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Eine Initiative von: Thomas Fahrenhorst, Jörn Gühl und ???
Bearbeitungsstatus: Idee / Entwurf
Redaktionsschluss: 31.10.2017
Einleitung:
Diese Initiative soll die Rolle unserer Mandatsträger/Innen präziser definieren, um sowohl den ins Parlament zu entsendenden Personen, als auch der Partei, ein konkretes Bild der zu erfüllenden Aufgaben der Fürsprecherin / des Fürsprechers zu vermitteln.
Wir möchten einen Weg finden, die die Fürsprecherin bzw. den Fürsprecher möglichst nah an das verabschiedete Parteiprogramm bindet, ohne sie/ihn mit Gesetz und Gewissen in Konflikt zu bringen.
Problem Beschreibung:
Aktuell ist die Aufgabe von Fürsprecher/Innen in unserem Ethik-Kodex sehr knapp und kurz umrissen:
„Alle gewählten Amtsträger/innen ordnen sich unserem offenen und demokratischen Prozess der Teilhabe unter (soweit mit ihrem Gewissen vereinbar).“
Wir möchten für das bessere Verständnis aller Unterstützer von Demokratie in Bewegung, diese Aufgabenzuteilung für das politische Mandat konkreter ausformulieren.
Hierdurch soll den Mandatsträgern/Innen ein klarer Handlungsrahmen gegeben werden.
Fragen die zu beantworten sein werden:
Welche Erwartungen darf die Partei an Ihre Fürsprecher/Innen haben?
Mit welchem Handlungspielraum / Ermessensspielraum kann sie/er das Mandat ausüben, wenn sie/er einen Initiativ-Auftrag der Partei aus Gewissensgründen nicht vertreten kann?
Wie soll sie/er sich bei Abstimmungen in den politischen Gremien Bundestag, Landtag, etc. verhalten, wenn ihre/seine persönliche Meinung von den Beschlüssen der Partei abweichen oder ihr/sein Gewissen es nicht erlaubt, das Parteiprogramm zu vertreten?
In welcher Weise hat ein/e Fürsprecher/In diese Abweichungen zu dokumentieren und ist sie/er in irgendeiner Weise verpflichtet, der Partei gegenüber Rechenschaft abzulegen?
Wie lassen sich Konflikte mit Gesetz und Gewissen vermeiden?
Fallbeispiele:
Fall 1:
Die Abstimmung einer Initiative ergibt, dass es zukünftig eine „Zwangsimpfung für Kinder“ gegen diverse Krankheiten geben soll. Die Fürsprecherin / der Fürsprecher ist persönlich gegen diese Einschränkung der Entscheidungsrechte des Einzelnen.
Lösungsansatz:
Sie/er würde persönlich dagegen stimmen, laut Parteibeschluss soll sie/er dafür stimmen… als Kompromiss und um Konflikte mit Gesetz und Gewissen abzuwenden, stimmt sie/er daher neutral ab und dokumentiert den Vorgang (sofern dies von der Partei zukünftig gefordert wird)…
Fall 2:
Beim Thema „Sterbehilfe“ wünscht sich die Partei ein legales, selbst bestimmtes Lebensende, die Fürsprecherin / der Fürsprecher empfindet persönlich anders.
Lösungsansatz:
Hier hat sie/er dem Willen der Partei zu folgen, denn es handelt sich nicht um eine Einschränkung sondern um eine Erweiterung der Rechte der Bürger.
Forderungen:
Die grundsätzliche Aufgabe der Fürsprecherin / des Fürsprechers ist es, das Parteiprogramm der Demokratie in Bewegung - im Rahmen ihres/seines politischen Mandates – unabhängig ihrer/seiner persönlichen Meinung – zu vertreten.
Da imperative Mandate laut Artikel 38 des Grundgesetzes verboten sind und die Fürsprecherin / der Fürsprecher auch nicht gegen ihr/sein Gewissen stimmen soll/kann/darf, hat sie/er im Zweifelsfall eine neutrale Haltung einzunehmen.
Somit reduzieren sich der Konflikt und auch der potentielle politische Schaden. (siehe Beispiele, Fall 1 und 2)
In Fällen, in denen von den Vorgaben durch das Parteiprogramm abgewichen werden muss, ist dies entsprechend begründet zu dokumentieren.
Denn Schluss letztendlich ist dies der finale Schritt unseres transparenten Initiativ-Prinzip’s.
Quellen:
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Kurz erklärt: Beweger/innen, Fürsprecher/innen und der Ethik-Kodex | DEMOKRATIE IN BEWEGUNG - DiB
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http://www.bento.de/politik/parteigruendung-demokratie-in-bewegung-will-in-den-bundestag-1282611/
Zitat Anfang
„Die Fürsprecher … so nennt die „Bewegung“ ihre Abgeordneten. Sie müssen bedingungslos hinter den Entscheidungen der Partei-Gemeinschaft stehen und die fertigen Initiativen in Parlamenten vertreten. „Sie müssen sich den Beschlüssen unserer crowd beugen“, sagt Gregor.“
Zitat Ende -
https://marktplatz.dib.de/t/initiativen-abstimmung/1061/6?u=thomas
Zitat Anfang
„Aber eigentlich betrachten wir die Abstimmung auf dem Parteitag nur als einen Formalschritt (der aus rechtlichen Gründen notwendig ist) um diese Inhalte zu legitimieren. Aus Sicht der Partei ist alles was durch den Prozess gegangen und dort beschlossen worden ist verbindliche Position der Partei und (so sagt es auch schon der Ethik-Kodex) ab da an von den Fürsprechern zu vertreten - auch ohne formale Abstimmung durch die Mitglieder.“
Zitat Ende