AKTIVE Sterbehilfe muss sofort straffrei werden!

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Das sind alles wertvolle Informationen. Aber wo bleibt die Aussage von DiB?
Stimmen wir der Entscheidung des BGH zu? Beziehen wir doch aktiv dazu Stellung!
Nur so werden öffentlich wahrgenommen.

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Suizidbeihilfe: Suche nach ärztlichen Gutachtern in der Kritik

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/136717/Suche-nach-Aerzten-zur-Suizidbeihilfe-kritisiert

SPANIEN Ein Jahr nach Einführung des Sterbehilfegesetzes: Erste Erkenntnisse

http://www.dignitas.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=159&Itemid=220&lang=de

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Was bedeutet das für unsere Gesellschaft? Welche Schlußfolgerung ziehst du daraus?

Auf den ersten Blick scheint die Sterbehilfe in Spanien gut zu funktionieren, aber mir persönlich sind das noch viel zu viele Hürden, die dort genommen werden müssen, um tatsächlich Sterben zu dürfen.

Am Beispiel der alten Dame sieht man aber, das auch ältere Patientenverfügungen problemlos anerkannt werden und das ist gut. Meine liegt hier ganz zu oberst meiner Ablage.

Ich hatte eine Patientenverfügung für meine Lebensgefährtin Renate, ehemals Parteimitglied.
Ich weiß, wie schwer es ist, eine Entscheidung über Leben oder Tod zu fällen.
Aber es darf nicht zu leicht gemacht werden, d.h. die Hürden müssen hoch gehalten werden und sollten Mißbrauch, Eigeninteressen etc., Einhalt gebieten.

Für ein Menschenrecht darf es keine Hürden geben, sonst ist es kein Menschenrecht mehr!

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In allen Ehren.
Die Regularien sollen schlicht nur verhindern, dass Eine(r) ins Glück geschubst wird.
(so ähnlich, wie manche in ´falscher´ Vorsorgebetreuung, oder gar in der Klapse landen.
Ich würde diese Aspekte nicht unterschätzen wollen)

Also Hürden oder Parameter?
Beides nicht wirklich schön.

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Richtig, für Menschenrechte in der Summe darf es keine Hürden geben.
Aber, ist es noch von den „Menschenrechten“ abgedeckt, wenn der Körper noch existiert, aber der Geist, das was einen Menschen ausmacht, nicht mehr vorhanden ist?
Es müssen Prüfkriterien vorhanden sein. Alles andere wäre Willkür in meinen Augen.
Es ist die Würde des Menschen, die es hier zu beachten gilt.

Das BVerfG und ich sagen ja, JEDER hat das Recht auf würdevolles Sterben.

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Ich kann dem Artikel nicht mit einem Like folgen.
Hier wird etwas geschildert, was mehr in die Richtung menschliche Schwäche Leid zu ertragen zeigt, als das es ein fruchtbarer Ansatz für Sterbehilfe ist.
Ich habe erlebt, wie mein Vater zu mir sagte, dass er, belastet mit Diabetis, Herzschrittmacher und jeden dritten Tag Dialyse zu mir sagte, er möchte zu seiner Frau. Trotzdem nahm er jeden Tag aktiv wahr und freute sich über jeden Besuch.
Meine Lebensgefährtin hatte Krebszellen im Hirn. Mit Chemotherapie nicht zu heilen oder einzuschränken. Die Lebenserwartung wurde von den Onkologen auf 1 – bis 1 ½ Jahre maximal beschrieben. Trotzdem wollte sie nicht sterben. Sie hat jeden Tag bei klarem Verstand genossen und ich auch. Jeden Tag an dem ich sie noch im Krankenhaus besuchen konnte war ein gewonnener Tag.
Erst als die Schmerzmittel ihre Auffassungsgabe erheblich einschränkten habe ich zusammen mit den behandelnden Ärzten entschieden, dass alle lebensverlängerten Behandlungen unterlassen werden.
Sie wollte jeden Tag noch leben und ihre Umgebung wahrnehmen.

Sicherlich ist es anderes zu sehen, wenn der Patient selbst entscheidet nicht mehr weiterzuleben. Ich kann die Ärzte, Apotheker verstehen, wenn sie sich weigern aktiv tätig zu werden.
Der Tod ist endgültig. Sicherlich ist die Menschenwürde ein wichtiger Gesichtspunkt, aber der Angehörige hat auch ein Recht seinen Lebenspartner, Elternteil bis zum letzten Atemzug zu begleiten. Deshalb gibt es die Patientenverfügung. Wenn dies nicht möglich ist, da er alleinlebend ist wäre ein Selbsttötung wie sie in dem Artikel beschrieben ist zu rechtfertigen.

Ich bin nicht gegen aktive Sterbehilfe, aber sie muss auf das absolute Minimum beschränkt bleiben.
Der oder die Kranke, wenn sie psychisch noch fit ist, will leben, jeden Tag, jeden Kontakt genießen und wahrnehmen. Erst wenn die Psyche eingeschränkt ist, sollte der Patientenbevollmächtigte zusammen mit den Ärzten entscheiden können ob der Patient in den Tod gleitet und alle lebensverlängerten Maßnahmen eingestellt werden.
Es ist für Außenstehende, d.h. nicht Betroffene, nicht oder nur schwer nachvollziehbar, warum ein unheilbar erkrankter Patient den Suizid wählt. Will er seinen Angehörigen nicht zur Last fallen könnte ein Grund sein. Will er mit klarem Versand sterben könnte ein anderer Grund sein.
Die psychische Belastung für den Patienten und die Angehörigen ist groß.

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Es geht nicht darum, wie Aussenstehende das sehen. Es geht um den Willen des Betroffenen Menschen, das ist maßgebend.

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