Änderung der Bedingungen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit

Hallo :wave: . Schön, dass Du eine Initiative starten/diskutieren willst. Hier ist eine Vorlage, bitte fülle diese aus und lösche anschließend diesen Satz. Bitte sieh Dir an, wie andere ihre Initiativen einbringen und halte Dich an die Formvorlage. Solltest Du die Fragen nicht beantworten oder die Anforderungen erfüllen können, dann bist Du mit Deinem Thema vielleicht zu diesem Zeitpunk noch besser im Forum aufgehoben? Diese Kategorie ist nur für konkrete Vorschläge für Initiativen gedacht.

Initiativen sind Bausteine für das Parteiprogramm. Bitte erstellt nur Initiativen, die dem gerecht werden und die Ihr entsprechend ernsthaft verfolgen wollt. Beachtet dabei immer auch den Verhaltenskodex und das Regelwerk.

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Eine Initiative von: @Bianca_Schubert
Bearbeitungsstatus: Idee
Redaktionsschluss: (voraussichtliches) Datum ?

Einleitung:
Gemeinnützigkeit ist für viele Vereine wichtig für die Finanzierung, da Spenden oft nur fließen, wenn sie steuerlich absetzbar sind. Die Gründe für Gemeinnützigkeit bedürfen einer Überarbeitung.

Problembeschreibung:
Vereine, die politische Arbeit machen, wie Attac oder die Deutsche Umwelthilfe haben diese Arbeit bisher als Bildung als gemeinnützige Organisationen führen können. Inzwischen erkennen die Finanzämter dies aber vielfach nicht mehr an unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 2019 gegen Attac. Wenn politische Arbeit gemeinnützig sein soll bedarf es hier einer Klärung, auch die übrigen Gründe für Gemeinnützigkeit wären zu überarbeiten, um ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen

Forderungen
Politische Arbeit auch außerhalb der Parteien sollte gemeinnützig sein. Die allgemeinen Interessen lassen sich ohnehin schwerer organisieren als Partikularinteressen. Vereine, die politische Probleme aus Sicht des Normalbürgers aufarbeiten und in die Tagespolitik zu tragen versuchen sind ein unverzichtbarer Teil der demokratischen Gesellschaft. Sie müssen gemeinnützig sein und darin Rechtssicherheit haben, es darf nicht sein, dass Politiker, wie im Falle der DUH mit Entzug der Gemeinnützigkeit drohen um sie einzuschüchtern. Die bisherige Regelung, die nur über das Hilfskonstrukt der Bildung die Erlangung der Gemeinnützigkeit zuließ sollte zu Gunsten politischer Vereine klar gestellt werden.

Quellen
Bei der Gründung des Bundesverbands Gemeinwohldemokratie wurden wir mit dem Thema konfrontiert und mussten uns aufgrund der politischen Ausrichtung und des gerade ergangenen Attac-Urteils gegen eine Gemeinnützigkeit entscheiden. Nachdem inzwischen auch Campact die Gemeinnützigkeit entzogen wurde und aktuell die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) getroffen hat zeigt sich, dass das Thema immer noch aktuell ist.

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Mal ehrlich, lasst uns doch mal überlegen, was man für eine Ini zur Gemeinnützigkeit alles bräuchte. Ist das nicht ein brisantes, aktuelles, aber vergleichsweise überschaubares Thema? Seit unserer Vereinsgründung im März ist das Recht geändert worden,

Haufe.de News und Fachwissen

Steuerbegünstigte Zwecke und Gemeinnützigkeit | Steuern | Haufe

Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) insbesondere im Hinblick auf steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke, die Festsetzung von Verspätungszuschlägen und die Verzinsung hinterzogener Steuern umfassend geändert. In…

oder? Es sind ein paar Sachen dazu gekommen, die nichts mit Politik zu tun haben. Die müsste man sich der Vollständigkeit halber natürlich auch vornehmen.

