Aufruf: Ich suche Mitstreiterinnen und Expertinnen
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Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Ja
Eine Initiative von: Artemis Wind @ArtemisWind
Bearbeitungsstatus: Idee/ Entwurf
Redaktionsschluss: So lange wie nötig
Einleitung:
Einsatzfahrzeuge wie Feuerwehr oder Krankenwagen dürfen bei Bedarf das Martinshorn nutzen, wenn der Verkehr es erfordert. Plötzlich anspringende Sirenen können allerdings Verkehrsteilnehmende erschrecken und besonders bei Fahrrädern zu Unfällen führen.
Problembeschreibung:
§38 der StVO erlaubt „Blaues Blinklicht“ und „Einsatzhorn“ „wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“
Gleichzeitig darf die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmenden nicht gefährdet werden. Auch ein Einsatzfahrzeug hat sich hier an §1 der StVO „gegenseitige Rücksichtnahme“ zu halten.
Plötzlich anspringende Sirenen können jedoch erschrecken und zu Unfällen führen. Besonders Autist*innen und andere reizempfindliche, auch traumatisierte Personen können davon betroffen sein. In seltenen Fällen können plötzliche, laute Geräusche auch epileptische Anfälle begünstigen.
Forderungen
Bei einer Einsatzfahrt, in der es um Leib und Leben geht, sollte innerorts stets die Sirene eingeschaltet sein, um Verkehrsteilnehmende rechtzeitig auch vor herannahenden Fahrzeugen zu warnen. Das soll verhindern, dass sich Menschen über die plötzliche Sirene erschrecken und eventuell selbst Unfälle verursachen. Stattdessen können sie sich vorbereiten und zum Beispiel beim Radfahren anhalten, aus dem Weg fahren oder sich die Ohren zuhalten.
Um die Nachtruhe weiter zu gewährleisten, könnte die Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums (zb. 22:00 - 07:00 Uhr) aussetzen.
Darüber hinaus wäre es ein möglicher Kompromiss, die Sirenenpflicht bei Einsatzfahrten auf bestimmte, besonders verkehrsintensive Zonen zu beschränken, ähnlich wie Plaketten-Zonen.
Quellen
Straßen Verkehrsordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html
Epileptische Anfälle:
Expertise ist sehr willkommen, besonders von Menschen mit praktischer Erfahrung zum Thema Einsatzfahrten. Ich wollte bisland noch keine Anfragen bei der Polizei oder vergleichbaren Einrichtungen stellen, um die Leute dort nicht von der Arbeit abzuhalten.