Aufruf: Ich suche Mitstreiter/innen? Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Argumentesammlung pro/kontra only, nach 10 pro und 10 kontra Beiträgen sollte Schluß sein, es wird dann sicher erstmal alles gesagt sein. Nach einer Zusammenfassung geht es dann weiter. Eine Initiative von: Ute (@wute) Bearbeitungsstatus: Anfang Redaktionsschluss: wird nach den o.a. Beiträgen zur 2. Runde mitgeteilt
Einleitung:
Sicherheit des öffentlichen Verkehrs fördern, Null-Promille im rollenden Verkehr
Problembeschreibung:
Zuviel Unfälle im Straßenverkehr geschehen unter Einfluß von Alkohol. Der Verkehr verdichtet sich weiter, der Platz wird enger, die rollenden Verkehrsmittel differenzieren sich immer weiter aus. Es ist kein Platz (mehr) für vermeidbare Risiken.
Eine klare Grenze hilft auch, die Diskussionen um Fahrlässigkeit zu vermeiden - wer was getrunken hat und sein Fahrzeug nicht stehen läßt, handelt immer mit Vorsatz.
Und auch für Fahrräder, da die Ebikes an Zahl zunehmen werden.
Außer Brauchtumspflege fällt mir nichts ein, was FÜR Alkohol im Straßenverkehr spricht. Aber vielleicht gibt es ja was.
Forderungen
Für alle rollendenden Verkehrsmittel, die nicht den Gegweg nutzen, sollte ein absolutes Alkoholverbot gelten.
Ich bin für die Streichung des Begriffes „rollende“, um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Beispielsweise wären hier Luftkissenfahrzeuge nicht erfasst.
Pro: Grundidee gut
Contras eher als Ergänzung zum Text.
Contra:
Die Absenkung des zulässigen Promillewertes alleine ändert nicht viel. Kontrolliert werden muss es und das ist bei rollenden Verkehr schwierig, da ja nur auf Verdacht kontrolliert wird. Besser wäre es in Kombination mit verpflichtenden Alcolocks (Zündschlosssperre) zu fordern.
Weiteres Contra (auf Suche nach Alcolocks entdeckt):
Null Promille heißt nicht 0,0 Promille. Man kann 0,1 Promille haben ohne Alkohol getrunken zu haben und wissenschaftlich ist eine Fahrbeeinträchtigung wohl erst ab 0,19 Promille nachgewiesen.
Siehe hier, der Artikel hat vlt. noch einige Anregungen für die Initiative:
Wie wäre es mit „Führer*innen aller Arten von Geräten, die direkt oder indirekt gesteuert werden können und im öffentlichen Bereich genutzt werden“? (keine Gewähr für juristisch korrekte Floskel )
Damit sind dann auch Pilot*innen, Schiffsführer*innen, Lokführer*innen, Kranführer*innen, Maschinenführer*innen dabei. Des Weiteren sind Modellflugzeug-, Drohnen-Pilot*innen, egal ob Freizeit oder berufliche Logistik mit an Bord.
Ja, und die Alcolocks fände ich gut. Auch wenn ich im Ernstfall jemensch anderen pusten lassen kann.
Pro:Gar keine Frage das ist eigentlich schon lange überfällig, würde für die Formulierung Fahrzeugführer plädieren, weil das eigentlich alles einschliest was als solches in der STvZO als Fahrzeug zählt. Auch E-Scooter z.B…
**Contra:**Fällt mir eigentlich grad nix ein was dagegen spricht ausser die Auto-Lobby
Persönlich wäre ich unbedingt dafür , weil ich es in meinem Beruf sehr häufig mit angetrunkenen/betrunkenen Fußgänger/innen zu tun habe , die ja erst , wenn sie hinter mir sitzen , zu passiven Verkehrsteilnehmer/innen werden . Ich von ihnen könnte Geschichten erzählen (würde auch für ein dickes , aber meist nicht witziges Buch reichen) , wie auch sie den Verkehr gefährden . Aber da hat sicher jede/r Fahrzeugführer/in eigene Erfahrungen .
Doch eine solche Forderung würde dann nur Alkohol-„Genuss“ in direkter Nähe eines eigenen oder Gästebettes erlauben , was sich schwerlich durchsetzen ließe . Passt auch nicht zu unserer Forderung zur Legalisierung anderer Rauschgifte . Wir sollten deshalb als DiB-ler/innen etwas vorsichtiger sein mit unseren Forderungen und uns nicht nur von den eigenen Erfahrungen leiten lassen .
Hmm, ich glaube, juristisch ist aber der ruhende Verkehr vom rollenden zu unterscheiden. Die Formulierung sollte doch wohl nur Fahrer sich bewegender Fahrzeuge einschließen, also niemanden, der im parkenden Auto seinen Rausch ausschläft und auch niemanden, der als Beifahrer besoffen ist.
Das wäre wohl eine andere Sache, senkt es eigentlich die Strafe, wenn man unter Alkoholeinfluss eine Straftat begeht? Ich meine, das wäre so, bin mir aber nicht sicher.
Kann sein, ich kenn mich da nicht wirklich aus. Ich meine nur gehört zu haben, dass Alkohol in Deutschland potentiell strafmildernd wirkt, wo es in anderen Ländern (welche?) im gleichen Fall strafverschärfend wirken würde (ging nicht um Straßenverkehr). Aber das können sicher die Juristen erklären.