Wirklich brisant wird es ja im politischen Bereich. Da gibt es ja nur das Schlupfloch der Bildung, politische Arbeit ist nicht gemeinnützig. Allerdings gibt es ja Fälle von sehr wohl politisch arbeitenden vereinen, die gemeinnützig sind obwohl sie eigentlich Lobbyvertreter sind.
Man könnte sich an den Forderungen der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung orientieren.

Zivilgesellschaft ist gemeinnützig

Forderungen zur Änderung der Rechtslage - Zivilgesellschaft ist gemeinnützig

Forderungen zur Änderung des Rechts der Gemeinnützigkeit, um Rechtssicherheit für selbstloses Engagement für Demokratie und Menschenrechte zu erhöhen.

Auch der BUND hat einen Vorschlag unterbreitet:

bund.net

bund_gemeinnuetzigkeit_gesetzentwurf.pdf

826.08 KB

Irgendwie finde ich aber auch, dass Vereine, die z.B. der Rüstungslobby zuzuordnen sind eigentlich nicht gemeinnützig sondern im Gegenteil gemeinschädlich sind.

taz.de – 27 Feb 19

Gemeinnützigkeit von NGOs: Waffen für das Gemeinwohl

Der Bundesfinanzhof befindet Attac als nicht gemeinnützig. Ein Lobby-Verein der Rüstungsindustrie genießt dagegen Steuervorteile.

Letztlich würde ich eine solche Ini für ein lohnendes Projekt halten, weil

  • der Umgang mit gemeinnützigen, unbequemen Organisationen ein Skandal ist
  • es den Organisationen zeigen würde, dass wir in ihnen Partner für eine bessere Welt sehen und keine Gegner
  • Man mit einer solchen Ini öffentlich gut Stellung beziehen könnte, wenn dem nächsten Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, was nur eine Frage der Zeit zu sein scheint.
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Schön, @Ulrik, ich habe mich damals ein wenig eingelesen. Es gibt einen Katalog nach §52 Abs. 2 der Abgabenordnung. Da steht dann als Gründe Die Förderung von…
Es gibt eine ganze Menge Gründe, ich finde, die meisten sind klar formuliert und da gibt es gar nicht viel rumzudeuten. Mich hat schon damals bei der Gründung des Bundesverbandes beeindruckt, wie schwammig alles formuliert war, was man für Politik hätte gebrauchen können. Diese Formulierungen müssen dann auch wörtlich in der Satzung auftauchen, womit eigentlich ausgeschlossen ist, dass man die Satzung in dieser Hinsicht aussagekräftig formuliert. Wir hatten erst ein ziemliches Sammelsurium aus dem, was etwa dem entsprach, was wir wollten, dann kam das Attac-Urteil und wir haben alles gestrichen und unseren Zweck klar formuliert.
Seit unserer Gründung ist die Liste aber geändert worden, es wurde ja auch vielfach eine Änderung gefordert. Aber natürlich sind nur unverfängliche Dinge aufgenommen worden, nichts politisches so weit ich weiß. Den aktuellen Wortlaut müssen wir noch besorgen. Und um den Extremismus-Vorwurf, der jetzt den Verfolgten des Nazi-Regimes zum Verhängnis wurde müsste man sich auch kümmern. So weit ich mich erinnere wurde der vor gar nicht so langer Zeit verschärft. @raba hatte auch Interesse an der Mitarbeit bekundet.

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Ich würde auch mitmachen. :slightly_smiling_face: :demokratie:

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Ich würde euch gerne eine Idee mit auf den Weg geben. Natürlich sind solche Vereine,die im politischen Bereich unterwegs sind, auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zum Teil angewiesen. Das hat ausschließlich steuerliche Aspekte. Es spült mehr Geld rein, wenn Spendenquittungen ausgestellt werden können und man ggf. von der Körperschaftssteuer befreit ist.

Sich auf politische Bildung zu berufen, war schon immer ein „schmaler Grat“, zumal auch schon konkrete politische Forderungen im Programm solcher Organisationen zu finden waren bzw. sind.

