Progressiver Umgang mit Prostitution - Legalisierung statt Entkriminalisierung

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Kontaktart: Kommentar unter Beitrag für größtmögliche Transparenz bei der Arbeit
Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Ja, ausdrücklich
Bearbeitungsstatus: Erfassung im Plenum
Redaktionsschluss: mit Abschluss der Diskussionsphase

Worum geht’s?

[Dieser Abschnitt wird im Plenum nicht zu sehen sein]
Im Plenum liegt eine derzeit stillgelegte Initiative namens „Ende der Prostitution - Menschenwürde für alle - Nordisches Modell jetzt“, die - kurz gesagt - ein Sexkaufverbot fordert. Die Initiator*innen hingegen sehen in dieser Initiative nicht die Lösung der dort beschriebenen Probleme und möchten hier einen Alternativentwurf ausarbeiten.

Einleitung

Diese Initiative soll zwei verschiedene Thematiken aufgreifen:

  1. Mit freiwillige Prostitution (Sexarbeit) soll künftig progressiv umgegangen werden, d. h. es braucht eine Legalisierung (nicht nur Entkriminalisierung) von Sexarbeit sowie eine gesellschaftliche Entstigmatisierung.
  2. Unfreiwillige Prostitution (= Zwangsprostitution) und Menschenhandel müssen verstärkt bekämpft werden.

Diese Initiative spricht sich darüber hinaus dafür aus, das Thema Prostitution / Sexarbeit zu entmoralisieren. Jede*r hat eine eigene Meinung zum Thema Sexarbeit - diese reichen von „völlig normal“ bis „tabu“. Persönliche Interessen und Meinungen haben aber in der politischen Debatte nichts verloren, sondern nüchterne Fakten und Argumente.

Ferner müssen wir, wenn wir - wenn wir schon zwischen Sexarbeit und Zwangsprostitution unterscheiden - auch die korrespondierenden Personengruppen voneinander unterscheiden:

  1. Für Sexarbeiterinnen muss gelten: „My Body, My Choice“.
  2. Zwangsprostituierte müssen entdeckt und ihnen aus der Prostitution geholfen werden.

Jede Gesetzgebung, die die Rechte einer dieser Gruppen stärkt, sollte nicht die Rechte der jeweils anderen Personengruppe einschränken. Außerdem verbietet sich jede Gesetzgebung nach quantitativen Maßstäben, sondern hat sich an qualitativen Maßstäbe zu orientieren (denn Vielfalt und damit insbesondere Minderheitenschutz lebt ausschließlich von qualitativen Argumenten). Außerdem dürfen wir nicht in eine undifferenzierte Debatte verfallen, die einen Zusammenhang zwischen Sexarbeit und Zwangsprostitution herstellt [20].

Zuletzt bleibt noch zu erwähnen, dass diese Initiative eine Grundsatzentscheidung für DiB darstellt, nämlich wie wir künftig mit dem Thema Sexarbeit umgehen wollen. Sollten wir den Weg dieser Initiative einschlagen, so wird es noch reichlich Diskussionsbedarf gehen, wie die folgenden Forderungen und Ziele konkret zu erreichen sind.

Problembeschreibung

Am 1. Januar 2002 trat das Prostitutionsgesetz (ProstG) in Kraft [1]. Damit wurde Prostitution in Deutschland zwar nicht legalisiert, aber entkriminalisiert. In den darauffolgenden Jahren zeigte sich ein erhebliches Problem mit Zwangsprostitution und Menschenhandel. Insbesondere Frauen aus osteuropäischen Staaten wurden und werden unter falschen Vorwänden in die Bundesrepublik gelockt und auf perfide Weise in eine Abhängigkeit gebracht, die sie in Zwangsprostitution drängen. Im Jahr 2017 legte die Bundesregierung nach und versprach sich eine Eindämmung der Probleme durch Einführung zweier weiterer Gesetze: Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) schreibt eine Anmeldung von Prostituierten beim Gesundheitsamt mit vorheriger Gesundheitsberatung sowie eine Anmeldungspflicht von Prostitutionsstättenbetreibenden vor [2]. Ergänzend regelt die Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstAV) die Formalia der Anmeldung der Prostituierten [3].

Dennoch sind Zwangsprostitution, Zuhälterei und Menschenhandel noch immer existent. Dumpingpreise und unwürdigste Bedingungen verschärfen diese Probleme noch zusätzlich. Daher fordern einige ein Sexkaufverbot nach nordischem Modell, wonach die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen gegen Bezahlung strafrechtlich verfolgt wird. Wir sehen im nordischen Modell nicht die Lösung bestehender Probleme aus folgenden Gründen:

