Hallo miteinander,
Auf dem Bundesparteitag dieses Wochenende ist unter anderem ein Dringlichkeitsantrag diskutiert und befasst worden, der sich damit beschäftigt, ob DEMOKRATIE IN BEWEGUNG im Falle von Bundestagsneuwahlen antreten soll oder nicht. Nach viel konstruktiver Diskussion am Samstag ist dazu am Sonntag befunden worden, dass wir zu der Frage eine Abstimmung aller Mitglieder und Beweger*innen hier auf dem Marktplatz durchführen werden. Dieses Ergebnis sieht der Bundesvorstand als verbindlich an*.
Jetzt wurden aber doch Gespräche zwischen SPD und Union angesetzt. Somit ist ein möglicher Zeitplan für eine Neuwahl erneut komplett offen, es kann sich viel tun in diesem Zeitraum. Deswegen sieht der Bundesvorstand eine Entscheidung zum aktuellen Zeitpunkt als verfrüht an und schlägt folgendes Verfahren vor:
Der Bundesvorstand wird einen Post mit der Zusammenfassung der Für- und Gegenargumente, einer eigenen Stellungnahme und der Abstimmung bereits vorbereiten, aber noch nicht veröffentlichen. Um die Entscheidung möglichst zeitnah zur Neuwahl treffen zu können, ohne dabei Zeit zu verlieren, nutzen wir stattdessen die zwei Wochen, die das Verfahren nach dem ersten missglückten Wahlgang eines*r Kanzler*in und vor dem Ausrufen von Neuwahlen vorsieht:
Noch am selben Tag, an dem die Kanzler*in-Wahl gescheitert ist, wird der BuVo die Abstimmung hier einstellen und darüber in einer außerordentlichen E-Mail informieren. Ab dann haben alle verifizierten Beweger*innen und Mitglieder genau 7 Tage Zeit, ihre Stimme abzugeben. Das Ergebnis ist bindend, unabhängig der abgegeben Stimmenzahl.
Sollten wir dann zu dem Entschluss kommen, Neuwahlen durchführen zu wollen, können wir nach der Bekanntgabe des Ergebnisses dank eines von @Sabine eingebrachten Dringlichkeitsantrages immer noch fristgerecht zu einer Aufstellungsversammlung für die Landeslisten einladen. Damit verlieren wir keine Zeit und entscheiden auf einer möglichst klaren Grundlage.
Danke
* Sprich, Bundesvorstand & -geschäftsstelle kümmert sich um die Anmeldung und Formalien beim Bundeswahlleiter. Daraus ergibt sich keine Verpflichtung der Landesverbände daran teilzunehmen. Jeder LV kann dies bei einer positiven Abstimmung auch immer noch frei entscheiden.