Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze - Neuer Anlauf

Hallo zusammen,

die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (Wat dat is, kommt glei) ist mir seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge, da sie meiner Einschätzung nach höchst unsozial ist. Beim Versuch, eine Ini zur Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze zu starten, fiel mir auf, dass DiB vor einiger Zeit bereits einen solchen Versuch unternommen hat, der aber im Sande verlaufen ist:

https://marktplatz.dib.de/t/abschaffung-der-beitragsbemessungsgrenze/7608

Daher meine Frage: Wollen wir diese Diskussion wieder aufnehmen? Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze ist Teil der Ini ums BGE, aber eine separate Ini dazu kann nicht schaden, denke ich. Und letztlich gibt es zwei mögliche Ausgänge: Entweder wir entscheiden uns für die Abschaffung oder gegen die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. So oder so: Wir hätten zumindest eine demokratisch legitimierte Position zu dieser Frage.

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Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Ja, ausdrücklich
Bearbeitungsstatus: Idee
Redaktionsschluss: offen

Einleitung:
Einkünfte unterliegen neben der Pflicht zur Abfuhr der Einkommenssteuer auch der Pflicht, Sozialbeiträge zu leisten, die anhand der Höhe des Einkommens bemessen werden: je höher das Einkommen, desto höher die Sozialbeiträge ((gesetzliche) Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung). Ab einem bestimmten Einkommen jedoch werden diese Beiträge gedeckelt, d.h. es gibt eine Obergrenze beiden Sozialbeiträgen. Diese Initiative fordert die Aufhebung dieser Deckelung (sogenannte Beitragsbemessungsgrenze) im Sinne sozialer Gerechtigkeit.

Problembeschreibung:
Im Moment wird bei der Ermittlung der Sozialversicherungsabgaben nur bis zu einer bestimmten Bruttolohnhöhe gerechnet (genannt Beitragsbemessungsgrenze), alles, was darüber hinaus verdient wird, wird nicht beachtet. Das vergrößert nicht nur die Kluft zwischen arm und reich, sondern verschenkt Einnahmen, die sinnvoll genutzt werden können.

Für das Jahr 2019 gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen: [1]

  • Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: 4.537,50€ pro Monat (54.450€ pro Jahr) bundeseinheitlich.
  • Allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung:
    • West: 6.700€ pro Monat (80.400€ pro Jahr)
    • Ost: 6.150€ pro Monat (73.800€ pro Jahr)

Dies wirft direkt zwei Probleme auf:

  1. Die unterschiedlichen Höhen der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung benachteiligt Arbeitnehmer*innen in den alten Bundesländern, da bei gleichen (hohen) Einkünften die Abgabenlast West höher ist als die Abgabenlast Ost.
  2. Die Beitragsbemessungsgrenze als solche bevorzugt Besserverdienende, da sie deren Abgabenlast deckelt. Dazu ein Rechenbeispiel: [2]
    Wer über Bruttoeinkünfte von monatlich 6.000€ verfügt, müsste ohne Beitragsbemessungsgrenze etwa 465€ Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Mit Beitragsbemessungsgrenze ist aber lediglich der Höchstsatz von etwa 352€ monatlich zu zahlen. Damit entgehen der gesetzlichen Krankenversicherung (und damit dem Versichertenkollektiv) Mehreinnahmen in Höhe von etwa 113€.

Forderungen
Die Kernforderung ist die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Damit wären beide oben beschriebene Missstände zugleich behoben. Um eine plötzliche Überbelastung der Betroffenen abzufedern, wären verschiedene Modelle denkbar (die auch miteinander kombinierbar sein können):

  1. Übergangsmodell: Die Beitragsbemessungsgrenze wird nicht sofort abgeschafft, sondern schrittweise erhöht. Zwar wird auch bereits jetzt die Beitragsbemessungsgrenze jährlich durch die Bundesregierung angepasst, aber sie müssten künftig eben nicht nur angepasst sondern signifikant erhöht werden.
  2. Aktuell werden auf das abgabepflichtige Einkommen (also das Einkommen bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze) konstante Prozentsätze als Abgabenlast angewandt (s. Unterpunkte). [3a] [3b] Denkbar wäre aber ein flexibleres Abgabenmodell.
    • Allgemeiner Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung: 7,3%
    • Rentenversicherung: 9,3%
    • Arbeitslosenversicherung: 1,25%
    • Pflegeversicherung: 1,525%
    • Weiterhin gibt es ermäßigte Sätze. Außerdem stellt Sachsen aufgrund des Buß- und Bettages (zusätzlicher Feiertag) eine Ausnahme dar.