  1. Es ist noch nicht zweifelsfrei belegt, ob ein „Sexkaufverbot“ tatsächlich Zwangsprostitution und Menschenhandel effektiv bekämpft oder stattdessen Prostitution lediglich in den Untergrund drängt und nur freiwillige Prostitution verhindert. Denn die Datenlage ist unklar [25], nicht zuletzt weil vermehrt online Anzeigen anstelle von Straßenprostitution auftauchen und sexuelle Dienstleistungen zunehmend in Privatwohnungen, Saunaclubs und andere Lokalitäten erbracht werden, die von der schwedischen Polizei nur unzureichend kontrolliert werden, was die amtliche Polizeistatistik verzerrt [21]. Die Möglichkeit, das Internet für sexuelle Dienstleistungen zu nutzen, wurden bei der Einführung des „Sexkaufverbots“ durch die schwedische Regierung im Jahre 1999 nicht berücksichtigt. [4] [16] [17].
  2. Selbst wenn ein „Sexkaufverbot“ wirken würde, zöge es unerwünschte Nebeneffekte mit sich. Denn durch ein verringertes Angebot würden - unter Annahme vergleichbarer Nachfrage - die Preise steigen, was wiederum Menschenhandel und Zwangsprostitution lukrativer gestalten würde. Auch dies ist einiges Quellen zufolge in Schweden zu beobachten [23].
  3. Verbote von Unerwünschtem wurden in der Vergangenheit bereits oft probiert. Denn Konservativen scheinen sie eine einfache Lösung für komplexe Probleme zu sein. Einige dieser Verbote mussten aufgrund deren Unwirksamkeit (z. B. Prohibition in den USA, Entkriminalisierung / Legalisierung von Cannabis oder anderen Drogen in verschiedenen Ländern wie bspw. Portugal) wieder aufgegeben werden. Denn durch ein Verbot der Nachfrage lässt sich diese nicht vollständig eindämmen.
  4. Es gibt die eben erwähnte freiwillige Prostitution und viele andere Formen der Sexarbeit (Escort, Dominas, etc.). Menschen, die sich aus freien Stücken heraus prostituieren (möchten) oder anderen Formen der Sexarbeit nachgehen (möchten), müssen dies auch dürfen. Freiwillige Prostitution darf weder kriminalisiert noch verboten werden, da dies eine Einschränkung der eigenen Persönlichkeitsrechte darstellte und keine validen Daten existieren, ob das Nordische Modell tatsächlich funktioniert. Es kann keine DiB-Position sein, dass der Staat mündigen Bürger*innen vorschreibt, wie sie ihre Sexualität ausleben, solange sie einvernehmlich und ohne Verletzung der Rechte Dritter praktiziert wird. Die Motivation ist dabei irrelevant - ob nun Spaß, Emotionalität oder finanzielle Aspekte.
    Befürworter des Nordischen Modells bezeichnen Prostitution oft als „Sexkauf“ oder gar als „Kauf von Prostituierten“. Dieser moralisierenden Polemik ist entgegenzusetzen, dass Sexarbeit ein reines Dienstleistungsgeschäft darstellt.
  5. Das Nordische Modell wird von einer breiten Mehrheit der schwedischen Bevölkerung getragen. Allerdings führte dies auch zu einer verstärkten Stigmatisierung von Sexarbeiterinnen. So befürwortet ebenso eine Mehrheit der Schwed*innen eine Bestrafung von Sexarbeiter*innen, anstatt - wie bisher - nur die Freier zu bestrafen. [23]
  6. Wir haben eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es wäre naiv, zu glauben, dass ein Sexkaufverbot nach Nordischem Modell in Deutschland die Zwangsprostitution und den Menschenhandel von Menschen aus anderen Ländern plötzlich beenden würden. Vielmehr würde ein anderes Land, in dem womöglich noch dramatischere Bedingungen vorherrschen, unseren Platz einnehmen. Im Beispiel Schweden zeigt sich, dass sich die Prostitution im Süden des Landes schlicht nach Dänemark verlagert hat [25].
  7. Demokratie in Bewegung versteht sich als progressive - also zukunftsorientierte - Partei. Wir können nicht glaubhaft die Legalisierung aller Drogen und gleichzeitig ein Sexkaufverbot fordern. Wir erheben den Anspruch, neue Wege zu denken und nicht die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Daher wäre die Forderung nach der Einführung des Nordischen Modells konträr zu unseren Werten und Prinzipien.

Dennoch erfreut sich das Nordische Modell einiger Beliebtheit. Neuseeland ging hingegen den umgekehrten Weg und lpiberalisierte Sexarbeit mit positiven Effekten: Einerseits konnte kein signifikanter Anstieg der Anzahl der Sexarbeiter*innen verzeichnet werden und andererseits schaffte die Liberalisierung Sicherheit für die Sexarbeiter*innen [18] [19] [22] [24].

Forderung:

Grundsätzlich müssen wir zwischen freiwilliger Prostitution und Zwangsprostitution / Menschenhandel differenzieren, denn sie sind zwei völlig unterschiedliche Punkte [13]. Freiwillig Prostituierte werden künftig als Sexarbeiter*innen bezeichnet. Freiwillige Prostitution muss legalisiert und entstigmatisiert werden. Dabei ist es unabdingbar, Sexarbeiter*innen nicht zu entmündigen und ihnen ihre Autonomie und Fähigkeit zur Selbstbestimmung nicht abzusprechen [10]. Eine repressive Gesetzeslage, die Sexarbeiter*innen unter dem Vorwand, Zwangsprostitution zu bekämpfen, in ihren Rechten beschränkt, führt erfahrungsgemäß zu einer Verschlechterung der Gesamtsituation [11].