Wenn also politische Bildung für die Gemeinnützigkeit taugen soll, und diese von den Finanzämtern immer öfter verneint werden, die rechtliche Grundlage ist ja durchaus vorhanden, könnte man sich doch in Richtung GG §21 bewegen, dahin gehend, dass solche Vereine eben auch zur politischen Willensbildung beitragen und somit die gleichen steuerlichen Privilegien wie Parteien genießen.

Und das würde eigentlich auch viel besser passen.

No Mod

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html

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Dem „ausschließlich“ kann ich nicht zustimmen. Meiner Ansicht nach ist die anerkannte Gemeinnützigkeit auch ein Imagefaktor im Hinblick auf die Unterstützungswürdigkeit der Aktivitäten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die nachträgliche Aberkennung dem Image in erheblichem Umfang schadet. Der daraus entstehende finanzielle Schaden (Verpflichtung zur Rückzahlung der - teilweise jahrelang - erhaltenen Steuervorteile) kann schlimmstenfalls existenzgefährdend sein, d. h. für eine zivilgesellschaftliche Organisation das Aus bedeuten. Solche Organisationen brauchen aber unbedingt Rechtssicherheit.

Daher halte ich es für enorm wichtig, dass die Gemeinnützigkeitskriterien ein für alle Mal so eindeutig festgelegt werden, dass kein Interpretationsspielraum bleibt bzw. dass sie in der AO und den dazu gehörenden Anwendungsverordnungen („Anwendungserlass“) so präzise formuliert sind, dass für eine nachträgliche Aberkennung kein Spielraum bleibt.

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Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine gelesen zu haben, dass der Verein für die falsch ausgestellten Steuerbescheinigungen haftet, das Geld also beim Verein einzutreiben ist. Außerdem heißt Gemeinnützigkeit ja auch, dass der Verein selbst sehr viel günstigere Regelungen hat und von den Steuern, die eine normale Körperschaft zu zahlen hat weitgehend befreit ist.

Der Gedanke dahinter ist wohl dass davon ausgegangen wird dass der Verein die Gemeinnützigkeit quasi unrechtmäßig erschlichen hätte und folgerichtig auch für den Schaden aufkommen muss. Wenn dem wirklich so ist ist das ja auch berechtigt, wenn es allerdings wie derzeit praktiziert aufgrund veränderter Rechtsauslegung zum Verlust kommt ist das eigentlich total unfair. Wenn man dann noch in Betracht zieht, dass es vor allem aufmüpfige Vereine trifft wird es doppelt bedenklich. Der DUH wird ja z.B. von CDU-Politikern gerne damit gedroht, weil sie versucht das geltende Recht auch tatsächlich durchzusetzen.

Daher hat ja Tina mit Recht gefordert, dass die Regelungen möglichst so eindeutig sein sollten, dass sie so wenig Interpretationsspielraum wie nur irgend möglich lassen.

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Das Thema ist vielleicht komplexer, als man auf den ersten Blick annehmen mag. Ich würde deshalb allein schon einen hohen Rechercheaufwand sehen, um eine Ini mit Hand und Fuß zu entwickeln, denn es sind viele verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.

Da die derzeitige AO nebst Anwendungserlassen viel Interpretationsspielraum bietet, wären die bereits ergangenen Aberkennungsurteile im Wortlaut sorgfältig im Hinblick darauf zu analysieren, womit die Antragsteller ihre Gemeinnützigkeit und Selbstlosigkeit begründet hatten (was immerhin zu ihrer Anerkennung geführt hatte), gefolgt von einer Analyse der Stichhaltigkeit der Begründungen für die nachträgliche Aberkennung. Es scheint ja so zu sein, dass örtliche Finanzämter und der Bundesfinanzhof mit zweierlei Maß messen.