Wie könnte ein flexibles Abgabenmodell aussehen? Auch hier sind viele Möglichkeiten denkbar. Ein Modell, über das wir diskutieren können, könnte wie folgt aussehen: Bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird weiterhin ein konstanter Abgabensatz angewandt. Danach legen wir einen abfallenden Grenzabgabensatz zugrunde.

Klingt kompliziert? Ist es aber nicht. Zur Erklärung:
Verwendet man im wirtschaftlichen Kontext die Vorsilbe „Grenz-“ (wie in Grenzsteuersatz, Grenzgewinn oder wie hier: Grenzabgabensatz), so meint man damit - mathematisch gesprochen - die erste Ableitung der jeweiligen Funktion. Wiederum mathematisch bedeutet „erste Ableitung“ so viel wie Anstieg. Ein Grenzsteuersatz bzw. ein Grenzabgabensatz bedeutet folglich, mit welchem Steuersatz bzw. Abgabensatz (also zu wie viel Prozent) jede unendlich kleine Geldmenge belegt wird, die ich mehr verdiene. Oder etwas griffiger: Grenzabgabensatz = „Wie viel Prozent eines jeden Euro, den ich mehr habe, muss ich abgeben?“
Aktuell liegen die Grenzabgabensätze also bei den oben erwähnten Prozentsätzen. Beispiel: Von jedem Euro, den ich mehr verdiene, muss ich 7,3% (0,073€) für die gesetzliche Krankenversicherung abgeben. Das entspricht also einem konstanten Grenzabgabensatz.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze kann dieser konstante Grenzabgabensatz auch so beibehalten werden, so würde sich für Arbeitnehmer*innen mit Brutto-Einkünften unterhalb dieser Grenze nichts ändern. Für höhere Einkommen könnte man aber einen fallenden Grenzabgabensatz vorsehen.

Das hätte zwei Folgen:

  1. Sämtliche Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze würden mit denselben Abgaben wie bisher belegt.
  2. Wer mehr verdient als die heutigen Beitragsbemessungsgrenzen, zahlt mehr in die Sozialkassen ein. Allerdings wird die Abgabenlast dann mit jedem Euro mehr geringer.

Dieses Modell würde noch immer höhere Einkommen bevorzugen (da eben der Grenzabgabensatz sinkt), würde aber einen Kompromiss aus dem Status quo und einem durchweg kontantem Grenzabgabensatz darstellen.

Wenn gewünscht, denke ich mir ein ganz konkretes Beispiel aus und rechne das mal durch.

Quellen
[1] Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2023 | Sozialwesen | Haufe
[2] Beitragsbemessungsgrenze 2023: Wie hoch ist sie?
[3a] Beitragssätze in der Sozialversicherung | Die Techniker - Firmenkunden
[3b] https://www.tk.de/resource/blob/2053494/65a3c78e8e27fb13dba506693fab28c9/beitragstabelle-2019-data.pdf

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Liebe @Alina da ist dir wohl ein Rechenfehler unterlaufen. Die Beitragsbemessungsgrenze Rente/Arbeitslosenversicherung ist wie Folgt

Rente/AL
West
6.700/80.400
Ost 6.150/73.800

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Ich hab da mal ein Herzchen drangemacht, weil ich eine Reform für nötig halte, obwohl es mich als Freiberuflerin doppelt trifft: Ich muß nämlich auch den „Arbeitgeberanteil“ an der Kranken- und Pflegeversicherung selber zahlen.

Deswegen sind die von @Alina aufgelisteten Betragssätze nicht ganz allgemeingültig.

Außerdem ist der Zufluß in die KV/PV ja noch mehr als die Rentenversicherung eine Zahlung, die ich als Leistung nicht wieder herausbekomme, schon jetzt nicht, weil ich sie zum Glück nicht in so Anspruch nehmen muß. Aber ich bekomme z.B. auch keine Lohnfortzahlung (die bei Arbeitnehmern zu 65 % bei der Krankenkasse versichert ist), mein Einsatz für die Gesamtheit ist daher jetzt schon deutlich (weil ich nicht privat versichert bin) und würde dann noch mehr steigen als bei vergleichbar angestellten Menschen.

Bei hohen Grenzsteuersätzen (und bei der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze sind wir schon im obereren Bereich von 40% und mehr) würde dann eine Zahlung in die KV/PV die Steuerlast vermindern (spart also wieder was für mich ein) und deshalb zum Teil nur eine Umverteilung vom Abgabensystem in das Beitragssystem darstellen.