Im Sinne eines progressiven Umgangs mit Prostitution lassen sich unsere Forderungen auf drei Hauptforderunge zusammenfassen:

  1. Freiwillige Prostitution (Sexarbeit) legalisieren (nicht nur entkriminalisieren) und gesellschaftlich entstigmatisieren.
    Ziel: Sexarbeit muss gesellschaftlich als normaler Beruf akzeptiert werden. Es muss in Zukunft ohne Scham auf die Frage “Was machst du eigentlich beruflich so?” mit “Ich bin Prostituierte*r / Sexarbeiter*in” geantwortet werden können. Denn dann lassen sich Problemlösungen finden, die auch von Sexarbeiter*innen mitgetragen werden [5].

    • Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz von
      Sexarbeiter*innen führt. Denkbar sind ähnliche Aufklärungskampagnen wie beim Kampf gegen HIV (etwa durch großflächige Plakate mit einschlägigen Slogans für legale / angemeldete Sexarbeit).
    • Die aktuelle Gesetzeslage ist für bestehende und angehende Sexarbeiter*innen höchst intransparent und unzumutbar und wirkt damit kontraproduktiv. Denn zugleich verbietet §2 ProstG (zurecht) Zuhälterei, schließt aber ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nach §3 nicht aus, d. h. vielen Sexarbeiter*innen ist nicht klar, wie sie als abhängig Beschäftigte der Sexarbeit nachgehen können. Daher geht die Mehrheit der Sexarbeiter*innen einer selbstständigen Tätigkeit nach oder arbeitet gar schwarz (insbesondere sogenannte „Hobbyhuren“ wie etwa Student*innen). Auch meldet sich nur ein Bruchteil aller Sexarbeiter*innen gemäß ProstSchG an [6]. Denn es besteht die berechtigte Sorge, intime Details über die Sexualität Behörden preisgeben zu müssen [8], was insbesondere im ländlicheren Raum problematisch ist, wo jede*r jede*n kennt. Auch ist vielen unklar, ob selbstständige Sexarbeiter*innen ein Gewerbe anmelden müssen oder nicht. Die Bundesdrucksache 156/16 erwähnt auf Seite 62, dass Prostitution „kein Beruf wie jeder andere und kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung” sei [7]. Außerdem werden die Bestimmungen des ProstSchG nicht bundeseinheitlich umgesetzt. Hierzu bräuchte es eine bundesweit einheitliche Handhabung. Kurz gesagt: Es braucht bundesweit einheitliche Regelungen und barrierefrei zugängliche, leicht verständliche Info-Broschüren für Sexarbeiter*innen über ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten. Die jetzige Anmeldepflicht nach dem ProstSchG ist wieder abzuschaffen, da sich ohnehin nur jene Sexarbeiter*innen offiziell anmelden, die nicht von Zwangsprostitution und Menschenhandel betroffen sind. Diese werden aber dadurch zusätzlich stigmatisiert [14]. Eine Anmeldepflicht ist also zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel ist weder erforderlich noch zielführend [10].
    • Um in der eben beschriebenen undurchsichtigen Rechtslage Sexarbeitsinteressierten einen rechtssicheren und vor allem gesundheitlich sicheren Einstieg zu ermöglichen (damit sie eben nicht aus Unwissenheit heraus in unwürdige Situationen gelangen oder Opfer von Zwangsprostitution werden), braucht es auch von Berufsverbänden organisierte Einstiegsberatungen - aber keine gesetzlich erzwungenen, sondern auf freiwilliger Basis mit niedrigschwelligen Hürden [13].
    • Interessensvertretungen (wie Gewerkschaften) von Sexarbeiter*innen müssen gefördert werden. Denn sie können Sexarbeit zur der gesellschaftlichen Anerkennung verhelfen, die jede andere Form der Arbeit auch genießt. Auch können Interessensvertretungen laufende Fortbildungen und Workshops für Sexarbeiter*innen entwickeln und anbieten.
  2. Bessere soziale Absicherungen, damit niemand sich aus finanziellen Nöten prostituieren “muss”.
    Ziel: Kein Mensch darf sich gezwungen sehen, aus einer finanziellen Notsituation heraus prostituieren zu müssen, um diese finanziellen Engpässe überwinden zu können. Im Folgenden werden Menschen, die sich aufgrund finanzieller Nöte prostituieren Armutsprostituierte genannt.

