Das trifft aus meiner Sicht quasi auf alle Punkte des Kriterienkatalogs zu. Eigentlich müsste es zu jedem Punkt ein Ausklappmenu (wie in den in BuVo-Protokollen) mit Erläuterungen geben, was konkret damit gemeint ist. An welche Aufgaben / unterstützende Maßnahmen ist z. B. unter Punkt
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
gedacht, die von einem Verein / einer zivilgesellschaftlichen Organisation erbracht werden könnten, damit diese daraufhin als (all-)gemeinnützig (der bürgerlichen Gemeinschaft nützend) anerkannt werden (zwangsläufig anerkannt zu werden haben)?
Einfluss auf diese Bereiche, wie auch auf diverse andere in dem Katalog aufgeführte, können derzeitig nur Körperschaften ausüben, denen die großen Politikfelder wie Bildung, Forschung & Entwicklung, Gesundheitswesen etc. pp. gesamtheitlich obliegen, momentan also nur die Parteien. Wenn ich sehe, wie kleinteilig die als gemeinnützig betrachteten Aktivitäten in dem Katalog abgegrenzt sind, scheint es mir gewollt zu sein, dass das auch so bleibt und damit Bürgerbeteiligung an den politischen Prozessen nur in der Form gewünscht (vermutlich notgedrungen akzeptiert) ist, dass sie sich in bereits etablierten Parteien engagieren.
Wie @BuergerJochen schon schrieb:
Im GG Art. 21 (1) heißt es: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Dort steht nicht : „Den Parteien obliegt allein die Mitwirkung an der politischen Willensbildung.“ Die „politische Willensbildung“ allein den Parteien zuzugestehen, bedeutet für mich eine Missachtung der Bürger als Souverän in einer Demokratie, d. h. dass es keine Demokratie im eigentlichen Sinne gibt.
Der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil im Wortlaut: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=ah&Datum=Aktuell&nr=39534&linked=urt)) schränkt die gemeinnützige politische Bildung jedoch eng ein. Nicht mit diesem Zweck erlaubt sei, „die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen“.
Die Abgabenordnung, nebst Anwendungserlassen, stimmt hinten und vorne nicht, und ich sehe, ehrliche gesagt, nicht, wie durch die Änderung einzelner Formulierungen wesntliche Verbesserungen erzielt werden könnten (mal ganz davon abgesehen, wen solche von DiB erarbeitete erreichen würden und mit welchen Auswirkungen).
Dieser Aufgabe hat sich bereits sehr umfassend die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ gewidmet, die sicherlich mehr Gewicht auf die Waage bringt als DiB - siehe
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/forderungen/
und dort die im Detail aufgeführten Forderungen zur „Änderung der Abgabenordnung“.
Wäre es nicht vielleicht zielführender, sich dieser Initiative anzuschließen, statt dieses Rad noch einmal neu zu erfinden?
PS: Ich habe mich zum „Mitmischen“ entschlossen, weil ich die Nase voll hatte vom politischen Stillstand. Darum ist es mir, bei aller Sympathie für DiB, ziemlich ergal, wer es schafft, diesbezüglich etwas zu bewirken, Hauptsache, es bewegt sich was.