Ich meine übrigens von einem Schreiben des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt gelesen zu haben, in dem dieses einem Gemeinnützigkeitszweck zugestimmt hat, der nicht in der „Begünstigten-Katalogzweckliste“ von § 52 Abs. 2. AO aufgeführt ist und mit dem man die Öffnungsklausel des § 52 Abs. 2 AO nutzen kann. Leider habe ich dieses momentan im Internet nicht gefunden.|

Ausgiebig zu prüfen wären die möglichen Auswirkungen einer nachträglichen Aberkennung, die von Fall zu Fall, vor allem in steuerlicher Hinsicht, unterschiedlich sein können. Steuerliche Vorteile kann es z. B. in folgenden Bereichen gegeben haben:

Umsatzsteuer 7 Prozent statt 19 Prozent: Daraus können sich Nachzahlungsforderungen zuzüglich Nachzahlungszinsen ergeben. Die zusätzliche Umsatzsteuer kann nicht von Lieferanten (z. B. Druckereien) gefordert werden, sondern wäre vom Verein zu tragen.

Bei gemeinnützigen Vereinen sind Gewinne bei der Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer steuerfrei, sofern die Einnahmen nicht den Steuerfreibetrag übersteigen. Für die Anzahl der Jahre, für die die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, gilt diese Grenze nicht mehr. Gewinne, die bisher wegen Unterschreiten dieser Grenze steuerfrei waren, werden bei Wegfall der Gemeinnützigkeit rückwirkend steuerpflichtig.

Das Gleiche gilt für Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Die Höhe der Steuer hängt jeweils vom Gewerbesteuerhebesatz ab.

Sonstige schädliche Auswirkungen bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit:

Spenden, für die eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt wurde: Der Spender genießt Vertrauensschutz, d. h. ihm bleibt der Steuervorteil erhalten. Für den vom Spender in Anspruch genommenen Steuervorteil haftet vielmehr der Verein (ggfls. der Vorstnd persönlich), wenn sich die Ausstellung der Spendenquittung aufgrund der nachträglichen Aberkennung als unrechtmäßig ausgestellt erweist. (In diesem Zusammenhang ist der Nachweis besonders wichtig, dass die Spende/n für gemeinnützige Zwecke verwendet wurden!)

Ein besonderes Haftungsrisiko des Vorstands besteht, wenn „Gefälligkeits“-Spendenquittungen für Sachzuwendungen (z. B. auch kostenlose Raumnutzung) ausgestellt wurden. Da dies als vorsätzlich falsch ausgestellte Zuwendungsbescheinigung gilt, kann der Vorstand in Haftung genommen werden.

Viele der oben aufgeführten Aspekte dürften auf kleine Vereine nicht zutreffen. Da sie sich für größere Organisationen bei einer nachträglichen Aberkennung der Gemeinnützigkeit jedoch existenzgefährdend auswirken können, müssten m. E. also auch diese bei einer Ini mit Forderung einer Überarbeitung der AO, inklusive Anwendungserlassen, berücksicht werden.

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Eigentlich doch nur, wenn wir eine Verschärfung planen würden, oder? Gut, das sollte man vielleicht auch, weil die Rüstungslobby…
Jedenfalls geht es doch in erster Linie darum, die Liste mit den Zwecken eher unmissverständlicher und weiter zu fassen, also insbesondere politischen Vereinen dieses Hickhack mit der Bildung o.ä. zu ersparen.

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Also zum Einen bin ich mir zu 75% sicher, dass die Gemeinnützigkeit nicht rückwirkend aberkannt wird, sondern sie wird ab Entscheidungsjahr nicht mehr gewährt. Bei attac ist dies nur in der Form „rückwirkend“, dass seitdem sie vom Frankfurter Finanzamt nicht mehr als gemeinnützig anerkannt sind, auch keine Spendenbescheinigungen ausstellen durften, was attac auch nicht mehr tat. (Ich bin Mitglied und konnte dies mit jedem Jahr bei der Beitragsrechnung nachlesen.) Also insofern wäre „rückwirkend“ nur, wenn attac weiterhin Spendenbescheinigungen ausgestellt hätte.

