wird (im Sinne von: Alle Landeswahlgesetze müssen ebenfalls angepasst werden.), die Kosten und Finanzierung geändert oder gestrichen werden.

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Also ich bin stark dafür aktives Wahlrecht ab 16 einzuführen. Die aktuelle Entwicklung zeigt ja das sich die Jugend sehr wohl politisch aktiv beteiligt. Allerdings halte ich das passive Wahlrecht ab 16 für nicht so sinnvoll, schon aus dem Grund das die meisten dann noch in der Schulischen Ausbildung stecken, von einer Lehre oder Studium mal abgesehen. Ich vermute auch ganz stark, das es zur Ablehnung so junger Kandidaten kommt schon unter dem Aspekt, diese sollten erst einmal was leisten. Unsere Gesellschaft ist sicher noch nicht so weit, das zu kompensieren.

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Also konkret aus mmeiner Sicht, aktives Wahlrecht ab 16 auf allen Ebenen.

Passives Wahlrecht wie gehabt.

Aber jetzt wird es schon wieder schwierig, weil der Parteitagsbeschluss anders lautet, weil die Vorlage anders war und wir die Kuh nicht mal eben so per Umfrage auf dem Marktplatz vom Eis holen können.

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Der Parteitagsentschluss ist nur ein Entschließungsantrag, damit vorläufiger Natur und hat nur auffordernden Charakter. :slight_smile:

Solange unsere Initiative das Wahlrecht ab 16 auf Bundesebene beinhaltet, ist alles in Ordnung :slight_smile:

Btw. Danke, @Renaldo, für den Aufschlag, zu dem wir aus Zeitgründen leider noch nicht gekommen sind :slight_smile: :+1:


Ich persönlich sehe es ähnlich, dass man nur das aktive Wahlrecht ändern sollte, würde mich aber einem passiven Wahlrecht nicht in die Quere stellen :slight_smile:

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Könnt ihr mal begründen, wieso man das passive Wahlrecht nicht senken sollte?

Ich meine es geht ja nur um das Recht, dafür ist ja egal, ob das eventuell genutzt wird oder nicht.

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In meinen Augen: Mit 16 sind die Jugendlichen entweder noch in der Schule oder gerade im ersten Ausbildungsjahr. Diese aktiv zu unterbrechen, um 4 oder 5 Jahre als Abgeordnete*r zu dienen, halte ich für falsch. Mit 18 dagegen haben viele ihre Ausbildung abgeschlossen oder gerade das Abitur fertig. Das sind ganz andere Voraussetzungen, gerade vor dem Hintergrund, das wir keine Berufsabgeordneten haben wollen :slight_smile: Ein Abgeordneter, dessen Zukunft nach seinem Mandat unklar ist, ist vielleicht eher anfällig für die Einflüsterung der Lobbys (unabhängig vom Alter)

Dazu kommt das Volljährigkeitsproblem, das Ute angesprochen hat.

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Kann man das passive Wahlrecht dann vlt eher an diese abgeschlossene Ausbildubg / Abitur knüpfen?
Ich hatte mehrere in meinem Jahrgang, die mit 16 ihr Abi gemacht haben ^^‚‘

Das Problem mit dem Unterzeichnen, das @WUte genannt hat, kann ich aber gut nachvollziehen.

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Damit hätten wir wieder eine weiche Grenze. Die sind immer problematisch. Man muss einfach einen Cut machen und schauen, ab welchem Alter es am wahrscheinlichsten ist, dass die Bedingungen erfüllt sind.

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Das mit der Volljährigkeit sehe ich ein :smiley:
Aber das mit Schule/Ausbildung ist halt (wie @Sofian auch schrieb) nicht ans Alter geknüpft und daher für mich kein Argument.

Auf keinen Fall sollten wir daraus aber mMn ableiten, dass passive Wahlrecht an eine abgeschlossene Schule/Ausbildung zu knüpfen, denn das erreichen nicht alle und es wäre klassistisch (oder intellektuell-istisch) deshalb Personen von Ämtern auszuschließen.

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Die Umfrage ob Wahlrecht gleich für alle Länder mitgefordert werden soll, zeigt in eine eindeutige Richtung, den Text werde ich daher umschreiben.


Das mit dem passiven Wahlalter entpuppt sich als schwierig. Auch wenn ich grundsätzlich der Meinung bin, dass es schwierig vermittelbar ist, eine Gruppe wählen zu lassen, die selbst keine Kandidaten aufstellen kann.

Das mit der Schul- und Ausbildungszeit sehe ich etwas entspannter, weil es am Ende immer noch die Entscheidung der Kandidaten ist, auch wirklich anzutreten und die Sache abzuwägen. Ich kann mir das auf kommunaler Ebene gut vorstellen, weil sich dort in der Regel nicht auf Vollzeit-Politikerposten beworben wird.

Die praktischen Probleme die sich aufgrund der mangelnden Volljährigkeit ergeben, die @WUte beschrieb, sind schon etwas anderes.

Ich würde vorschlagen, dass passive Wahlalter erstmal so zu belassen (bei derzeit 18 Jahren), da man dabei nicht um eine Diskussion der Volljährigkeit herumzukommen scheint, die doch etwas vielfältiger ist.

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So in Baden-Württemberg:
Das passive Wahlrecht bei der Bürgermeisterwahl ist das Recht, für das Amt des Bürgermeisters oder Oberbürgermeisters zu kandidieren. Sie können kandidieren, wenn Sie

Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sind oder
Unionsbürger sind und in Deutschland wohnen (es muss nicht der Ort sein, für den Sie als Bürgermeister kandidieren) und
am Wahltag 25 Jahre, aber noch nicht 68 Jahre alt sind.

Also sollte das passive Wahlalter auch mit dem Zusatz versehen werden für was man gewählt werden kann. Nur für Parlamente.
Aber ist das sinnvol? Wir fördern Parlamente voll mit Berufspolitikern. Diese leben von der Politik als dass sie für die Politik leben.
Nur mal so nebenbei gedacht.

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