    • Für Armutsprostituierte müssen Perspektiven geschaffen werden. Es braucht mehr und kompetentere (insbesondere finanziell besser situierte) Beratungsstellen und Programme, die den Betroffenen Auswege aus der Prostitution zeigen und Anknüpfungen an Milieus außerhalb des Prostitutionsgewerbes vermitteln.
    • Die Hürden und Barrieren, die Menschen daran hindern, solche Programme und Beratungsmöglichkeiten aufzusuchen, müssen abgebaut werden. Hier spielt wieder die erste Forderung mit hinein, nämlich die Entstigmatisierung von Sexarbeit. Kein Mensch muss sich dafür schämen, Sexarbeiter*in (gewesen) zu sein.
    • Um Menschen künftig davon abzuhalten, ich aus finanziellen Nöten heraus zu prostituieren, muss der Sozialstaat stärker ausgebaut werden. Hierfür hat DEMOKRATIE IN BEWEGUNG bereits Konzepte entwickelt bzw. entwickelt sie derzeit oder muss sie künftig noch entwickeln. Eine denkbare Idee ist die Einrichtung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
    • Da ein nicht unerheblicher Teil der Armutsprostituierten einen Migrations- oder Fluchthintergrund aufweist, spielt eine menschenwürdige Flucht- und Migrationspolitik auch hier eine wesentliche Rolle. Außerdem ist darauf zu achten, dass entsprechende Beratungsstellen mit den notwendigen Sprachkompetenzen und interkulturellen Kompetenzen (Wissen um Kultur, spezifische Tabus, etc.) ausgestattet werden.
    • Die “Schutzmechanismen der Arbeitswelt (Von Arbeitszeitgesetz bis zum Mindeslohngesetz) [15]” müssen auch für Prostituierte Anwendung finden. Anstatt aber die Betroffenen (in diesem Fall Armutsprostituierte) in die Verantwortung zu ziehen, muss die Nachweispflicht viel stärker bei den Betreibenden von Prostitutionsstätten liegen. Dabei muss der Begriff der Prostitutionsstätte gegebenenfalls ausgeweitet werden (z. B. Stundenzimmer, die sich Sexarbeiter*innen oder Armutsprostituierte anmieten).
  3. Zwangsprostitution vehement bekämpfen
    Ziel: Kein Mensch darf in die Prostitution gezwungen werden. Menschenhandel muss konsequent verfolgt und bestraft werden. Maßnahmen, die gezielt Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen, sind erfolgsversprechender als Verbote wie das Nordische Modell [25].

    • Die aktuelle rechtliche Situation (insbesondere das ProstSchG) birgt aufgrund sanktionierender Behörden die Gefahr, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Prostituierten und Beratungspersonen nachhaltig zerstört wird [8]. Stattdessen müssen mehr Beratungsmöglichkeiten geschaffen werden, die eine reelle Chance haben, solch ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Denn nur wenn unfreiwillig Prostituierte ihremr Beraterin vertrauen, können Zwangsverhältnisse aufgedeckt werden. Hier sollte ein Paradigmenwechsel erfolgen, ähnlich wie bei der Schaffung des Infektionsschutzgesetzes 2001, d. h. anstelle verpflichtender Beratungen müssen entsprechende Beratungsstellen freiwillige und anonyme Beratungsangebote bereitstellen [9]. Verpflichtende Gespräche (wie jetzt durch das ProstSchG) greifen zudem ins Persönlichkeitsrecht der Betroffenen ein [10].
    • Bestehende Gesetze müssen konsequenter umgesetzt werden. Denn Zwangsprostitution und Menschenhandel sind bereits heute schon illegal. Dazu braucht es mehr Personal bei Ordnungsämtern und Strafverfolgungsbehörden. Auch spezielle Schulungen für entsprechende Milieus sind von Nöten.
    • Die unter der erste Forderung erwähnten Interessenvertretungen können zielgerichtet informieren, aufklären und Informationen sammeln sowie entsprechende Beratungsprogramme entwickeln.
    • Zusätzlich muss ein deutlich niedrigschwelligeres und flächendeckendes Beratungsnetzwerk mit bundeseinheitlichen Standards entwickelt und staatlich gefördert werden. [12]
    • Da insbesondere Frauen aus dem Ausland Opfer von Menschenhandel werden, wäre ein vergleichsweise “milderes Mittel zur Bekämpfung des Menschenhandels, für Betroffene ein Aufenthaltsrecht unabhängig von der Aussagebereitschaft in Strafverfahren vorzusehen” [10]. Das heißt, ausländischen (Zwangs-)Prostituierten muss die Angst genommen werden, in ihre alte Heimat “abgeschoben” zu werden, wenn sie in Strafverfahren aussagen.

Kosten

Gesetzesänderungen würden keine oder nur geringe Kosten verursachen. Für die Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel sind viele personelle Ressourcen notwendig. Damit entsteht ein hoher Finanzierungsbedarf, der sich im Rahmen des Abstraktionsgrades dieser Initiative nicht abschätzen lässt.

Finanzierungsvorschlag

Die Würde des Menschen ist unantastbar - oder wie es besser heißen sollte: Die Würde aller Menschen ist unantastbar. Daher dürfen die Kosten zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution kein Hindernis darstellen und müssen in die Pläne der betreffenden Haushalte einkalkuliert werden.

