Umstrittener Historiker soll in Leinfelden-Echterdingen seine Propaganda verbreiten dürfen

Ein Bericht bei t-online
„… Nach Informationen von t-online werden sich viele Vertreter von Parteien und anderer Organisationen beteiligen: SPD, Grüne, Die Linke, Demokratie in Bewegung, Verdi, DGB, IG Metall, Fridays for Future, Initiative Antifaschistische Filder, Aufstehen gegen Rassismus, Schutzgemeinschaft Filder und weitere. Das teilten die Aktivisten des Recherche-Kollektivs NazifreiFilder am Montag mit…“

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„… Sabine Onayli, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von L.E. Bürger/DiB, ist enttäuscht. „Ich hätte mir mehr Zivilcourage gewünscht“, sagt sie. „Peinlich und nicht akzeptabel“ für die Partnerstadt Poltawas sei es, Ganser zum Thema Krieg in der Ukraine sprechen zu lassen. Sie werde sich an Protesten beteiligen…“

Debatte in Leinfelden-Echterdingen: Umstrittener Historiker Daniele Ganser darf auftreten (stuttgarter-zeitung.de)

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Bine, hier ein sehr intressante Stellungnahme zum Thema Meinungsfreiheit und Lüge (fake news) unter dem Aspekt des Strafrechts.

Vielleicht solltest Du das allen Gemeinderäten zur Verfügung stellen und auch an die Stuttgarter Zeitung senden.
Aus dem Inhalt:
Nun wäre es aber verkürzt, unter „Fake News“ falsche bzw. für falsch gehaltene News-Information zu verstehen. Eine ethisch-politisch relevantere Definition bestimmt Fake News nicht als falsche, sondern primär als gefälschte Information, das heißt als Täuschungs- und Manipulationsakt. Dabei kann die Täuschung vorsätzlich erfolgen (Lüge) oder fahrlässig in Kauf genommen werden (Bullshitting).

Wie steht es um die Begründbarkeit eines Verbots entsprechend definierter Fake News? Wenn ich Sie mit News-Information täusche, dann ist mein Sprechakt nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt – ich glaube ja nicht an die Wahrheit des Gesagten und äußere daher gar keine Meinung, die ich habe.

Ich bin auch nicht bestrebt, einen wertvollen Beitrag zum öffentlichen Diskurs zu leisten, sondern verfolge strategisch meine eigene Agenda und nehme in Kauf, Sie zu schädigen, indem ich Ihnen falsche Information in den Kopf setze und Sie womöglich veranlasse, falsch zu handeln (etwa: aufgrund der Falschinformation politisch falsch zu wählen).

Täuschung ist Schädigung, Schädigung ist illegitim

Vor diesem Hintergrund ist es Ihnen durchaus möglich, mir gegenüber ein Fake-News-Verbot zu rechtfertigen: Ich schädige Sie ohne zureichenden Grund, was Sie nicht hinnehmen müssen. Denn die Freiheit des einen endet dort, wo die Schädigung des anderen beginnt, oder wo ich mir etwas herausnehme, das ich Ihnen nicht zugestehen würde.

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Neuster Artikel in der Stuttgarter Zeitung /Stuttgarter Nachrichten

Noch sind die Diskussionen in vollem Gange

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Und t-online war auch fleißig. Toll recherchiert. Der nächste Artikel soll wieder mehr lokal Bezug haben.

Spannend

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In Dortmund läufts…

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„Unterdessen glaubt Sabine Onayli nicht an eine Absage in Leinfelden-Echterdingen: Wenn man die Veranstaltung verhindern möchte, müsse man schon etwas tun und Zivilcourage zeigen. „Das findet bei uns leider nicht statt“, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von L.E. Bürger/DiB.“

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Vorgestern hat eine vom Bündnis, bei dem DiB auch Mitglied ist, organisierte Info-Veranstaltung stattgefunden.

Obwohl in der ganzen Region Stuttgart für die von Reichsbürger*innen angemeldete Gegendemonstration geworben wurde, sind gerade mal ca. 20 Reichsbürger*innen, Rechte, Querdenker*innen etc gekommen…

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