Initiative zur Präzisierung der angenommenen Initiative Bedingungsloses Grundeinkommen ( BGE)

Haben sie ganz sicher auch , deshalb war es ja kein Problem , 25% einzubehalten . Aber das Entscheidende war ja , ein BGE zu kreieren und kein Hartz IV deluxe . Individueller Bedarf sollte eben nicht die entscheidende Rolle spielen . Kinderbedarf ist auch gar nicht so viel geringer , als der von Eltern , wie uns die Erfinder des ALG II glauben machen wollten . Das wird Dir auch jedes Elternteil bestätigen .

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Erst einmal Kompliment an die Initiatoren. Man merkt, da steckt viel Arbeit dahinter. Ein paar Verständnisfragen hätte ich noch.

  1. Wieso wird der SV Satz gekürzt. Hier geht der SV auf einen Schlag 17 ca. MRD € verloren. Das statt 19% nur 12% in GRV fließen kann zu deutlich erhöhter „Steuerfinanzierung“ der GRV führen.
    Ob die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze hier für Ausgleich sorgen kann, ist zumindest zweifelhaft.

  2. Die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze bedeútet nach meiner Auffassung auch die Aufhebung der Leistungsgrenze beim Bezug von Krankengeld, Rente, Arbeitslosengeld. Eine Begrenzung, wie z.B. im Vorschlag von 5.000 € p.M. bei Arbeitslosigkeit erachte ich als verfassungswidrig.

  3. Der Vorschlag ist rein auf Arbeitnehmer ausgerichtet. Ca 4 Mio sind in Deutschland selbstständig. Während ein Angestellter bei einen Bruttogehalt von 6000 € noch rund 55% übrig bleiben, sind die Abzüge für einen Selbstständigen schon über 50% Bei einem Gehalt von 10.000 € bleiben dem Angestellten noch 4.840 € Ein Selbstständiger geht in diesem Beispiel mit 3.540€ nach Hause. Ihm bleiben somit nur noch 35,4% seines monatlichen Ertrages. Nebenbei trägt er noch das volle wirtschaftliche Risiko, stellt Arbeitsplätze zur Verfügung usw. Wer möchte sich dann noch selbstständig machen? In jeder Steuerstufe verdient ein Selbstständiger weniger als ein Angestellter. Das ist schlichtweg ungerecht und unsozial.

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Entlastung ja, gleichgestellt nein. Bei gleichen Einkommen hat der/die Selbstständige immer eine höhere Belastung als der/die Angestellte, da die SV Beiträge komplett vom Selbstständigen getragen werden müssen. Bitte keine Augenwischerei. Erklär mir bitte Mal, was daran gerecht ist, dass bei einem monatlichen Ertrag einer/s Selbstständigen, der z.B. gleich hoch ist wie das monatliche Gehalt eines/r Nichtselbstständigen weniger im Geldbeutel ist. Oder, in der Tat etwas zynisch „Selber schuld, wenn du dich selbstständig machst“

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Echt jetzt. natürlich habe ich als Selbstständiger (der ich in Wirklichkeit auch bin) zwei Konten Geschäft und Privat. Dann ziehe ich jetzt Mal die BGE Tabelle heran.

Ich hatte im letzten Monat nach Abzug der betrieblichen Kosten einen Ertrag von 4.000 €. davon überweise ich die Einkommensteuer von 1.400 € ans Finanzamt. Den Rest in Höhe von 2.600 € buche ich als Privatentnahme auf mein Privatkonto um. Vom „BGE Amt“ werden zusätzlich 1.140 € überwiesen. Somit hat sich auf meinem Privatkonto eine Summe von 3.740 € angesammelt.

Nun ist mein SV Beitrag fällig 26% aus 4.000 € sind „schlappe“ 1.040 €. Somit verbleiben auf meinem Privatkonto 2.700 € Scheinbar habe ich gegenüber einem/r Angestellten vor Abzug der SV Beiträge, dem ja nur 3.220 € aufs Konto überwiesen worden sind 520 € mehr verdient.

Nachdem aber 1.040 € an SV Beiträge von mir bezahlt worden sind. ist der Kontostand bei 2.700€ Unterm Strich habe ich „scheinbar“ 520 € weniger als ein Angestellter mit gleichem Bruttoeinkommen

Nachtrag: und selbst, wenn ich nur ein Konto hätte, wäre es die gleiche Rechnung

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Das kann nicht gerecht sein , denn Du bist sicher nicht schlechter , als Dein/e Angestellte/r .

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@anon91073810. Kleine Steuerkunde. Beiträge zur KV usw. für meine Person sind keine Betriebsausgaben. Die kann ich bei meiner Steuererklärung unter der Rubrik „Sonderausgaben“ geltend machen. In dem vorliegenden BGE Modell sollen zudem die Steuerfreibeträge abgeschafft werden. Und selbst wenn ich diese SV Aufwendungen von meinem Betriebsergebnis abziehen dürfte, würde ich netto immer noch weniger verdienen als ein Angestellter mit gleichen Bruttoeinkommen bei diesem BGE Modell.

Und noch ein kleiner Hinweis. Selbst wenn die SV Beiträge Betriebsausgaben wären, müsste ich 520 € mehr Einkünfte haben um einem angestellten mit 4.000 € brutto gleich gestellt zu sein. Denn bezahlen muss ich trotzdem den vollen SV Beitrag. Weil jede Betriebsausgabe muss auch verdient werden.

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Das sind wichtige Hinweise, damit muss mensch sich bei der Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen beschäftigen.

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Danke an alle kritischen „Geister“ für eure Bedenken, Anregungen und das Beschäftigen mit dem Thema.
Wir werden am Donnerstag im Call über all die offen Fragen uns den Kopf zerbrechen und euch danach wieder das überarbeitete Doc zur Ansicht freigeben.

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Lieber @anon91073810, jetzt einmal ernsthaft. Bevor du so eine Behauptung aufstellt, solltest du dich Mal mit dem Steuerrecht auseinander setzen. Ich kann mich als Einzelunternehmer nicht als Geschäftsführer einstellen und mir ein Gehalt analog zu einem Angestellten zahlen. Im Steuerrecht gibt es keine solche Regel. Ich habe also nicht wie von dir behauptet, die freie Wahl.

Wenn mir also nach Abzug der Betriebskosten, die ich so als kleiner Seitenhieb auch noch erwirtschaften muss, im Monat 10.000 € als Gewinn bleiben, bin ich gegenüber einem/r Angestellten, der 10.000 € Gehalt bezieht „gekniffen“ Weil dem Angestellten verbleiben 4.840 € und mir 3.540 € oder andersherum ausgedrückt 35,4% meines Gewinnes. Da könnte man schon von Enteignung sprechen.

Und ich wiederhole mich da gerne. In allen Steuerstufen des BGE Modells komme ich schlechter weg als ein/ Angestellte/r

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