Professionelle aktive Sterbehilfe jetzt - Teil III: Das Recht auf einen sanften Tod gehört in die Verfassung!

Liebe Leser*innen,

„… Eigentlich müsste das Anrecht auf einen sanften Tod in unserer Verfassung verankert sein. Tatsächlich gibt es derartige Regelungen aber nur in den Verfassungen der Länder Brandenburg und Thüringen. In Letzterer heißt es etwa in Artikel I/1 vorbildhaft für die Denkweise eines modernen Rechtsstaates: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie auch im Sterben zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« Und mein mittlerweile verstorbener Freund, der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Peter Holtappels, der sich unermüdlich für die Rechte Sterbender einsetzte, ergänzte in einem Vortrag: »Wiewohl andere Landesverfassungen der deutschen Bundesländer entsprechende Regelungen nicht kennen, gilt die Verpflichtung zum Schutz der Würde des sterbenden Menschen auch in ihnen als unmittelbar geltendes Bundesrecht mit der häufig übersehenen Konsequenz, dass alles entgegenstehende Recht a priori nichtig ist.«“

Dieses Zitat stammt aus dem Buch „Patient ohne Verfügung“ von Matthias Thöns und drückt ein wichtiges Ziel auf dem Weg zur aktiven Sterbehilfe aus. Derzeit bin ich am Überlegen, ob ich hieraus eine weitere Initiative zu diesem Thema mit dem Ziel machen soll, das Grundgesetz in Deutschland entsprechend zu erweitern, wie es eben diese zwei Bundesländer getan haben.

Ich würde mich über Eure Meinung freuen!

Liebe Grüße!

:dib_spirit:

Tobi

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Das GG garantiert uns ein würdevolles Leben ; da der Tod zum Leben dazugehört , ergibt sich daraus auch ein Recht auf würdevolles Sterben . Doch das heißt nicht zwangsläufig , dass uns das GG auch ein Recht auf Selbsttötung garantieren sollte .

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Es ist ein Kreuz mit diesem Thema.
Kenne es, weil ich meinem (damals etwas depressiv drauf) Vater es ausgeredet habe in d. Schweitz ein ‚Ausflug‘ zu machen (das ist jetzt 2 J. her).
Anderseits aber zusehen musste, wie seiner 2-te Ehefrau (‚unvorbereitet‘,- also ohne entspr. Verfügung) Krebs das Hirn zurfressen hat.

Früher hat man d. Ärzte ‚Götter in Weiss‘ genannt, dann sie haben tatsächlich über Leben u. Tod entschieden : Anschauen, nix zu machen, Behandlung abstellen u. Schmerzlinderung.

Das ist aber einfach so, dass sich heutzutage keiner - bei den ausgefuchsten Haftungsfragen - die Finger verbrennen möchte. Regelungen müssen her.
Welche?
Leben als höchstes Gut ist die oberste Devise.

Das ‚unsinnige‘ - weil aussichtslose Lebenserhaltung, ggf. unter Schmerzen - forciert wird, um Tagespauschalen zu schinden, ist allenfalls durch vereinzelte Schäbigkeiten belegte Legende.

Auf der anderen Seite lauert aber eine nicht minder schäbige Gefahr eines sozialen Drucks: Tritt ab! Will aber nicht!
Und das Misstrauen ggü. Ärzten könnte man genauso ggü. d. Sterbehelfern entwickeln.

Nicht schnellen, erlösenden Tod sollte man also primär einfordern, sondern eine vernünftige Palliativ -Medizin.
Sterbenshilfe kann da nur ein Sonderfall sein.
Wir reden also nicht über ‚Gesamtgesellschaftliche Entwicklung‘ (trotz Demographie), sonder über traurige Einzelfälle.

Ich halte d. heute gültige Fassung des Gesetzes für vernünftigen Akt der Abwägung.

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Wie jung bist du Roman?
Und solltest du in die Nähe der 80er kommen (rein fiktiv, da du ja 115 wirst),
und jemand spricht dir die Selbstbestimmung ab, obwohl geistig alles gut ist.
Ist das Recht?

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Und so werden die Betroffenen zu Wegen gezwungen, die als „illegal“ erklärt werden.
Ein Mensch am Ende seines Willens
ist illegal bezüglich seines Sterbewunsches.

Wir erlauben per Gesetz mündigen Kindern eine Gewissensentscheidung, wenn sie Gerichte von ihrer Mündigkeit überzeugen können.
Das sollte auch für Andere gelten!

Es ist unwürdig, dass deutsche totkranke Menschen ins Ausland fahren müssen, um ein selbst bestimmtes Ende haben zu können.

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Das siehst Du so, aber leider nicht alle, vor allem die Gegner der Sterbehilfe.

Das habe ich so nirgendwo verlangt. Ich möchte gern, dass sich unser Sterben genauso dort wiederfindet wie unser Leben.

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Soviel zum Thema, Sterbehilfe brauchen nur Menschen am Lebensende, die schwer oder unheilbar krank sind…

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https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96816/Britischer-Oberster-Gerichtshof-erleichtert-Lebensende-fuer-Patienten

„Am 6. November 2015 hat der Bundestag das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ beschlossen, welches helfen soll, die Tätigkeit von Sterbehilfevereinigungen wie „Sterbehilfe Deutschland“, aber auch Suizidhilfe durch Einzelpersonen einzuschränken. Suizidhilfe soll zwar in Einzelfällen weiterhin möglich sein, es soll jedoch verhindert werden, dass die Sterbehilfevereine ihr Tätigkeitsfeld ausbauen und der assistierte Suizid zu einer Art Regelangebot für Schwerstkranke und Ältere wird…“

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Das Gesetz geht in die völlig falsche Richtung, wie das Urteil vom Bundesverfassungsgericht gezeigt hat. Trotz Aufforderung an das zuständige Ministerium, tödliche Medikamente herauszugeben, versuchen die Gesundheitsminister seit dem, das zu verhindern. Wenn Dir das gefällt, bist Du hier falsch.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/belgien-sterbehilfe-minderjaehrige-behoerden-erlaubt

Niemand ist irgendwo falsch!
Man ist nur ggf. anderer Meinung.
Ich hab ’ nun mal Bauchschmerzen bei diesem Thema, und die hier formulierten Forderungen gehen mir (sehr pers. natürlich nur) zu weit.
Aber…
Glücklicherweise darf ich mitreden u. abstimmen.

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Abschied mit der Sterbehilfeorganisation EXIT in der Schweiz:

https://www.bluewin.ch/de/leben/lifestyle/sterbehilfe-so-nahmen-wir-abschied-von-unserem-vater-138085.html

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https://www.zdf.de/nachrichten/heute/urteil-zur-suizidbeihilfe-bleibt-ohne-wirkung-100.html