jetzt wollen manche Politikr*innen des Deutschen Bundestages mit ihrem Gesetzentwurf es doch wieder deutlich einschränken. In meinen Augen ist dies der falsche Weg.
Wenn die Menschen es könnten, würden sich wahrscheinlich alle wünschen bei guter geistiger und körperlicher Gesundheit 100 Jahre alt zu werden.
Leider gibt es in vielen Lebensläufen gesundheitliche Unwägbarkeiten, die das unmöglich machen. Warum können oder wollen einige Menschen nicht verstehen, dass der Tod zum Leben gehört und man nicht zwingend depressiv sein muss um einen Freitod zu beschließen? Jede*r muss irgendwann sterben.
Bis zu einem gewissen Grad sollte man es selbst entscheiden und bestimmen dürfen.
Das wäre meines Erachtens der beste Weg. Die Frage ist, ob man den Zeitpunkt erwischt.
Das ist ja wohl der Weg zurück in die Steinzeit, liebe Politiker*innen. Nur ein einziger hat Macht über sich selbst: der Mensch, der sterben möchte! Niemand darf bestimmen, ob und wie ein anderer Mensch sterben soll, kann oder darf. In mir brodelt es gerade ganz mächtig… Offensichtlich ist einigen noch immer nicht klar, dass
STERBEHILFE ein Menschenrecht
ist.
Liebe Grüße!
Tobi
Sterbehilfevereine kritisieren Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe
Im Bundestag werden verschiedene Möglichkeiten zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe diskutiert. Vereine wie Dignitas halten die Entwürfe für zu restriktiv.
Quelle: Zeit (ist kostenlos lesbar!):
Noch ein Link zum Thema, in diesem Fall über den Verein „Sterbehilfe Deutschland“. Diesem Verein gebührt m. E. beinahe das Bundesverdienstkreuz.
Leider scheint der derzeitige Gesundheitsminister keine stärkeren Ambitionen zu haben, als sein Vorgänger, sich mit einer dem Volkeswillen entsprechenden Anpassung der Gesetzgebung zu befassen.
Zwar scheint der Verein „Sterbehilfe Deutschland“ (zumindest nach eigener Darstellung) die Entscheidungen zur Gewährung von Suizidhile durchaus verantwortungsbewusst zu treffen, d. h. sie in Einzelfällen auch abzulehnen. Eine unabhängige diesbezügliche Kontrolle solcher Vereine sollte m. E. dennoch Bestandteil eines ggfls. neuen Gesetzes sein.