Liebe User,
auf dem 5. Bundesparteitag am 22.06.2019 in Stuttgart wurde der Antrag, eine Marktplatzordnung zu etablieren, angenommen.
Den Volltext der Marktplatzordnung (kurz: MPO) in ihrer aktuellen Fassung findest du hier. (Stand: 23.06.2019)
Was bedeutet das konkret?
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Die Moderator*innen und Administrator*innen werden nun vom Bundesvorstand persönlich ernannt (wie z.B. auch die Mitglieder des Initiativenprüfteams) (§ 2 (1) MPO)
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Wenn der Bundesvorstand oder das Betriebsteam eine Regel für den Marktplatz erlassen (§ 3 (1) MPO), kann diese auf Antrag von Mitgliedern durch das Bundesschiedsgericht geprüft werden. (§ 3 (2) MPO)
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Der Bundesvorstand kann, wenn ihm Verdachtsfälle auf Missbrauch von Moderations- oder Administrationsrechte angetragen werden, diese durch das BSG prüfen lassen. (§ 3 (4) MPO)
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Wenn du Parteimitglied bist, kannst du gegen eine langfristige Sperrung deines Accounts (>72h) vor dem Bundesschiedsgericht Beschwerde einlegen. (§ 4 MPO)
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Wenn du Nicht- Parteimitglied bist, ist für eine solche Sperrung deines Accounts eine Kommission zuständig, die personell mit dem BSG identisch ist. (§ 5 MPO)
Wenn du Fragen zur MPO hast, wende dich einfach an eine*n Moderator*in.