Fortsezung von Sterbehilfe VII - Nach dem Sterbehilfe-Urteil des BVerfG: Spahn lehnt Anträge auf Sterbehilfe weiter ab! - #52 von trkeisers
muss er auch nicht mit entsprechend verfasster Patienten- u. Versorgungsverfügung.
Deine INI kann sich nur auf die beziehen, die versäumten es zeitig zu regeln - bzw. als es möglich geworden war nicht mehr ‚gaschäftsfähig‘ waren. Stimmt?
Wie viele sind’s?
Wie viele davon haben ‚bewusst‘ Roulette gespielt und nix verfasst, das Angehörigen ‚beruhigen‘, Entscheidungen abnehmen würde?
Meine Stiefmutter, der Krebs Hirn zerfressen hat, war Ärztin ohne Patientenverfügung.
Bitter. Für mein Vater, der sofort Wege nach Schweiz eruieren wollte - für sie u. für sich.
Wie viel von der Unterstützung für Sterbehilfe geht auf Konto des Unwillen sich mit harten Schicksalen auseinander setzten zu müssen?
Das sind sehr persönliche Sachen - intim sogar.
Ich habe Probleme damit sozialen Druck aufzubauen Ableben ‚sauber‘ zu gestalten.
Darüber hinaus weiss ich, dass Paliativmedizin zwar kein Wunder aber viel Linderung verschaffen kann.
Nein nicht ganz. Die Sterbehilfe stand seit 2015 unter Strafe. D.h. auch mit Patientenverfügung hätte sich jeder strafbar gemacht, wenn er Dir beim Sterben geholfen hätte. Erst am 26.02.2020 hat das BVerfG geurteilt, dass Sterbehilfe Menschenrecht ist und den umstrittenen Paragraph aus dem Strafrecht deshalb als nichtig bezeichnet. Meine Ini war von 2017. Du siehst also, wie der zeitliche Zusammenhang ist. Außerdem ist derzeit nur professionelle passive Sterbehilfe erlaubt. DiB fordert aber professionelle aktive Sterbehilfe. Das ist ein großer Unterschied.
Liebe Grüße!
Tobi
Wir haben auf der Straße in Dortmund mehrfach die Aufgabe für die Politik eingesammelt, die Hospitz-Arbeit zu fördern und ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Dies auch in einem nicht religiös geprägen Umfeld.
Ich denke, dass die Legalisierung der Sterbehilfe in den Fällen, wo der Wille des Patienten eindeutig geklärt ist, und in den Fällen, wo das nicht gegeben oder Sterbehilfe nicht gewünscht ist, ein würdiger Rahmen für das Sterben im Hospitz unter bester Palliativversorgung ermöglicht werden muss.
Ich habe selbst erlebt, wie grausam ein aus-therapierter Freund in einer Uni-Klinik mit überlastetem Personal krepiert wäre, wenn es uns nicht gelungen wäre, ihn für die letzten Wochen ins Hospitz zu bringen. Die Nachtschwester kam nicht mal an Morphium dran, um den leeren Tropf wieder mit der verordneten Dosis zu befüllen.
Keinen Angst vor dem Tod. Aber jeder hat berechtigte Angst vor dieser Art zu sterben.
Ich schlage vor, Sterbehilfe und Hospitz-Arbeit in einer gemeinsamen Ini zu behandeln und so auch Auswege aus dem Dilemma von nicht in vollem Bewusstsein geäußertem Willen von Sterbenden aufzufangen.
ich nicht.
Ich will leben, dann muss ich damit leben, dass es auch weh tut.
Tut es unerträglich weh, gibt es Palliativversorgung und passive Sterbehilfe.
Das ist OK.
Und kann per Patientenverfügung prädefiniert werde.
Kein Grund übers Ziel hinauszuschiessen.
Jede*r soll die Möglichkeit haben, über ihr*sein Lebensende selbst zu bestimmen, darum geht es uns. Wenn du das nicht möchtest, ist das in Ordnung, wie gesagt: selbstbestimmt.
Ja und manchen ist leider der gravierende Unterschied zwischen passiv und aktiv nicht wirklich klar. Um mal das mal deutlich zu machen:
Ein Mann möchte seinem Vater beim Sterben helfen und holt ihn aus der Klinik auf den Wunsch des Vaters hin dafür nach Hause. Er stellt ihm ein tödliches Getränk hin und sagt: lieber Vater, trinken musst Du selbst. Der Vater versucht es, kann aber den Becher nicht mehr halten. Der Sohn sagt: Lieber Vater, versuch es mit diesem Strohhalm. Doch der Vater ist auch nicht mehr in der Lage, stark genug zu saugen. Die Sterbehilfe scheitert. Der Vater kommt erneut in die Klinik und verstirbt dort erst Monate später.
Das ist passive Sterbehilfe.
Hätte der Sohn seinem Vater geholfen und ihm das Getränk eingeflösst, um dessen Leiden zu beenden, wäre es aktive Sterbehilfe.
Ich weiss nicht, wie es Euch geht, aber ich möchte, dass mir auf Wunsch jemand aktiv hilft, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin. Z.B. bei einer Querschnittlähmung.
Liebe Grüße!
Tobi
dann hätte er …
Es müssten seine Motive beleuchtet werden.
In welchem romantischen Märchen lebt ihr?
Völlig egal. Es wäre Mord.
Liebe Grüße!
Tobi
Supi. Und das willst Du institutionell verankern. Freibriefe ausstellen für jemanden der ‚Gott spielen darf‘.
Richtig?
Nein, ich wünsche mir nur das Recht, mein Leben dann zu beenden, wenn ich es mir wünsche. Konsequent.
Liebe Grüße!
Tobi
Sorry, aber dann tue es bei Zeiten ohne anderen dies aufzubürden!
Sonst nimm - konsequent - Dein Schicksal hin u. an.
Lieber rojko,
so lange ich das selbst kann, werde ich genau das tun. Die Rückversicherung ist dann die aktive Sterbehilfe, falls genau das nicht mehr geht.
Über mein Schicksal entscheide nur ich - Menschenrecht!
Liebe Grüße!
Tobi
Blödsinn! Du missbrauchst fremdes Gewissen zu Erfüllungsgehilfen.
Fehlt Dir d. Mut es selbst zu tun, verlange dies nich von anderen - schon gar nicht auf Kosten der Krankenkasse.
Es gibt Situationen, da wird man vom Schicksal überrollt.
Man kann einen schweren Unfall haben, den man zwar überlebt, aber vom Hals abwärts gelähmt ist und nicht mehr in der Lage ist selbstständig das Gift zu nehmen.
Solche Fälle sind gemeint, das hat nichts mit fehlendem Mut zu tun.
Ferdinand von Schirach über Sterbehilfe zu Gast bei Markus Lanz
https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-10-september-2020-100.html
Auch für mich ist letztendlich die Möglichkeit zu haben selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden eine Frage von Freiheit und Würde, die ich mir nicht nehmen lassen möchte - auch wenn ich es als eine eher theoretische Möglichkeit sehe.
Ich habe aber eine sehr große Scheu, irgend jemand anderen in diese Entscheidung und Konsequenz einzubeziehen: Es gibt die zufälligen Kollateralschäden bei Lokomotivführer*innen oder irgendjemand, der dich findet und der die Bilder nie wieder los wird, wie auch immer du es anstellst. Das ist keine Frage von Mut oder Übermut, das ist nicht zu verantworten!
Da ist der Gedanke der Sterbehilfe in dafür geschaffenen Strukturen nahe liegend. Aber ich will das auch nicht durch Entlohnung auffangen.
Ich tendiere eher zu einer Zwischenlösung, die - bewusst oder unbewusst - wohl unbekannt viele alte Menschen mehr oder weniger konsequent gehen. Nicht der leichteste Weg und nicht der kürzeste. Aber die Dauer des Prozesses ist notwendig, denn wer kann sich ohne Prüfung seiner selbst so sicher sein? In abbrechen zu können aber nicht abgebrochen zu haben unterstreicht die eigene Entscheidung und entlastet die Menschen im Umfeld von der Schuld einer verpassten Hilfeleistung.