Mitbestimmung stärken: Das Bürger*innengutachten

Original Veröffentlichung: Mitbestimmung stärken: Das Bürger*innengutachten | DEMOKRATIE IN BEWEGUNG - DiB

Für DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist politische Partizipation ein Grundanliegen. Die Beteiligung der Bürger*innen an den Entscheidungsprozessen fördert das allgemeine politische Interesse, schärft das Verantwortungsbewusstsein und die Konsensfähigkeit in unserer Gesellschaft. Insbesondere seitdem das Vertrauen der Bevölkerung in die repräsentative Demokratie sinkt, sind mehr Mittel und Wege der Partizipation notwendig, um das eigene Leben besser gestalten zu können.

Ein Instrument für mehr Mitbestimmung ist das Verfahren der Bürger*innengutachten. Es kann zu unterschiedlichen thematischen Fragestellungen angewandt werden. Dafür werden sogenannte Planungszellen gebildet. Eine Planungszelle ist eine Gruppe von etwa 25 im Zufallsverfahren ausgewählten Bürger*innen. Die Teilnehmenden werden für einige Tage von ihrer Erwerbsarbeit freigestellt, um Lösungsvorschläge für ein vorgegebenes Gesetzesvorhaben zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden in dem Bürger*innengutachten zusammengefasst und den politischen Entscheidungsinstanzen als Beratungsunterlage vorgelegt.

Ob das Verfahren in Deutschland eingeführt werden soll, diskutieren wir derzeit im Plenum. Dr. Wolfgang Scheffler hat uns zu seiner Initiative zum Bürger*innengutachten einige Fragen beantwortet.

Was ist Deine persönliche Motivation für diese Initiative?

Mir liegt es sehr am Herzen, dass wir in unserer Gesellschaft mehr das Miteinander pflegen und auch die vielfältigen Probleme dieser Welt auf gute Art nachhaltig lösen.

Für welche Planungsvorhaben wäre das Verfahren der Bürger*innengutachten anwendbar?

Bürger*innengutachten sind tatsächlich für jedes Thema ein gutes Instrument. Seit 1973 sind ca. 120 Bürgergutachten in Deutschland entstanden, z.B. zu den Prüfkriterien der Stiftung Warentest (1974), dem öffentlichen Nahverkehr in Hannover (1995) und zur Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz (2008).

Welche Hürden sind bei der Einführung eines solchen Instruments der Mitbestimmung zu überwinden?

Der Bekanntheitsgrad der Methode „Bürgergutachten mit Planungszellen“ in der Bevölkerung ist zurzeit noch extrem gering.

Worin siehst Du die Vorteile des Losverfahrens bei der Zusammenstellung der Planungszellen?

Durch das Losverfahren nimmt tatsächlich ein Querschnitt der Gesellschaft an der Meinungsbildung teil, nicht nur spezielle Gruppen. Das ermöglicht bei allen Teilen der Gesellschaft eine hohe Akzeptanz für die Ergebnisse.

Was hältst Du von der Idee Bürger*innengutachten? Diskutier mit!

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