Hier könnte der Schritt noch größer sein:

Pflichtversicherung KV/PV für alle und nicht beitragsgestützt sondern aus Steuermitteln, Zusatzversicherung jede privat, wie gewünscht. Dann könnten auch die Wasserköpfe der Krankenkassen entfallen und auch der Irrsinn der Morbi-RSA Umverteilung wäre nicht mehr nötig. Es müßte nicht mehr jede Kasse für sich Rabattverträge aushandeln.

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Ach stimmt. Meine angegebenen Werte bezogen ich auf die knappschaftlichen Rentenversicherungen. Danke für den Hinweis. Wird geändert :+1:

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Auch guter Hinweis. Stimmt, die Steuersätze gelten nicht für Freiberufler oder allgemein Selbstständige. Das waren nur die Arbeitnehmeranteile von abhängig Beschäftigten (und auch zB ohne Ermäßigungen).

Wie das bei Freiberuflern aussieht, weiß ich nicht so genau. Umso besser, dass du dich da auskennt :+1: Vermutlich muss die Ini da noch deutlich differenzieren ´.

Bin ich voll bei dir. Die Frage ist nun, sollte das eine neue Initiative sein (oder gibt es die vllt schon?) oder soll diese Initiative hier direkt größer gestrickt werden?

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Die Erklärung dazu: Quelle

@Alina: Du verweist auf die alte Diskussion. Dort steht eine Frage drin, die hier dann auch beantwortet werden müsste:

Die Beitragsbemessungsgrenze ist Teil der Berechnung für das maximale Arbeitslosengeld I und auch der maximalen Rente, die ausbezahlt werden müssen. Wie werden dann die neuen Höchstwerte festgelegt? Oder fallen die damit weg?

Gerade im Bezug zum Übergangsmodell wirft das einige Komplikationen auf.

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Auch ein guter Einwand, den wir hier diskutieren können. Ich habe dazu spontan keine Lösung parat, aber dafür tauschen wir uns ja hier auch aus. Ich wollte nur das Thema mal aus der Versenkung hervorholen, weil ich das schon als wichtig empfinde.

Das wäre auch meine Idee:

Gerade die Privatversicherten können im Alter oder bei schwerwiegenden Erkrankungen in ernsthafte Bedrängnis kommen, da sich die Beiträge exorbitant erhöhen und die Einnahmen sinken.

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Auch geraten einige (viele?) Selbständige und Angestellte über der BBG im Alter in Bedrängnis weil diese später unzureichend Rente erhalten.
Wenn jemand gewohnt ist, seinen Lebensstandard auf bspw. 15 k€/mtl. auszurichten, wird diese*r immense Probleme bekommen, wenn die Rente „nur“ bei anteiligen 6 k€ hängen bleibt.

Also auch eine Abschaffung der BBG bei der RV wäre wichtig. Allerdings plädiere ich dafür, ersatzweise über der BBG alternativ private Vorsorge zu betreiben. Diese ist allerdings für die Rente einzufrieren und ebenfalls von staatlicher Seite unantastbar.

Zur Erläuterung: Ich kam vor ein paar Jahren aus gesundheitlichen Gründen (fast erblindet) in eine finanzielle Schieflage. Ich selbst konnte nicht mehr arbeiten und musste alle meine Angestellten entlassen weil die KV sich zunächst (3/4 Jahr) weigerte Tagegeld zu zahlen. Für einen kleineren 6-stelligen Betrag ging ich für OP-Kosten in Vorlage und die privaten Kosten liefen natürlich auch weiter. Aus Sozialkassen gab es nix! Selbst Hartz IV wurde verweigert, wir sollten zur Tafel gehen.
Lange Rede … sämtliche bis dahin getätigten Altersvorsorgeprodukte (LV, RV, Sparpläne) MUSSTEN aufgekündigt werden.
30 Jahre Sparen fehlen uns jetzt für die Rente. So etwas darf nicht sein!

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Ich denke es ist weiterhin vernünftig, selbst bei Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen, eine Obergrenze für Renten- und Arbeitslosengeld I beizubehalten. Am einfachsten ist es wohl den jetzigen Wert zu nehmen, anders zu nennen und als Obergrenze, mit leichter Erhöhung, beizubehalten.

Genau wie jetzt die Grenze mit der wirtschaftlichen Entwicklung mitgeht, könnte es dieser Betrag dann auch.

