Nach einer „Twittermeldung“ von @brauchtbewegung (Portal von DiB) am 16.04.2019 hat das BVFG entschieden, das voll betreute Menschen an der Europawahl drann teilnehmen dürfen. DiB (@brauchtbewegung) hat gefordert, das die Wahllokale barrierefreie Zugänge hätten und die Wahlinformationen in einfacher Sprache vorliegen sollten.
Warum fordern, wenn wir es (mit Abstimmung der Wahlbehörde) gleich machen können?
Unser Wahllokal ist barrierefrei.
Ich bin Wahlvorsteher eines Wahllokals in Kassel und habe das heute mit der Wahlbehörde besprochen. Die Kasseler Wahlbehörde wird alle betreffenden Menschen vor der Wahl anschreiben und sie können sich bis zum 5. Mai anmelden zur Wahl. Die Wahlbehörde wird auch ein Informationsschreiben an die betreuten Menschen rausschicken.
Die Zentrale für politische Bildung (Bundesbehörde) hat eine Wahlinformation in einfacher Sprache zur EUROPA- Wahl 2019 herausgegeben. Mensch kann dieses Heft kostenlos, im zugehörigen Shop, bestellen.
Link : Europa | bpb.de
Ich rufe alle DiBler auf entsprechendes ebenfalls mit ihrer Wahlbehörde, unter Verweis auf Kassel, abzusprechen.
Weitere Infos können gerne hier eingestellt werden: