Aufruf: Ich suche Prüfer/*innen Kontaktart: Kommentar unter Beitrag Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Ja Eine Frage von: @Ralf Bearbeitungsstatus: Offen Redaktionsschluss: Offen
Einleitung: Unzulässige Genehmigung von Glyphosat
Problembeschreibung:
Wie allen bekannt ist, hat der Landwirtschaftsminister, entgegen Regierungsabsprachen, der Verlängerung zur Zulassung von Glyphosat zugestimmt. Wenn er das aber ohne Zustimmung der Bundesregierung tat, dann hat er in Brüssel praktisch als Privatmann (mit seiner privaten Meinung) gehandelt und abgestimmt.
Jetzt meinen Fragen:
Ist diese Abstimmung dann rechtlich zulässig oder muss sie, mangels erteiltem Mandat, für ungültig erklärt werden? Ist also eine Klage vor dem EU Gerichtshof sinnvoll?
Kann Herr Schmidt für diese eigenmächtige Handlung, z, Bsp. wegen Amtsmissbrauchs oder was auch immer, strafrechtlich belangt werden?
Bin leider kein Jurist, frage mich aber trotzdem, wie es möglich sein soll, dass im Prinzip jeder Minister theoretisch (und leider auch praktisch) machen kann, was er will, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen und dann auch noch damit durchkommt. Da muss es doch Rechtsmittel dagegen geben. Denn wenn das unumkehrbar sein soll, dann ist die Demokratie nur noch eine Farce.
Forderungen
Keine Forderung, aber eine Bitte. Wer Staatsrechtler kennt oder Juristen oder einfach nur Menschen oder Organistaionen, die sich mit so etwas besser auskennen als ich oder Du, bitte fragen und dazu animieren, unbedingt etwas dagegen zu unternehmen. Eine Absetzung von Schmidt ist keine adäquate Antwort auf so eine eklatante Verletzung aller demokratischen Regeln. Der Sonnenkönig lässt grüßen…
Ich würde Euch weiterhin bitten, wer irgendwelche Erkenntnisse in dieser Richtung hat, bitte hier posten, Meine Hoffnung ist immer noch, dass wir die Zulassung stoppen und Schmidt und seine Lobbyisten zu einer angemessenen Strafe führen können.
Danke!
Quellen
Leider bin ich bei Gesetzestexten total überfordert. Deshalb bitte ich ja um Mithilfe.
Danke, @khg, für Deine schnelle Reaktion!
Der Fakt, der mich so ärgert, bleibt der gleiche. Da benimmt sich ein Minister wie ein Sonnenkönig und Kraft seiner Wassersuppe setzt er ohne entsprechendes Mandat seinen (wahrscheinlich gut bezahlten) Willen durch. Es genügt halt nicht, zu sagen, ich habe das Mandat auf Grund einer Bundestagswahl erhalten, er hat sich auch an die Weisungen der amtierenden Regierung zu halten.
Wenn er als Manager in einer Firma, entgegen Vorstandsentscheidungen handeln würde, er käme womöglich vor lauter Schadensersatzforderungen auf keinen grünen Zweig mehr.
Was Privatrechtlich unmöglich ist, sollte auch staatsrechtlich unmöglich sein.
Zu den Fakten:
Herr Schmidt war nicht persönlich anwesend, er hatte einen Vertreter gesendet. Dieser war gegenüber seinem Dienstherren weisungsgebunden. Der Vertreter war selbstredend bei der EU als handlungsbevollmächtigt akkreditiert Somit alles Rechtens. Die interne Regel ist eben nur eine Regel ohne Rechtsverbindlichkeit. Es hätte für ein klares Votum einen Beschluss des Bundestages gebraucht.
Noch ist es keine Ini. Und zwar bewusst. Eine Ini zu starten, nur weil man sauer ist aber kein Faktenwissen hat, halte ich nicht für besonders klug. Deshalb wollte ich ja erstmal Meinungen und Expertisen einholen.
Danke, für diesen Hinweis! Ich hatte so etwas befürchtet. (Das mit dem Vertreter wußte ich, aber der hat ja auf Anweisung seines Chefs, also Schmidt) gehandelt. Zumindest hat Schmidt nichts gegenteiliges behauptet.