Ich bin ausdrücklich gegen jede Form von Zwei-Klassen-Medizin. Jedes Zugeständnis in diese Richtung eröffnet erfahrungsgemäß jeder Art von Begehrlichkeit Tür und Tor.

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Das ist zwingend notwendig. Jedoch sollte eine grundlegende Änderung eingeleitet werden und nicht nur am Detail gearbeitet werden.
Es ist ein Gesellschaftsmodell von gegenseitiger Solidarverpflichtung von Individuum und Gemeinschaft einzufordern.
Wenn alle nach ihrem Einkommen Beiträge bezahlen wird sich auch der Beitragssatz entsprechend verringern. Man wird anstatt einem Beitragssatz von mind. 14,6 nur einen Satzvon vielleicht 6 - 7 bezahlen müssen.
In diesem Zusammenhang stellt sich dann die grundsätzliche Entscheidungin welchem Umfange soll die Daseinsvorsrorge, welche über das Sozialstaatsprinzip grundgesetzlich geregelt ist, in privat organisierten Organisationen gewährt werden.
Privat organisierte Organisationen werden der Rendite Prioritäteinräumen und nicht dem Wohl des Menschen.

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Ich auch, aber das haben wir doch schon längst. Angefangen von den Wartezeiten der Kassenpatient*innen gegenüber den Privatpatient*innen und endet bei Medikamenten und Operationen, die sich nur die obere Million etc. leisten kann.

Könnte es sein, dass wir unsere Abneigung gegen die 2-Klassen-Medizin einfach in die Tonne treten müssen, weil es in einem kapitalistischen System nie eine Solidargemeinschaft geben wird? Wenn wir darüber diskutieren wollen, dann müssen wir auch mal über die Einkommensschere diskutieren, oder nicht? Dies jedoch in einem anderen Thread.

Zur Beitragsbemessungsgrenze:

Ich weiß nicht, warum es eine Beitragsbemessungsgrenze nach oben oder unten geben sollte. Wenn Krankenhaus- und Arztbehandlungen solidarisch finanziert werden sollen, dann in beide Richtungen ohne Grenzen. Sonst ist es nicht solidarisch.

Wenn auch die Grenze nach unten abgeschafft wird, dann gibt es vielleicht welche, die ganz wenig zahlen müssen, weil sie wenig oder zu wenig erhalten (verdienen ist das falsche Wort). Aber es wird der Punkt abgeschafft, ab dem es sich lohnt nicht sozialversicherungsplichtige gegenüber sozialversicherungsplichtigen Jobs zu bevorzugen.

Klar muss dann gesellschaftlich beschlossen werden, welche Behandlungen Teil der Krankenversicherung sind und welche nicht.

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Als kleine Selbständige betrifft mich vor allem die untere Beitragsbemessungsgrenze. Die greift auch, wenn man gar nichts verdient oder sogar Verluste macht, nicht wenige Existenzgründer scheitern an der Krankenversicherung oder haben keine, weil sie sich das nicht leisten können.

Ich wäre für eine Abschaffung sämtlicher Beitragsbemessungsgrenzen und für eine gleichmäßige Beteiligung aller Einkommensarten sowie eine radikale Vereinfachung des Systems. Wenn jeder X% seines gesamten Einkommens zahlt (also Einkommen aus Arbeit, Gewerbe, Zinsen, Mieten etc.) dann könnte man auch die beitragsfreie Familienversicherung und den ganzen bürokratischen Aufwand, der damit verbunden ist, streichen, X% von null Einkommen macht 0 Euro Beitrag, so einfach könnte es sein.

Ganz ketzerisch bin ich auch gegen die paritätische Finanzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die eigentlich auch nur ein Bürokratiemonster ist. Der Arbeitgeber rechnet aus, was ihn ein Angestellter kostet und allein damit kalkuliert er, welche Wege über welche Konten das Geld anschließend nimmt ist dabei ziemlich egal. Selbstverständlich müsste bei einer Umstellung der bisherige Arbeitgeberanteil dem Lohn zugeschlagen werden.

Weiter frage ich mich, ob es zusätzlich eine Unfallversicherung braucht, oder ob diese nicht auch in die KV integriert werden könnte. Auch das würde Bürokratie einsparen und jeder wäre auch bei Unfall medizinisch abgesichert. Hier könnten Betriebe natürlich zu einem Risikozuschlag herangezogen werden, ebenso Menschen, die risikoreiche Sportarten betreiben. Ein Risikozuschlag könnte sich auch aus gesundheitsgefährdenden Arbeitsumgebungen ergeben, die sich ja nicht immer ganz vermeiden lassen.