Argumente der Initiator*innen

Da die einzelnen Ausführungen bereits begründet wurden, bleibt nur noch, die Quellen anzugeben:

[1] ProstG: ProstG - Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten

[2] ProstSchG: ProstSchG - Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

[3] ProstAV: ProstAV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

[4] Das schwedische Sexkaufverbot – Beanspruchte Erfolge und dokumentierte Effekte, in: Elisbaeth Greif (Hg.), Sex Work(s) verbieten-erlauben-schützen?, Linzer Schriften zur Frauenforschung 51, 2012, S. 67-110

[5] Sexarbeit als Beruf

[6] "Prostitution verlagert sich in Graubereiche" - Gesellschaft - SZ.de

[7] Bundesdrucksache 156/16

[8] Stellungnahme Deutsche Aidshilfe zum ProstSchG

Stellungnahme Deutsche Aidshilfe.pdf (328,0 KB)

[9] Stellungnahme bufas (Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter e.V.)
Stellungnahme bufas.pdf (122,8 KB)

[10] Stellungnahme Deutscher Juristinnenbund
Stellungnahme Deutscher Juristinnenbund.pdf (623,2 KB)

[11] Halley/Kotiswaran/Shamir/Thomas, Harvard Journal of Law & Gender 29, 2006, S. 335-423.

[12] Stellungnahme Diakonie
Stellungnahme Diakonie.pdf (128,0 KB)

[13] Stellungnahme DSTIG
Stellungnahme DSTIG.pdf (493,5 KB)

[14] Stellungnahme Deutsche Frauenrat
Stellungnahme Frauenrat.pdf (291,9 KB)

[15] Stellungnahme ver.di
Stellungnahme Verdi.pdf (132,5 KB)

[16] Kingston, S. & Thomas, T. Crime Law Soc Change (2019) 71: 423. https://doi.org/10.1007/s10611-018-9795-6

[17] Holmström, Charlotta & Skilbrei, May-Len. (2017). The Swedish Sex Purchase Act: Where Does it Stand?. Oslo Law Review. 1. 82-104. 10.18261/issn.2387-3299-2017-02-02.

[18] The Impact of the Prostitution Reform Act on the Health and Safety Practices of Sex Workers – Report to the Prostitution Law Review Committee; Department of Public Health and General Practice, University of Otago, Christchurch, 2007, Abrufbar auf: https://www.otago.ac.nz

[19] Report of the Prostitution Law Review Committee on the Operation of the Prostitution Reform Act 2003; Ministry of Justice, Wellington, New Zealand; Mai 2008

[20] Dolinsek, Sonja: Gegen Menschenhandel – oder nur gegen Sexarbeit?, auf: menschenhandelheute.net (30.11.2017).

[21] Levy, Jay: Criminalising the purchase of Sex. Lessons from Sweden, London 2015.

[22] Le Breton, Maritza: Sexarbeit als transnationale Zone der Prekarität, Wiesbaden 2011.

[23] Levy, Jay; Jakobsson, Pye: Sweden’s abolitionist discourse and law. Effects on the dynamics of Swedish sex work and on the lives of Sweden’s sex workers, in: Criminology and Criminal Justice, (14)2014, Nr. 5, S. 593-607.

[24] Open Society Foundations (Hg.): 10 Reasons to Decriminalize Sex Work, New York o.J.

[25] Spitzer, Anna-Lena: Strafbarkeit des Menschenhandels zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Wiesbaden, 2018.

[26] 20 Jahre Prostitutionsverbot in Schweden: Was hat das Gesetz gebracht? | NZZ

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Das halte ich für keine gute Begründung. Es gibt so einige Sachen die sinnvollerweise verboten sind und ebenso die Persönlichkeitsrechte einschränken, wenn man dieser Argumentation folgt. Beispielsweise bei der Ausübung des Arztberufes.

Auch bei uns gibt es einige, die das sehr kritisch sehen, daher ist dieses Automatismus-Argument wohl eher ein sofortiges Gegen-Argument für diejenigen. Das sollte besser nicht miteinander verknüpft werden. Sieht man sich die Verbindungen von Drogen- und Prostitutionsszene an, kann man sich vorstellen, wie das einfach so weiterläuft, wenn beides vollständig legal ist. Das Negativszenario, dass sich bestimmte Berufsgruppen legal zudröhnen um ihren Arbeitsalltag zu meistern, wäre mit der Prostitution sehr anschaulich.

Wenn es ähnlich wie im Beruf des Sexualbegleiters angesiedelt wäre, würde das die Akzeptanz wesentlich verstärken. Aber so lange das bisherige Gewerbe nur bürokratisiert werden soll, sehe ich da kaum Unterschiede die zur Entstigmatisierung führen können. Ich glaube das „Berufsbild“ müsste komplett geändert werden, damit es sich vom Begriff der Prostitution abhebt.


So generell frage ich mich, was für ein Vorteil eine Entstigmatisierung für die Gesellschaft haben soll. Wollen wir wirklich das Bild vermitteln, dass man in unserer Gesellschaft mit Geld alles kaufen kann?

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Die Stigmatisierung folgt einer sehr kruden Bigotterie: einerseits wurden schon immer und werden immer noch „Dienste“ von Prostituierten in Anspruch genommen, während gleichzeitig die Tätigkeit und die Inanspruchnahme als unmoralisch qualifiziert werden. Oft von denselben Menschen. Das führt am Ende immer zu einer Gefährdung der Schwächeren, nämlich der Prostituierten. Das wäre die Veränderung für die Gesellschaft: Raus aus der Schmuddelecke, raus aus gefährlichen Arbeitsumständen, besserer Zugang zu (Recht auf) Beratung, wenn es glückt auch weniger Zuhälterei und Menschenhandel.

