Fürsprecher*Innen der Demokratie in Bewegung - Parteiprogramm versus Gewissen

Aufruf: Wir suchen Mitstreiter/innen für eine rege sachliche Diskussion
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Inhaltliche Diskussion erwünscht? Ja, bitte…
Eine Initiative von: Thomas Fahrenhorst, Jörn Gühl und ???
Bearbeitungsstatus: Idee / Entwurf
Redaktionsschluss: 31.10.2017

Einleitung:
Diese Initiative soll die Rolle unserer Mandatsträger/Innen präziser definieren, um sowohl den ins Parlament zu entsendenden Personen, als auch der Partei, ein konkretes Bild der zu erfüllenden Aufgaben der Fürsprecherin / des Fürsprechers zu vermitteln.
Wir möchten einen Weg finden, die die Fürsprecherin bzw. den Fürsprecher möglichst nah an das verabschiedete Parteiprogramm bindet, ohne sie/ihn mit Gesetz und Gewissen in Konflikt zu bringen.

Problem Beschreibung:
Aktuell ist die Aufgabe von Fürsprecher/Innen in unserem Ethik-Kodex sehr knapp und kurz umrissen:

„Alle gewählten Amtsträger/innen ordnen sich unserem offenen und demokratischen Prozess der Teilhabe unter (soweit mit ihrem Gewissen vereinbar).“

Wir möchten für das bessere Verständnis aller Unterstützer von Demokratie in Bewegung, diese Aufgabenzuteilung für das politische Mandat konkreter ausformulieren.
Hierdurch soll den Mandatsträgern/Innen ein klarer Handlungsrahmen gegeben werden.

Fragen die zu beantworten sein werden:

Welche Erwartungen darf die Partei an Ihre Fürsprecher/Innen haben?
Mit welchem Handlungspielraum / Ermessensspielraum kann sie/er das Mandat ausüben, wenn sie/er einen Initiativ-Auftrag der Partei aus Gewissensgründen nicht vertreten kann?
Wie soll sie/er sich bei Abstimmungen in den politischen Gremien Bundestag, Landtag, etc. verhalten, wenn ihre/seine persönliche Meinung von den Beschlüssen der Partei abweichen oder ihr/sein Gewissen es nicht erlaubt, das Parteiprogramm zu vertreten?
In welcher Weise hat ein/e Fürsprecher/In diese Abweichungen zu dokumentieren und ist sie/er in irgendeiner Weise verpflichtet, der Partei gegenüber Rechenschaft abzulegen?
Wie lassen sich Konflikte mit Gesetz und Gewissen vermeiden?

Fallbeispiele:

Fall 1:

Die Abstimmung einer Initiative ergibt, dass es zukünftig eine „Zwangsimpfung für Kinder“ gegen diverse Krankheiten geben soll. Die Fürsprecherin / der Fürsprecher ist persönlich gegen diese Einschränkung der Entscheidungsrechte des Einzelnen.
Lösungsansatz:
Sie/er würde persönlich dagegen stimmen, laut Parteibeschluss soll sie/er dafür stimmen… als Kompromiss und um Konflikte mit Gesetz und Gewissen abzuwenden, stimmt sie/er daher neutral ab und dokumentiert den Vorgang (sofern dies von der Partei zukünftig gefordert wird)…

Fall 2:

Beim Thema „Sterbehilfe“ wünscht sich die Partei ein legales, selbst bestimmtes Lebensende, die Fürsprecherin / der Fürsprecher empfindet persönlich anders.
Lösungsansatz:
Hier hat sie/er dem Willen der Partei zu folgen, denn es handelt sich nicht um 	eine Einschränkung sondern um eine Erweiterung der Rechte der Bürger.

Forderungen:

Die grundsätzliche Aufgabe der Fürsprecherin / des Fürsprechers ist es, das Parteiprogramm der Demokratie in Bewegung - im Rahmen ihres/seines politischen Mandates – unabhängig ihrer/seiner persönlichen Meinung – zu vertreten.

Da imperative Mandate laut Artikel 38 des Grundgesetzes verboten sind und die Fürsprecherin / der Fürsprecher auch nicht gegen ihr/sein Gewissen stimmen soll/kann/darf, hat sie/er im Zweifelsfall eine neutrale Haltung einzunehmen.

Somit reduzieren sich der Konflikt und auch der potentielle politische Schaden. (siehe Beispiele, Fall 1 und 2)

In Fällen, in denen von den Vorgaben durch das Parteiprogramm abgewichen werden muss, ist dies entsprechend begründet zu dokumentieren.

Denn Schluss letztendlich ist dies der finale Schritt unseres transparenten Initiativ-Prinzip’s.

Quellen:

„Aber eigentlich betrachten wir die Abstimmung auf dem Parteitag nur als einen Formalschritt (der aus rechtlichen Gründen notwendig ist) um diese Inhalte zu legitimieren. Aus Sicht der Partei ist alles was durch den Prozess gegangen und dort beschlossen worden ist verbindliche Position der Partei und (so sagt es auch schon der Ethik-Kodex) ab da an von den Fürsprechern zu vertreten - auch ohne formale Abstimmung durch die Mitglieder.“
Zitat Ende

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Lieber @Joachim, vielen Dank für Deine spontane Antwort. Und Du bringst zum Ausdruck, was uns bewegt.

Versuchen wir uns mal vorzustellen, als Einzelperson eine Partei, gar ein Millionenvolk zu vertreten …
Der Partei allein bist Du verpflichtet. Und Deinem Gewissen. Alles, was Du in Deinem Leben erfahren hast kannst Du einbringen. Das einzige, was Dich in die Pflicht nimmt, ist die Partei, die Dich entsandte, wo Du nun für vieles Entscheidungen treffen musst durch Dein Verhalten!
Eine gewaltige Aufgabe. Sie löst angesichts Deiner Ideen Begeisterung aus. Und angesichts der Wenns und Abers Respekt.
Unsere Fürsprecher*Innen benötigen einen Rückhalt aus der Partei, die sie entsandte.
Sie finden in UNS Vertrauen - und wir in IHNEN!
Und da soll diese Initiative Eingang, als auch Ausgang finden!

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Ja @Holger, wir fragen uns, wie dieser entscheidende Schritt umgesetzt wird.
Diese Frage wollen wir als gestaltendes Element stellen, nicht als zweifelnden Zahn.
Wir als Demokratie in Bewegung brauchen bestimmte Menschen, die für uns sprechen und handeln.
Fehlt die Verbindung vorn oder hinten, verliert sich das Ganze.

ABER: Die Initiatoren sind von dieser Authenzität überzeugt! Wir begreifen aber auch, dass die Wirklichkeit einen Rahmen braucht, wenn sie gekommen ist. Damit das Ganze funktioniert. Und die Menschen außerhalb begreifen.
Lasst uns vertrauensvoll und konstruktiv dieses Ziel erarbeiten.

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Genau @Ulrik, wir wissen nicht, welche Wege bereits möglicherweisein Entwicklung sind, aber eine liquide Kommunikation zwischen den Instanzen wird sicher benötigt. Ob eine App oder per Beschluss ist das eine, jetzt wollen wir erstmal mit 5% handlungsfähig werden. Diese Initiative hat dementsprechend einen langfristigen Diskussionsrahmen vorgesehen.

Für alle Beteiligten: @SimonFilser, eine vortreffliche Idee. Aber betreffende Person könnte unter Zeitdruck stehen, daher die Frage: Was ist die dritte Runde, und kann sie zeitnah abstimmen und delegieren?
Bitte um qualifizierte Antwort, oder wenn ausgreift (von @all), danke.

Grundsätzlich bei den Vorüberlegungen zu dieser Initiative wurde herausgearbeitet, dass die Personen auf den aktuellen Listenplätzen befähigt sind, Für-Uns-Sprechen-Zu-Können.
Unabhängig jeden Grades der Kompetenzen für kommende Herausforderungen.

Will sagen, die Partei entsendet Menschen mit einem konkreten Auftrag und dem dazu gehörigen Vertrauensvorschuss.
Im Plenum des Bundes/Landes/Kreistags … stehen diese Personen als Repräsentanten dieser Partei und sollen ihre Befähigungen voll in den Dienst des Parteiprogramms stellen.
Das wird bei jeder dieser Personen eine Herausforderung darstellen, da ja bei jeder Debatte neue/alte Argumente der anderen Parteien angeführt werden.
Bei den dann erfolgenden Abstimmungen stehen unserer Fürsprecher*Innen ganz möglicherweise allein (hoffentlich nicht allein) dort und können 3 Varianten abstimmen:

Ja-Nein-Enthaltung

Eigentlich muss eine solche Entscheidung zu mindestens die Hauptargumente einer angenommenen Initiative kennen um so den parteiinternen Beschluss vertreten zu können.