Selbstverständlich müsste die Flucht in eine private Kasse versperrt werden, auch hier würde sich eine Menge Bürokratie erübrigen. Es muss eigentlich auch nicht zig Krankenkassen mit entsprechenden Vorständen geben.

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Dass wir längst eine Zwei-Klassen-Medizin haben, ziehe ich keinesfalls in Zweifel. De facto sind wir inzwischen eher bei einer Drei-Klassen-Medizin. Das bedeutet aber auf gar keinen Fall, dass wir diese Zustände auch akzeptieren oder gar gut heißen müssen.
Ein erste Schritt in die richtige Richtung wäre, dafür zu sorgen, dass alle in die Krankenversicherung nach ihrem Vermögen einzahlen. Nach meinem Verständnis ist die Gesundheitsvorsorge nicht zuletzt auch eine SOLIDARgemeinschaft (ich erinnere daran, dass einer der Grundgedanken für die Schaffung von Krankenversicherungen auch die Abwehr von Seuchen war, die auch die Reichen bedrohten, wenn diese zuließen, das sich die Seuchen unter den Armen ausbreiten konnten). Und an einer solchen Solidargemeinschaft sollte jede*r nach seinen*ihren Kräften beteiligt sein. Im Übrigen verweise ich auf Art. 14 Satz 2 GG.

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Ich bin grundsätzlich für eine Abschaffung der Krankenkassenbeiträge (und Pflegeversicherungsbeiträge)
und dafür diese über Steuern zu finanzieren .
Die ganzen Krankenkassen werden zu einer Verwaltungseinheit zusammengelegt und
kontinuierlich reduziert .
Der grosse Vorteil aus meiner Sicht ist daß man bei Steuersenkungen nun ganz gezielt
niedrige Einkommen wirklich entlasten kann - und nicht wie heute mit 5 oder 10 Euro
entlastet aber gleichzeitig steigende Kosten bei der Sozialversicherung hat (die nie reduziert werden).
Es wird immer einen Bedarf für Zusatzleistungen geben (prof. Zahnreinigung als Beispiel) -
die können durch private Zusatzversicherungen abgedeckt werden.
Der wichtigste Aspekt ist aber daß Steuererleichterungen so gestaltet werden können daß die
kleinen Einkommen wirklich was davon haben .
Ach ja - bei der Rentenversicherung ist es etwas komplizierter weil ja die Formel
mehr Einzahlung = höhere Rente gild (also keine Solidarversicherung sondern Umlage).
Aber auch das könnte man durch Steuern machen - und muss halt dann Formeln finden
mit der die Großverdiener zwar höhere Renten bekommen die aber nicht in gleichem Maße steigen wie ihre Beiträge(Steuern) - in der Zukunft . Bei den jetzigen Renten etwas ändern dürfte
verfassungsrechtlich bedenklich sein.

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Nicht ganz - es gibt fragwürdige Behandlungen die nicht unbedingt von der Allgemeinheit finanziert
werden sollen weil ihre Wirksamkeit nicht erwiesen ist .
Sonst steigen die Kosten ins unermessliche.
(ja ich denke an die Globuli aber auch andere Dinge).
Und es jedem selber zu überlassen
wie und womit er behandelt werden will ist auch nichts - denn jeder will dann den Porsche
obwohl der VW Golf reicht

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nur zur Richtigstellung : Die Krankenkasse soll NICHT definieren was medzinisch notwendig ist -
sondern der Gesetzgeber (oder entsprechende Kommision).
Wäre schlecht wenn der Leistungszahler selber definiert wofür er zahlt.
Und bei den fragwürdigen Leistungen sind wir ja offenbar einer Meinung :wink:

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Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben nicht pro Arbeitnehmer bezahlen, sondern anteilig vom Gewinn vor Steuern anteilig abziehen.

Das hätte auch den Vorteil, dass Unternehmen denen es nicht so gut geht, entlastet werden könnten und die, die richtig viel verdienen sich stärker an den Sozialabgaben beteiligen würden.

Von wegen starke Schultern … :muscle:

Ich streite ungern wegen wortklaubereien - aber eins habe ich gelernt - Missverständnisse
passieren sehr sehr schnell . Nur deswegen dir Klarstellung.
Und damit sind wir schon zweimal der gleichen Meinung :slightly_smiling_face::wink:

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