Und ja, mit Geld kannst du Sex kaufen und das wird auch so bleiben, Freier, Sugardaddies, Kundinnen von „Gigolos“, Kunden von Escorts, Ehepartner usw. Das Erscheinungsbild mag von Fall zu Fall anders sein, der Mechanismus ist es nicht.

Ist es da nicht besser, sich der Realität zu stellen und für die Schutzbedürftigen die bestmögliche Situation herzustellen?

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Lieber Renaldo,

zunächst mal danke für deine Antwort. Deinen Ausführungen folgend, gäbe es zwei Möglichkeiten:

  1. Die bisherige Argumentation ist evtl. nicht stichhaltig genug. Dann freue ich mich über konstruktive Vorschläge zur Verbesserung.
  2. Die Ini selbst wird abgelehnt. In diesem Fall würde ich aber darum bitten, diese Diskussion auf
    https://marktplatz.dib.de/t/initiative-ende-der-prostitution-menschenwuerde-fuer-alle-nordisches-modell-jetzt/28274
    zu verlagern, denn daraus ist diese Ini erst entstanden. Ich würde mir hingegen wünschen, wenn wir zu diesem Thema konstruktiv arbeiten könnten. Am Ende dann stünden zwei gegensätzliche Inis zum gegenseitigen Abwägen bereit (sofern die Initiator*innen der Ini zum nordischen Modell diese Ini reaktivieren).

Außerdem schließe ich mich da Ute an:

Es mag einem nicht gefallen, was man so alles mit Geld kaufen kann. Aber es ist so. Und ein „mir gefällt das nicht“ darf niemals Argument für politisches Handeln sein. So war etwa ein „mir gefällt das nicht“ (mehr oder weniger) das hauptsächliche Schneinargument der Union gegen die gleichgeschlechtliche Ehe. Als progressive Partei sollten wir uns von ebendiesem Denken loslösen und problemorientiert arbeiten.

Ein Problem der bisherigen Stigmatisierung ist doch, dass ein nicht unerheblicher Teil der Prostitution im Verborgenen stattfindet, also dort, wo es weder Kontrolle noch Schutz für die Prostituierten gibt. Dass eine Stigmatisierung nie zu etwas Gutem führt, ist uns doch auch aus anderen Bereichen bekannt.

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Mal eine Frage an dich @WUte als Juristin. Im ProstG steht in §2 Satz 1:

Gleichzeitig steht in §3 Absatz 2:

Was ich nicht verstehe (und was nun meine Frage ist): Wie kann einerseits die Forderung nicht abgetreten werden (was für mich so viel heißt, dass der*die Prostituierte direkt bezahlt werden muss) und gleichzeitig eine abhängige Beschäftigung möglich sein? Denn abhängig beschäftigt zu sein, verstehe ich so, dass der Lohn / das Gehalt von einem Arbeitgeber stammt :thinking:

Das ist nicht so einfach erklärt. Ich fange mal mit §3 an. Für abhängig Beschäftigte gilt Sozialversicherungspflicht, das sind Menschen, die weisungsgebunden im Rahmen fester Strukturen tätig sind, also eigentlich fast alle (in Abgrenzung zu Unternehmer*innen und Freiberufler*innen). Das Interesse der Sozialkassen ist es, möglichst alle einzubinden.

Prostituierte unterliegen nur wenigen Weisungen bei ihrer Arbeit. Es soll mit § 3 sichergestellt werden, dass sie dennoch sozialversicherungspflichtig sind, wenn sie eine „Arbeitgeber*in“ haben, um nämlich die Bordelle zur Anmeldung zu zwingen und damit soziale Sicherheit zu fördern. (Lassen wir die Umgehungspraxis dabei mal außen vor).

Das hat mit den zivilrechtlichen Regelungen des § 2 erstmal nichts zu tun. Hier soll sichergestellt werden, dass mit Entlohnungsforderungen nicht gehandelt werden darf (Verkauf und Abtretung an eine Einzugsstelle z.B.), also kann keine Zuhälter*in das Geld als ihres eintreiben (das ist eine Bedeutung von in eigenem Namen) und zwar weder auf eigene noch auf fremde Rechnung, weil sie die Prostituierten beschäftigt.

Anspruchsinhaber*innen sind immer die Prostituierten selbst, erlaubt ist deshalb nur Stellvertretung beim Einzug, also Geltendmachung im fremden Namen auf fremde Rechnung.

In der Praxis gilt ohnehin Vorkasse.

Das Gesetz ist nicht wirklich geglückt. Es sollte vor allem dafür sorgen, dass der Lohn gefordert werden kann, was vorher wegen der Sittenwidrigkeit des Geschäfts nicht möglich war, und die Disparität bei Vermögensdelikten auflösen. Die Prostituierten konnten mangels Vermögensschadens nicht betrogen werden, die Freier hingegen schon.

Ist das etwas klarer?