Es gibt zahlreiche Interpretationsspielräume. Wir brauchen für das gegenseitige Vertrauen Klarheit durch Aufklärung.

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Wenn sich jemand bewogen sieht, als Mitinitiator*In mitwirken zu wollen, bitten wir um PN an @Joern oder an meine Wenigkeit.

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Nach meinem Verständnis gibt es für unsere FürsprecherInnen im Parlament zwei Szenarien.

  1. Der/die FürsprecherIn bringt einen basisdemokratisch abgestimmten Gesetzesvorschlag von DiB (INI) ein.
    Alle im Parlament vertretenen FürsprecherInnen von DiB stimmen für diesen Gesetzentwurf. Eine Gewissensentscheidung kann es es eigentlich nicht geben. Wer sich als Mandatsträger aufstellen lässt, dem muss klar sein, dass er im Zweifel auch gegen seine eigene Meinung die Beschlüsse der Basis mitzutragen hat, bzw. sich schon vor der Bewerbung um ein Mandat, sich selbstkritisch hinterfragen muss, ob er/sie im Zweifel dazu in der Lage ist. Initiativen die DiB ins Parlament bringt, sind doch im Diskussions/Abstimmungsprozess auf die Vereinbarkeit mit unseren Werten usw. überprüft worden. Selbst wenn der/die FürsprecherIn gegen die INI gestimmt hat, erachte ich das Abstimmungsergebnis für bindend.

  2. Von anderen Parteien eingebrachte Gesetzesvorschläge. In der Regel dauert es mehrere Wochen von der Eingabe bis zur Abstimmung im Parlament. Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, übermittelt DiB den Text an BewegerInnen und Mitglieder zur Diskussion und Abstimmung. Dem Abstimmungsergebnis folgend geben die MandatsträgerInnen von DiB dann im Parlament Ihre Stimme ab.

Natürlich ist es theoretisch möglich, dass ein Abgeordneter, eine Abgeordnete eines Tages vor der Entscheidung stehen könnte gegen die ureigenste Überzeugung abstimmen zu müssen. Dies ist nach meiner Einschätzung nur dann der Fall, wenn sich DiB und/oder der/die Abgeordnete/r in unterschiedliche politische Richtung entwickelt haben, oder was ja leider auch schon vorgekommen ist, dass der/ MandatsträgerIn abgeworben wird usw. Man wird sehen, ob dann der/die MandatsträgerIn auch bereit ist selbiges zurück zu geben.

Fazit; Lt. Gesetz ist jede/r Abgeordete/r bei einer Abstimmung nur seinem Gewissen unterworfen. DiB ParlamentarierInnen müssen Ihre Gewissensentscheidung vor dem Einzug ins Parlament treffen. Dazu gibt es nach meiner Einschätzung keine Alternative, da ansonsten das von uns präferierte Model der Basisdemokratie nicht umsetzbar ist.

Frage dazu: Dokumentation in welcher Form? DASS abgewichen wurde oder WARUM abgewichen wurde?
Option 1 halte ich noch für vertretbar, Option 2 ist nicht nur ein no go sondern bestenfalls ein schlechter Witz.