Darum geht es mir eigentlich nicht. Mir geht es um den selbsgefälligen Egotrip, ohne ausreichende Legitimation. Egal ob Gentechnik, Pestizide oder Grenzwerte beim Feinstaub. Wenn jeder, der irgendwie ein Pöstchen ergattert hat, in der EU schalten und walten kann wie er will, dann brauchen wir die EU nicht. Denn genau das ist es, was die Menschen (zu Recht) so empört. Eine selbstgefällige Clique, die sich von den Lobbyisten die Taschen füllen lässt. Das muss verhindert werden. Also, ein zentrales DiB Thema. Das kann man jetzt, aus gegebenen Anlass auch gut begründen.
Genau in die Richtung! Aber nicht nur ihr Vertrauen sondern vorallem ihre Macht missbrauchen…
zu 1. …ich vertraue da @RobWoh. Wahrscheinlich sieht es schlecht aus, die Entscheidung anfechten zu können. Wenn hier keiner kommt, der klipp und klar sagen kann, gem. §§ sowieso Absatz x des ABC Gesetzbuches und… womit wir also eine halbwegs reelle Chance hätten, erzeugen wir zwar Aufmerksamkeit, erreichen aber nichts. Also, würde ich das vorerst ruhen lassen.
2. erscheint mir da sinnvoll. Wie können wir für die Zukunft solches Gebahren verhindern? Dazu könnten wir eine Petition starten, die bei solchen Sachverhalten z. Bsp. die unehrenhafte Entlassung von Ministern (inkl. Strreichung alles erworbenen Vorteile aus diesem Amt) zzgl. persönliche Haftung etc fordert…
@EvaAusKiel hat mich auf diesen Thread aufmerksam gemacht. Vor dem EuGH kann m.E. keine erfolgreiche Klage erhoben werden, weil das voraussetzen würde, daß die Zustimmung des Ministers EU-Recht verletzt hätte, das ist aber nicht ersichtlich. Er hat seine Ressortkompetenz genutzt, auch über den Vertreter, und wirksam abgestimmt. Die Vereinbarung einer Enthaltung gilt nur intern,darauf hat @RobWoh schon hingewiesen ( Das gibt es z.B. auch bei Abstimmungen im Bundesrat, wenn sich Koalitionäre nicht einig sind). Justiziabel ist das nicht.
Hier haben Kommission ( also die Verwaltung) der EU und der Rat ( also die Regierung) der EU die Sache unter sich ausgemacht. Ich füge mal einen link zu den Entscheidungswegen bei.
Das EU-Parlament hatte hier nichts zu sagen.
Bundesregierungsintern habe ich die Vermutung, daß nicht nur Müller ( edit: Schmidt, Müller…, da kann man ja auch mal durcheinanderkommen) und Seehofer davon vorher wußten, sondern daß auch Merkel das hat durchgehen lassen und zwar so weit im Hintergrund, daß sie sich nicht rechtfertigen muß. Vllt. will ja Müller/Schmidt gar nicht mehr neu Minister werden und war quasi das geplante Bauernopfer. Da war bestimmt sehr viel Taktik dabei, auch um der SPD klar zu machen, wer letztlich auch in einer neuen GoKo das Sagen hat.
Eine Ergänzung noch: Nur weil G in der EU jetzt eine Verlängerung der generellen Zulassung bekommen hat, heißt das noch nicht, das die nationalen Regierungen keine eigenen restriktiven Verwendungsvorschriften erlassen könnten. Wer also was machen will, sollte da ansetzen. Hendricks hat da gleich angekündigt, daß Sie da was machen wollte, nun hat sie sich aber mit Müller „ausgesprochen“, was immer das bedeuten mag.
Sachlich weiß ich zu wenig über G, um eine abschließende Meinung zu haben , das wird sich nach unserem nächsten DIB-Tisch hoffentlich ändern. Mir ist nur unwohl bei dem Gedanken, daß immer großzügiger mit Chemie in der Nahrungsmittelproduktion gearbeitet wird.
Danke @birdy2000!
Damit ist zwar der Schmidt immer noch fein raus (was mich ja am allermeisten ärgert) , aber wenigstens wird den global Playern und deren Lobbyisten das Feld nicht kampflos überlassen.
da das Vorgehen von Schmidt ja doch (aber leider) gesetzeskonform war und es außerdem schon Petitionen zum Thema gibt, kann dieser Thread geschlossen werden.