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Ja danke, das entknotet schon etwas das Wirrwarr in meinen Gedanken, aber ich muss das noch zwei/drei mal durchdenken. :smile:

Wenn ich das also richtig verstehe, würde abhängig beschäftigte Prostitution so funktionieren, dass die Prostituierten das Geld selbst einziehen und dann wie weiter? Müssen sie dann ihre Einkünfte dem Etablissement gegenüber anzeigen und der Betreiber stellt dann die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge etc. in Rechnung?

Ich sehe die gestellten Forderungen zweigeteilt. Einzelne Unterpunkte kann man objektiv betrachten, ob sie etwas verbessern. Fast alle Forderungen unter deinen 2. und 3. Punkt, fallen darunter.

Ich denke gegen Punkt 2. kann man selbst aus konservativer Sicht nicht viel dagegen haben.

Bei Punkt 3 schränkst du die Entkriminalisierung auch sofort wieder ein, indem du Straßenprostitution verbieten willst und eine Arbeitserlaubnis vorraussetzt. Das hieße ja, das es weiterhin einen nicht kleinen Bereich gibt, der gar nicht reguliert ist, denn verboten ist das ja jetzt schon. Wäre im Sinne der Initiative also inkonsequent.

Ebenso sehr sehe ich sowas wie den Mindestlohn kritisch. Ja, wäre super wenn es sowas geben würde. Aber die Chance in diesem Bereich mit Schwarzarbeit und unter dem Mindestlohn davon zu kommen, ist nicht gerade gering. Ich sehe es eher so, dass es unlukrativ wird, dieses Gewerbe offiziell fortzusetzen, wenn man es noch strenger reguliert als jetzt schon. Auch das würde dazu führen, dass es inoffiziell stattfindet. Eigentlich kann es nur funktionieren, wenn die Branche sich zusammenfindet und dementsprechend einen Branchentarif festlegt.


Nur Punkt 1) ist eine Forderung die nicht über Gesetzesgebung funktioniert, also der Gesellschaftsaspekt daran. Was ergibt sich aus der Konsequenz, wenn es einen normalen Beruf „Prostituierter“ (oder zu was sich es auch entwickelt) gibt? Praktisch haben wir das doch schon.

Vielleicht verstehe ich das ja auch falsch. An jeden Berufsbild gibt es Kritik, der auch zu Stigmatisierung übergehen kann. Beispielhaft sind da zum Beispiel auch die Landwirte oder vielleicht die Fleischer.

Ich denke nicht, dass sich DiB hinstellen sollte, mit der Botschaft an die Gesellschaft, dass Prostitution frei von Kritik sein soll. Denn so wirkt:


Momentan haben wir in Deutschland doch eine Situation zwischen völligen Verbot auf der einen und völliger Akzeptanz auf der anderen Seite. Ich denke eine Initiative dazu sollte auch genauso sein. Schaut man sich die typischen Pro/Contra Argumente an, merkt man, dass man beide Seiten gut nachvollziehen kann.

Das ist heute schon so. Sowohl für freie als auch für nicht freie Prostitution wird eine ausländerrechtliche Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit gefordert.

Meine Gedanken bei diesem Thema gehen in die Richtung, dass freiwillige Prostitution ein normaler Beruf wird, wie andere Berufe auch, mit Rechten und Pflichten, wie in jedem Arbeits- oder Geschäftesverhältnis auch.

Das klingt erst mal komisch, aber das sind die alten Vorurteile, die da immer wieder durchkommen.

Zu jedem anerkannten Beruf gibt es ein Gesetz, warum sollte es das bei Prostitution nicht geben?

In Deutschland ist sehr viel reguliert, warum nicht auch Prostitution?

Ich denke, auch Prostituierte sollten irgendwann einen Berufsverband und eine Gewerkschaft haben.

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Vertreter*innenverbände gibt es wohl, zum Beispiel

Aber inwiefern das wirklich Vertreter*innenverbände sind oder nur Lobbygruppierungen, kann ich absolut nicht einschätzen. Das war nur das Ergebnis kurzen googelns.

Edit: Was ich damit eigentlich sagen will: Ich stimme dir in allen Punkten voll und ganz zu :wink:

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In diesem Punkt gebe ich dir Recht. Das sieht bei mir in der Tat etwas inkonsistent aus. Die Intension war, dass wir ja Zwangsprostitution und Dumpingpreise verhindern wollen. Und gerade bei Straßenprostitution sehe ich momentan keine Lösung, da eine Kontrolle reinzubekommen. Und man kann ja mit gesundheitlich-hygienischen Aspekten argumentieren, nämlich dass Straßenprostituierte keine Möglichkeit haben, sich zwischen den Freiern hinreichend zu duschen usw.

Was die Regulierungen angeht, habe ich das ProstSchG noch nicht ganz zu Ende gelesen. Mir ist bisher nur klar, wie das Prozedere für Prostituierte läuft (Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt => Anmeldung beim Ordnungsamt => Auffrischung aller 1 - 2 Jahre). Die Regularien von Bordellbetreibern muss ich noch konkret nachlesen.

Was hättest du denn so für Ideen, was man besser machen kann?