Meine Meinung zum Thema ist, Fraktionszwang fand ich schon bei anderen Parteien schlimm. Ich möchte den, und vor allen nicht ausnahmslos bei DiB einführen. Dann bräuchten wir keine Befürworter sondern könnten einen Automaten in den Bundestag schicken.
Wenn wir wirklich anders sein wollen als die anderen (und das betonen wir ja so gern), dann muss ich den gewählten Befürwortern auch eine eigene Meinung zubilligen. Selbst oder vor allem dann, wenn sie nicht der des Mainstreams oder Parteiprogramms entspricht.
Für mich ist das eine Frage des gegenseitigen Vertauens. Ich käme nicht auf die Idee,jemanden, der eine andere Meinung alsich (oder das Parteiprogramm) hat, als Abweichler, Verräter, Gegner oder was auch immer zu sehen. Erstens wählen wir ja niemanden, den wir als potentiellen Vertreter einer solchen Kategorie zuordnen würden und zweitens würde sich wohl KEINER von uns, wenn er vor einer solchen Entscheidung stünde, wünschen, dass er sich entgegen seiner Überzeugung entscheiden muss.
Was das mit Vertrauen zu tun hat? Ganz einfach. wir sollten unseren Befürwortern dahingehend vertrauen, dass sie sich nicht leichtfertig für oder gegen etwas entscheiden und die Befürworter sollten uns vertrauen können, dass wir ihnen wegen Subordination nicht den Kopf abreißen werden.
Sorry Thomas, ich kann Dein Anliegen verstehen. Weiß auch, dass Du das in guter Absicht formuliert hast, aber ich finde, wir brauchen nicht noch mehr Regeln. Vor allem keine, die bedingungslose Unterwerfung fordern.

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Das werden sie in der Regel auch tun. Und in der Regel gibt es wohl nur wenige Ausnahmen, wo Parteiprogramm und Gewissen nicht deckungsgleich sein können. @Thomas hatte da ja ein schönes Beispiel gebracht (Sterbehilfe).
Welche Möglichkeiten hat denn nun ein Kandidat?

  1. Zu sagen, ich ziehe meine Kandidatur wegen diesen einen Punktes zurück oder
  2. Zu sagen, ich trage alles mit, bis auf diesen einen Punkt.

Im Fall 2 haben wir wieder 2 Möglichkeiten, Kandidat wird trotz seiner angekündigten Gegenwehr (von der Mehrheit der Delegierten) gewählt oder eben nicht.

Jetzt gehen wir noich einen Schritt weiter. Am 24.9. ist Bundestagswahl und (hoffentlich) kommen recht viele Fürsprecher von uns da herein.
Im November , also danach, ist ein neuer Parteitag. Auch da werden neue Initiativen beschlossen. Darunter eine, von der die/der FürsprecherIn unmöglich vor der Bundestagswahl wissen konnte, aber die im sowas von gegen den Strich geht, dass er sie unmöglich befürworten kann. Was denn jetzt?
Austauschen gegen Linientreue geht nicht mehr…

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Doch, @liebe Uta…:slight_smile:
Wir reden ja hier nicht von permanenter Verweigerung. Ich denke, alle, die hier zusammen arbeiten und sich zur Wahl stellen, haben weitestgehend grundsätzlich ähnliche Wert- und Zielvorstellungen. Aber es gibt eben auch Ausnahmen. Einige kann man sicher tolerieren, einige aber, aus unterschiedlichsten Gründen eben auch nicht. Und dann muss ich dem MENSCH Fürsprecher das Recht einräumen, sich eben nicht verbiegen zu müssen. Das passiert doch nicht ständig!

…siehst Du, hier geht es nicht einmal um eine Entscheidung, trotzdem sind wir anderer Ansicht.
Wenn das so durchkommt, dann sind wir wieder bei der SED gelandet. Die Partei, die Partei, die hat immer Recht
Eine absolut gruselige Vorstellung für mich!

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So wird es vereinzelt geschehen, @Ralf

Wenn dies eher einen Ausnahmecharakter hat und ein neutrales Abstimmungsverhalten nach sich zöge, kann die Partei da sicher besser mit leben.

…die Frage stellt sich für mich nicht. Das kommt ein Misstrauensvotum gleich. Wenn ich den gewählten Fürsprechern nicht vertraue, ihnen keine eigene Meinung zugestehe, dann ist DiB noch schlimmer als die CDU. Denn die hat einen für sie unbequemen aber dafür großartigen Querdenker wie Heiner Geißler (um den es wirklich schade ist!), nicht nur ertragen sondern auch geduldet.

Nein, ich spreche da leider aus bitterer Erfahrung. Und noch hat DiB damit nichts zu tun. Zum Glück. Und ich werde das auch verhindern wollen.

