Warum gibt es (vorerst) keinen LPT in Thüringen?

Der Landesvorstand hat, in Absprache mit den Mitgliedern und Beweger*innen während einem der letzten DiB-Tisch-Treffen, die Entscheidung getroffen erst einen LPT und eine Neuwahl des Vorstandes, ggf. Schiedsgericht durchzuführen, wenn die Anzahl der Parteimitglieder in Thüringen relevant angewachsen ist, damit ausreichend Kandidierende zur Auswahl stehen.
Dies bietet neuen Mitgliedern und denen die es werden wollen eine große Chance bei der künftigen Neuwahl der Gremien im Landesverband Thüringen sich erfolgreich um ein Amt zu bewerben.

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Das hängt nicht von der Landessatzung ab; die verkürzte Amtszeit der Gründungsvorstände ist in der Bundessatzung geregelt:

§8 Abs. 10: „Die Amtszeit des auf dem Gründungsparteitag der Partei gewählten ersten Bundesvorstandes dauert ausnahmsweise nicht zwei Jahre, sondern lediglich bis spätestens zur konstituierenden Sitzung des im Herbst gewählten Bundestags. Diese Regelung gilt auch für die Landesvorstände.“

Die Bundessatzung (§8 Abs. 5) und soweit ich weiß auch die Landessatzungen sehen aber vor, dass die Mitglieder des Vorstands bis zur Neuwahl des Vorstands die Geschäfte kommissarisch weiterführen. Dafür ist keine Frist gesetzt. Insofern denke ich schon, dass ein informelles Einvernehmen über den Zeitpunkt der Wahl ausreicht. Ich halte das auch für eine sinnvolle Vorgehensweise – es ist niemandem damit gedient, wenn jetzt wieder aus einer sehr begrenzten Auswahl von Aktiven ein unquotierter Vorstand gewählt wird, diesmal aber mit einer Amtszeit von zwei Jahren.

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