Wenn mensch sich den § 21 Abs. 1 GG liest, dann heißt es dort nur:

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

Da steht nicht, dass politische Parteien für die politische Willensbildung allein verantwortlich sind. Also keine Ausschließlichkeit. Von daher ist mir die bisherige Argumentation der Parteien eh suspekt. Aber hier einfach ein „und gemeinnützig anerkannte Vereine“ einzubauen, fände ich auch schon ein Schuss vor den Bug der Parteifürsten.

Ich wäre auch mit dabei.

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Das kommt auf den Ansatz an, den man mit der Ini verfolgt, d. h. ob man eine umfassende Änderung angehen möchte oder sich zunächst mit Änderungen in einem bestimmten Bereich begnügen will. Mit Letzterem würde beispielsweise ich mich schwer tun, zum Einen, weil ich grundsätzlich eher zu „ganz oder gar nicht“ tendiere, zum Anderen, weil bei diesem Thema so Vieles in einander greift bzw. mit einander verbunden ist, so dass ich Zweifel habe, ob partielle Änderungen etwas bringen oder nicht gar neue Unwägbarkeiten aufwerfen würden.

Im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit spielt z. B. eine entscheidende Rolle, dass die sogenannte formelle Satzungsmäßigkeit eingehalten wird. Ein Satzungsmangel ist, wenn die Satzung diesen Anforderungen nicht entspricht, durch die tatsächliche Geschäftsführung auch nicht heilbar. (Zum Beispiel entspricht unsere BuGem-Satzung der formellen Satzungsmäßigkeit bei Weitem nicht, d. h. hätten wir die Gemeinnützigkeit beantragen wollen, wäre sie komplett zu überarbeiten gewesen bzw. müsste es auch vor der Beantragung, sollte BuGem jemals e. V. werden wollen.)

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e.V. hat mit Gemeinnützigkeit nichts zu tun. Man kann gemeinnützig ohne e.V. sein oder e.V. ohne gemeinnützig und alle anderen Kombinationen. Weiß ich ja auch erst seit ich mich mit Vereinsgründung beschäftigt habe.
Zunächst würde ich mir gerne die Liste in der Angabenordnung über die begünstigten Vereinszwecke ansehen. Hier eine Liste aufzustellen, die einem politischen zivilgesellschaftlichen Engagement eher entgegen kommt sollte wohl zu schaffen sein, und mit der habe ich mich ja schon bei der Gründung gedanklich beschäftigt.
Dann wäre da natürlich noch die Sache mit dem radikalen Gedankengut, wenn ich es richtig sehe beruht ja darauf der Entzug gegen die verfolgten des Naziregimes. Das wird zugegeben schon deutlich komplzierter.
Dann müsste man sich allerdings unbedingt noch do

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Die Liste findest du in der AO - § 52 AO - Einzelnorm. Da findest Du z.B.

  1. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;

  1. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
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Das ist richtig, ich hätte „BuGem gemeinnütziger e.V. werden wollen“ schreiben müssen. Solange ein Verein die Kriterien „ideell“ und „selbstlos“ erfüllt, genießt er die gleichen steuerlichen Vorteile wie ein e.V…

EDIT: Zusätzlich zur AO ist der Anwendungserlass zu beachten. Darin hat es diverse Änderungen (letztmalig, meine ich mich zu erinnern, im Februar d. J.) gegeben.

Interessant ist außerdem die Öffnungsklausel, die es der Finanzverwaltung ermöglicht, weitere Zwecke als gemeinnützig zu deklarieren. Das setzt voraus, dass auch mit diesen Zwecken die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet selbstlos gefördert wird. In diesem Sinne hat das Finanzministerium Rheinland-Pfalz z. B. den Katalog erweitert u. a. um:
Demokratisches Staatswesen
Internationale Gesinnung
Bürgerinitiativen
Bürgerschaftliches Engagement

Die Öffnungsklausel soll eine schnelle Anpassung des Gemeinnützigkeitsrechts an neue gesellschaftliche Entwicklungen ermöglichen. Sie erlaubt nicht, solche Zwecke aufzunehmen, die der Gesetzgeber bewusst ausgenommen hat. Die Entscheidung über eine entsprechende Erweiterung des Zweckkatalogs treffen die Finanzministerien der Bundesländer. Diese Entscheidung ist aber zuvor bundesweit zwischen den obersten Finanzbehörden der Länder abzustimmen.