Vielleicht kann es eine Lösung aus diesem Dilemma geben. Denn ich fände es wirklich erschreckend, wenn sich Fürsprecher einem absolutistischem Dogma unterwerfen müssten.
Vielleicht kann und muss man dann von vornherein festlegen, bei welchen Punkten ein Fraktionszwang besteht und bei welchen nicht. Zumindest in allen ethischen Fragen muss dieser Zwang aufgehoben werden.
bei Wirtschaftspolitik. oder ähnlichem… mein Gott, da kann man zwar mit Groll zur Abstimmung gehen, aber kaum mit einem schlechten Gewissen. Zumal ja wirtschaftspolitische Entscheidungen, egal von welcher Partei, sowieso selten der ganz große Wurf sind…:smiley:

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Mit der „dritten Runde“ habe ich eigentlich die Abstimmungsphase auf dem Plenum gemeint, allerdings müsste man für solche Abstimmungen dann evtl. einen neuen Namen finden.

Mir schwebt zusätzlich zu Thomas’ Beispielen noch ein anderer Fall vor:
Bsp 3:
Eine Abstimmung findet zu einem Thema statt, wo sich DiB zwar eindeutig positioniert hat, wo aber zum Zeitpunkt der Initiativenerstellung die Faktenlage nicht umfänglich bekannt war oder sich in der Zwischenzeit geändert hat (100% alle Fakten kann man ja nie berücksichtigen). Der/Die Fürsprecherin bekommt im Bundestagsausschuss weitere Argumente und stellt fest, dass mit der DiB-Position ein Problem verursacht würde, das vorher nicht so berücksichtigt war. Nachdem sie/er davon ausgeht, dass die meisten Bewegerinn*en das auch nicht bekannt war, stellt er die Frage noch einmal, ergänzt um dieses neue, wichtige Argument.

Verstehe ich es richtig, dass du befürchtest, dass fachfremde Fürsprecherinnen sehr oft ihre Meinung ändern könnten, je nach dem, wer gerade Argumente vorträgt? Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass jemand, der hauptberuflich Fürsprecherin ist, etwas mehr Zeit für die Vorbereitung von Abstimmungen aufwendet als „normale“ Beweger*innen. Dabei könnten sich dann, z.B. durch einen Bericht einer Ethikkommission durchaus Sichtweisen ergeben, die etwas über die (ja, das muss man so eindeutig sagen) oft sehr einseitig argumentierenden Initiativen hinausgehen (man könnte sagen, Initiativen können schnell populistisch ausfallen). Das ist zumindest die Rechtfertigung für unser repräsentatives System.

Auch wenn ich @hatzfeld wie meine Vorredner Recht gebe, dass wir an der Ini-Qualität ansetzen müssen, bin ich trotzdem dafür, dass wir ein Hintertürchen einbauen, das es ermöglicht, die Fürsprecher*innen aus dem Dilemma zu entlassen, denn wir werden nie zu 100% garantieren können, dass wir in den Inis nichts übersehen.

Noch ein anderer Vorschlag: Wäre es eine Option, dass eine Fürsprecherin sich (unter noch festzulegenden Bedingungen) vom „Fraktionszwang“ für bestimmte Abstimmungen entbinden lassen kann?

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In wieweit INI qualifiziert sein müssen (inhaltlich/rechtlich) ist nicht von übergeordneter Bedeutung. Beispiel gefällig: die Politikprofis von der CDU/CSU haben das Bundesbetreuungsgeld beschlossen. Dieses wurde vom Verfassungsgericht zurück gewiesen. Das zum Thema nötige Fachkenntnisse.Eine INI die zum Gesetz werden will muss einiges aushalten können. Hier ein Link zur allgemeinen politischen Bildung: Wie ein Gesetz entsteht. | 24 x Deutschland | bpb.de.

Allerdings triftet diese Diskussion, wie schon so oft (in die Weiten des Alls) ab.

Nochmal zur Verdeutlichung. Eine INI durchläuft bei DiB viele Instanzen.

  1. Veröffentlichung auf dem Marktplatz
  2. Diskussion auf dem Marktplatz
  3. Nach Einreichung Prüfung auf DiB Werte
  4. Diskussion auf der Abstimmungsplattform
  5. Abstimmung aller berechtigten Personen
  6. Diskussion und Abstimmung auf dem Parteitag
  7. Einbringung ins Parlament mit Stellungnahme Bundesrat, Verweisung in Fachausschüsse, Vermittlungsausschuss usw.

Bis einschließlich Punkt 6 haben unsere Fürsprecher die Möglichkeit auf ihre Bedenken hinzuweisen.