Gerade bin ich etwas kurz angebunden, um ausführlicher zu schreiben. Aber habe eben geschaut, was es zu diesen Thema gibt und bin auf ältere Beiträge (2013) der Bundeszentrale für politische Bildung gestoßen:

Seite 1 zeigt ein wenig die Historie des ProstSchG auf. Beim Drüberlesen, fand ich Seite 2 und 3 interessant, um daraus Maßnahmen abzuleiten.

Beispielsweise:

Die föderale Struktur in Deutschland führte zu einer sehr uneinheitlichen Regelung der Prostitution. Während einige Länder die rechtliche Besserstellung von Prostituierten begrüßten, lehnten andere diese Politik ab.

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Ich war nun mal so frei und habe den Ausgangspost als Wiki konvertiert, damit das etwas häufiger editierbar ist und gleichzeitig mal ein paar „Updates“ eingepflegt. Die Ini wächst also.

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Nächste Iteration der Initiative: Einige redaktionelle Änderungen und die Quellenangaben deutlich angereichert.

Ich plane, die Ini spätestens nächste Woche ins Plenum zu schicken. Wäre schön, bis dahin noch Statements zu bekommen, damit das Ding noch runder werden kann.

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Super geworden! :slight_smile: Noch ein paar Anmerkungen von mir:

Das Nordische Modell verbietet nicht das Angebot. Deswegen müsste es hier heißen: Durch ein Verbot der Nachfrage/des Kaufes lässt sich dieses/r nicht vollständig eindämmen.

Und es gibt noch viele andere Formen der Sexarbeit. Dominas, etc…würde das Nordische Modell die Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen auch verbieten? Wenn ja wäre das mMn ein weiterer Kritikpunkt an dem Nordischen Modell …

Das finde ich aktuell argumentativ noch schwach, denn natürlich dürfen Persönlichkeitsrechte für höhere Zwecke eingeschränkt werden (Bsp: Schulbesuch). Wir müssen hier also argumentieren, wieso das in diesem Fall nicht gerechtfertig ist. MMn va weil der höhere Zweck nicht zwingend daraus folgt (soweit ich weiß belegt keine Studie, dass das Nordische Modell seine Zwecke erreicht).

Ich hatte mal gelesen, dass dadurch auch gerade Migrantinnen vermehrt Schikanen der Polizei ausgesetzt waren (denn natürlich ermittelt die Polizei bei den Sexarbeiter*innen). Wenn ich die Quelle wieder finde, dann reiche ich sie nach.

Und auch nicht zielführend, oder?

Ich würde noch interkulturelle Kompetenzen ergänzen. Wissen um die Kultur, spezifische Tabus etc.

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Vielen Dank für die vielen guten Ergänzungen, ich werde sie einpflegen.

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@Sabine Änderungen eingearbeitet.

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Das sehe ich anders. Du vermischt selbst Gesetzgebung mit gesellschaftlicher Meinung, forderst hier aber genau diese Trennung. Gesetzgeberisch haben wir die legale Prostitution schon, nun forderst du noch dazu

Fakt ist, Menschen haben unterschiedliche Sichtweisen auf diese Thematik, die auch nicht immer auf Fakten beruhen. Kritiker nun damit abzuschmettern, dass eigene Erfahrungen und Werte, nichts in der Debatte zu suchen haben, würde ich mir gut überlegen.


Daneben würde ich auch das Wort „progressiv“ aus der Überschrift nehmen. Wirklich fortschrittlich ist dieser Ansatz nicht, denn in der langen Geschichte der Prostitution, gab es solche Ansätze immer wieder. Und jedes mal gab es Jahre später Gegenbewegungen. Mit dem Prostitutionsschutzgesetz wurde der Grundstein der „progressiven“ Idee gelegt. Die Forderungen hier erweitern nur einige Bereiche, primär mit mehr Geld (in unbekannter Höhe).

Wenn sich der Finanzierungsbedarf, auch aufgrund der teilweise unkonkreten Forderungen nicht abschätzen lässt, vielleicht mal überlegen, wieviel Geld dafür maximal ausgegeben werden soll. Wenn die Maßnahmen funktionieren, wird der Finanzbedarf ja vielleicht auch wieder sinken, so perspektivisch…

Ich meinte auch, dass die persönliche Meinung nicht in die Debatte einfließen sollte. Sonst bekommen wir schnell Diskussionen der Form „für mich ist…“ (vgl. „Für mich ist die Ehe eine Verbindung zwischen Mann und Frau“, so im Bundestag 2017).

Das habe ich so nicht gesagt. Werte und Erfahrungen sind ungleich Meinung und sogar ausdrücklich erwünscht.

Das ist der Punkt. Man kann Dinge gut oder schlecht finden. Aber man sollte dennoch auf nüchtern-sachlicher Ebene diskutieren.

Ok, das geht glatt. :wink:

Ich bin mir unsicher, inwiefern das sich beziffern lässt. Denn wenn wir zB mehr Polizeikräfte fordern, um Menschenhandel stärker zu verfolgen, so nutzen die zusätzlichen Kräfte ihre Ressourcen sicherlich auch für andere Aufgaben.