Das ist wohl auch sehr wichtig, denn der Bundesfinanzhof und örtliche oder Länderfinanzministerien messen wohl mit zweierlei Maß. Nur so kann ich es mir erklären, dass Vereinen, deren Gemeinnützigkeit vom prüfenden Finanzamt anerkannt worden ist, diese vom Bundesfinanzhof dann aberkannt wird. (Ein anderer Grund könnte m. E. nur sein, dass ein Verein nicht entsprechend der eigenen Satzung handelt.)

Ja, Änderungen würde ich da z.B. für Punkt 24 vorschlagen. Was z.B. sollen „bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art“ sein und warum soll keine Förderung demokratischer Formen in der Kommune gemeinnützig sein?
Attac und Campact wurde ja vorgeworfen, sich tagespolitisch engagiert zu haben, was offenbar nicht geht. Warum das allerdings der Allgemeinheit nicht nützen sollte, obwohl beide Organisationen erklärtermaßen die Gesamtgesellschaft und keine Partikularinteressen kleiner Minderheiten im Blick haben ist halt die Frage.
Aber bei BuGem sagen wir ja auch: Wir nützen der Allgemeinheit, auch wenn das derzeit vom Finanzamt nicht so geseheen wird.

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Im Zuge der Beschäftigung mit dem Thema Buch ich (wie ich finde zwangsläufig) auf die Frage gestoßen , warum ausgerechnet die Finanzministerien darüber entscheiden sollten , was gemeinnützig ist . Was qualifiziert unsere „Steuer-Eintreiber/innen“ dazu , das einschätzen zu können ? Wären diese Einzelfallentscheidungen nicht besser bei den Fachministerien aufgehoben ; z.B. Bildungsverein beim Kultusministerium oder Breitensport-Vereine beim Innenministerium oder ein Kinder hieß er ein beim Familienministerium ? Ihr versteht , was ich meine ?

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  1. „die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes…“
    das doch vielmehr (?)
    Verstehe ich doch Politik anders (besser) machen ultimativ als: „Förderung des demokratischen Staatswesens“ :wink:
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Schon bei der Gründung des Vereins ist mir aufgefallen, wie seltsam schwammig ausweichend diese Formulierung ist. Ich komme nicht umhin zu vermuten, dass die Autoren, also Parteipolitiker, hier nicht wirklich an der Förderung einer demokratisch aktiven Zivilgesellschaft interessiert waren sondern eher die Zuständigkeiten klar stellen wollten, nach dem Motto: Was wollt ihr eigentlich? Für Politik sind bitteschön die Parteien zuständig. Es gibt durchaus Zitate von Politikern wo sie zugeben dass sich ein uninformiertes Volk einfach leichter regieren lässt.

Aber das sehe ich genau wie @rojko: das sollte eine Bekenntnis ohne Wenn und aber zum demokratischen Engagement hin (wobei ich vielleicht auch über Alternativen zum Begriff „Staatswesen“ nachdenken würde, im Moment fällt mir aber noch keine gute ein.

gerade die ´Schwammigkeit´ ist interessant!
Raum für Experimante!
Gramatik und Semantik muss man/frau nur geschickt (positiv!) nutzen!

Auch wenn ich gerade

der GG gerade wo anders bemengelt habe.

Subversives Denken! ;- )

Ich denke, das wurde jahrelang gemacht, irgendwie haben Attac und Co ja ihre Gemeinnützigkeit erhalten. Aber die Schwammigkeit lässt sich halt auch andersherum nutzen, und das passiert derzeit. Da das Attac-Urteil ja einen Präzedenzfall darstellt wird das alles wohl jetzt einfach offiziell anders interpretiert.
Und wie Tina schon schrieb ist es ein herber Schlag, die Gemeinnützigkeit zu verlieren, fast schlimmer als sie nie gehabt zu haben…

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