Wenn ich also eine INI starte, entsprechende MitinitiatorInnen und UnterstützerInnen von meinem Vorschlag begeistere. Die INI, die zum Teil kontroverse Diskussion auf dem Marktplatz „überlebt“ Prüfung besteht. Vielleicht sogar mit überwältigender Mehrheit sowohl im Abstimmungstool, als auch beim Parteitag beschlossen wird, erwarte ich von den von mir und allen anderen ins Parlament entsandten „BefürworterInnen“ , dass Sie diese Gesetzesinitiative unterstützen. Und sei es nur bei der Abstimmung im Parlament mit einem schlichten JA. für unseren Gesetzesentwurf. Wenn hier eine weitere Instanz der Entscheidung (Gewissen, oder was auch immer an sonstigen Gründen) über die Bewegung/Partei gestellt wird/werden kann, sind die Grundwerte von DiB als erledigt zu betrachten.

Und sollte tatsächlich der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass ein/e FürsprecherIn aus tiefster Überzeugung dagegen stimmen muss, dann bitte mit allen Konsequenzen.

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Leider sehe ich das genau andersherum. Die Grundwerte von DiB sind für die Tonne, wenn wir Menschen (und auch Fürsprecher betrachte ich als solche und nicht als Abstimmungsroboter) in Gewissensnöte bringen.
Gern wiederhole ich meinen Vorschlag von oben, Fürsprecher zumindest bei ethischen Fragen vom Durchsetzungszwang zu befreien.

Und was bitte, soll das bedeuten? Das klingt nicht wie ein Vorschlag, das klingt wie eine Drohung. Ich möchte nicht, dass wir uns auf ein solch unwürdiges Spiel einlassen! Das wäre das typische Hardliner Spiel. Ich möchte keinen Fundamentalismus bei DiB. Ich möchte, dass man auch abweichende Meinungen akzeptieren kann, weil ich der festen Überzeugung bin, dass keiner, der es ehrlich meint, DiB schaden will. Schaden kommt meist von der Hardlinerseite… Wehret den Anfängen!

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ist in Ordnung Ralf. Dann bin in diesem Fall Hardliner bis der Ehtik-Kodex geändert wird.
Hier noch der Auszug aus dem Ethik-Kodex:
3. zu fordern und zu respektieren, dass soweit mit ihrem Gewissen vereinbar, sich alle gewählten Amtsträger/innen bei Entscheidungen und Abstimmungen Fürsprecher/innen dem offenen und demokratischen Prozess der Teilhabe unter den Unterstützer/innen von Demokratie in BEWEGUNG unterordnen

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…womit im Prinzip schon alles gesagt wäre. Das ist aber etwas ganz anderes als Deine Forderung:

Vorallem würde ich wirklich gern einmal wissen, von welchen Konsequenzen Du sprichtst, oder was Dir da so im Hinterkopf vorschwebt…

Nein… lieber doch nicht. Das gehört nicht zur Diskussion… es sei denn, Du wolltest einen konkreten Vorschlag damit verbinden.

Liebe @Kommentator*Innen,
es ist sehr erfreulich, dass unser Wunsch nach regem Austausch in Erfüllung zu gehen scheint.
Auch wenn @Joern und mich eine bestimmte Denkrichtung eint, wollen wir hier ausdrücklich die volle Bandbreite der Meinungen abgebildet sehen. Uns ist bewusst, dass dieser Prozess nicht ganz einfach wird. Jedoch erscheint uns der Zeitpunkt richtig gewählt. Denn in der Nacht auf den 25.sten September und danach werden wir uns im Falle eines Erfolges fragen müssen, wie der DiB-Zug weiterfährt.
Aus diesem Grund wollten wir diese Diskussion nun anstoßen, da ja DiB die lernende Organisation ist.
Kurzum, es gibt keine Zeitnot bis Ende Oktober und sogar darüber hinaus.
Doch im Falle des Wahlerfolges, an den ich glaube, wollen wir in dieser Angelegenheit vorgearbeitet haben.
Daher zu diesem Zeitpunkt!
@Joern und ich sind motiviert diese Inhalte einzufangen, um das Initiativ-Prinzip abzurunden.

Also her mit weiteren Anregungen bitte.

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