noNPOG - Niedersächsisches Bündnis gegen das Polizeigesetz

Bericht vom Bündnistreffen am 05.06.2019:

  • Das Gesetz ist vom Landtag beschlossen worden.
  • Grüne und FDP wollen vor dem Landesverfassungsgericht (LVG) eine Normenkontrollklage erreichen. Dazu muss ein Fünftel der Abgeordneten zustimmen. Auch wenn es rechnerisch dafür keine Mehrheit gibt, hofft man auf Abweichler. Die SPD nimmt dies ernst: Ministerpräsident Weil hat bereits angefragt, um welche Punkte es bei der Klage gehen soll …
  • Eine Individualklage vor dem LVG ist nicht zulässig.
  • Eine Individualklage vor dem Bundesverfassungsgericht ist zulässig, wenn eine persönliche Betroffenheit vorhanden ist.
  • Ob Bundestagsfraktionen Klage gegen das NPOG erheben, ist noch völlig offen.

Wie geht das Bündnis mit der neuen Lage um?

  • Die monatlichen Treffen werden fortgesetzt und die Klagen begleitet.
  • Informationsarbeit über die Website und die beteiligten Organisationen läuft weiter.
  • Alle 120 Bündnisorganisationen werden zu Ihren Absichten und Zielen befragt. DiB wird Teil des Bündnisses bleiben.
  • Für die von den Auswirkungen des NPOG Betroffenen soll auf der Website eine Meldestelle eingerichtet werden.

Weitere Informationen: https://nonpog.de/

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