Null-Promille im Straßenverkehr für rollende Fahrzeuge

Aufruf: Ich suche Mitstreiter/innen?
Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Argumentesammlung pro/kontra only, nach 10 pro und 10 kontra Beiträgen sollte Schluß sein, es wird dann sicher erstmal alles gesagt sein. Nach einer Zusammenfassung geht es dann weiter.
Eine Initiative von: Ute (@wute)
Bearbeitungsstatus: Anfang
Redaktionsschluss: wird nach den o.a. Beiträgen zur 2. Runde mitgeteilt

Einleitung:
Sicherheit des öffentlichen Verkehrs fördern, Null-Promille im rollenden Verkehr

Problembeschreibung:
Zuviel Unfälle im Straßenverkehr geschehen unter Einfluß von Alkohol. Der Verkehr verdichtet sich weiter, der Platz wird enger, die rollenden Verkehrsmittel differenzieren sich immer weiter aus. Es ist kein Platz (mehr) für vermeidbare Risiken.
Eine klare Grenze hilft auch, die Diskussionen um Fahrlässigkeit zu vermeiden - wer was getrunken hat und sein Fahrzeug nicht stehen läßt, handelt immer mit Vorsatz.
Und auch für Fahrräder, da die Ebikes an Zahl zunehmen werden.

Außer Brauchtumspflege fällt mir nichts ein, was FÜR Alkohol im Straßenverkehr spricht. Aber vielleicht gibt es ja was.

Forderungen
Für alle rollendenden Verkehrsmittel, die nicht den Gegweg nutzen, sollte ein absolutes Alkoholverbot gelten.

Quellen

aus: leider paywall

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Ich bin für die Streichung des Begriffes „rollende“, um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Beispielsweise wären hier Luftkissenfahrzeuge nicht erfasst.

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Pro: Grundidee gut
Contras eher als Ergänzung zum Text.

Contra:

Die Absenkung des zulässigen Promillewertes alleine ändert nicht viel. Kontrolliert werden muss es und das ist bei rollenden Verkehr schwierig, da ja nur auf Verdacht kontrolliert wird. Besser wäre es in Kombination mit verpflichtenden Alcolocks (Zündschlosssperre) zu fordern.

Weiteres Contra (auf Suche nach Alcolocks entdeckt):

Null Promille heißt nicht 0,0 Promille. Man kann 0,1 Promille haben ohne Alkohol getrunken zu haben und wissenschaftlich ist eine Fahrbeeinträchtigung wohl erst ab 0,19 Promille nachgewiesen.

Siehe hier, der Artikel hat vlt. noch einige Anregungen für die Initiative:

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Wie wäre es mit „Führer*innen aller Arten von Geräten, die direkt oder indirekt gesteuert werden können und im öffentlichen Bereich genutzt werden“? (keine Gewähr für juristisch korrekte Floskel :blush: )

Damit sind dann auch Pilot*innen, Schiffsführer*innen, Lokführer*innen, Kranführer*innen, Maschinenführer*innen dabei. Des Weiteren sind Modellflugzeug-, Drohnen-Pilot*innen, egal ob Freizeit oder berufliche Logistik mit an Bord.

Ja, und die Alcolocks fände ich gut. Auch wenn ich im Ernstfall jemensch anderen pusten lassen kann.

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Gilt das dann auch für meinen Rasenmäher? :joy:
(Das ist bisher kein mitzuzählender, wertvoller Beitrag.)

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Wenn du damit über den öffentlichen Park :sheep: mähst.

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Pro:Gar keine Frage das ist eigentlich schon lange überfällig, würde für die Formulierung Fahrzeugführer plädieren, weil das eigentlich alles einschliest was als solches in der STvZO als Fahrzeug zählt. Auch E-Scooter z.B…
**Contra:**Fällt mir eigentlich grad nix ein was dagegen spricht ausser die Auto-Lobby

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Zunächst etwas zum Schmunzeln liebe Ute. Ich wusste gar nicht, dass „rollende Fahrzeuge“ Alkohol zu sich nehmen.

Für die Begriffsdefinition würde Folgendes vorschlagen:

Null-Promille für alle Personen, welche aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

Nicht als Moderator

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Persönlich wäre ich unbedingt dafür , weil ich es in meinem Beruf sehr häufig mit angetrunkenen/betrunkenen Fußgänger/innen zu tun habe , die ja erst , wenn sie hinter mir sitzen , zu passiven Verkehrsteilnehmer/innen werden . Ich von ihnen könnte Geschichten erzählen (würde auch für ein dickes , aber meist nicht witziges Buch reichen) , wie auch sie den Verkehr gefährden . Aber da hat sicher jede/r Fahrzeugführer/in eigene Erfahrungen .

Doch eine solche Forderung würde dann nur Alkohol-„Genuss“ in direkter Nähe eines eigenen oder Gästebettes erlauben , was sich schwerlich durchsetzen ließe . Passt auch nicht zu unserer Forderung zur Legalisierung anderer Rauschgifte . Wir sollten deshalb als DiB-ler/innen etwas vorsichtiger sein mit unseren Forderungen und uns nicht nur von den eigenen Erfahrungen leiten lassen .

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Ich möcht mich @Renaldo anschließen, die Grenze auf 0.1 Promille absenken, sonst reicht schon etwas überreifes Obst um Ärger zu bekommen, also Pro.

Noch eine Anmerkung zur Formulierung: wie wäre es mit technische Geräte im Straßenverkehr zu bewegen?

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In Staaten mit der 0-Promille Grenze wird es berücksichtigt das ohne Alkoholkonsum auch 0,1 möglich sind, sehe das also nicht als Problem.

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Das muss man dann aber wieder beweisen können.

Ich denke mit 0.1 Promille vergibt man sich nichts. Auch wenn ein Schluck Sekt die Ursache sei sollte.

Hmm, ich glaube, juristisch ist aber der ruhende Verkehr vom rollenden zu unterscheiden. Die Formulierung sollte doch wohl nur Fahrer sich bewegender Fahrzeuge einschließen, also niemanden, der im parkenden Auto seinen Rausch ausschläft und auch niemanden, der als Beifahrer besoffen ist.

Das wäre wohl eine andere Sache, senkt es eigentlich die Strafe, wenn man unter Alkoholeinfluss eine Straftat begeht? Ich meine, das wäre so, bin mir aber nicht sicher.

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Das gilt meines Wissens nur, wenn aufgrund des Alkoholeinflusses die Zurechnungsfähigkeit stark gemindert ist.

Kann sein, ich kenn mich da nicht wirklich aus. Ich meine nur gehört zu haben, dass Alkohol in Deutschland potentiell strafmildernd wirkt, wo es in anderen Ländern (welche?) im gleichen Fall strafverschärfend wirken würde (ging nicht um Straßenverkehr). Aber das können sicher die Juristen erklären.

Ich finde das hier ganz gut erklärt: Schuldunfähigkeit § 20 StGB ▷ Definition, Alkohol & Promille

Hat aber mit dem Thema hier nur periphär zu tun, oder?

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Da stimme ich voll zu - 0,1 berücksichtigt auch mögliche Arzneimittel Einnahme .
Guter Vorschlag.

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