Freiheit: Floskel des Jahres - können wir sie mit neuem Inhalt füllen?

Hab ich.
Viel zu kompliziert und zu konkret.
Grundsätzlich aber nicht verkehrt.

Davon gehe ich aus.

Tut er (theoretisch oder besser scheinbar).
# Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.**
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

** - bis hier stimmt noch alles mit unserer Gesellschaft,
ist zumindest ein netter Täuschungs-Versuch im Grundgesetz.

Das BGB regelt dann nämlich genau das Gegenteil.
Es regelt in diversen §§, dass Eigentum Anspruch auf leistungslose Einkommen erheben darf.

Diese Regeln folgen dann automatisch
(dazu sind keine „bösen“ Menschen mehr nötig)
per Gesetz dem Zinseszinsprinzip (nicht nur bei Geld, auch bei Mehrwert, Grund und Boden usw.)
(ausdrücklich z.B. in § 248 Abs. 2 erlaubt)

und die Selbstzerstörung der Gesellschaft nimmt ihren (mathematisch korrekten) unaufhaltsamen, sich exponentiell beschleunigenden, Verlauf.
Zunächst langsam und unmerklich, später immer schneller.

Ein findiger Anwalt könnte das auch als verfassungswidrig einstufen, wäre da nicht das Wörtchen „soll“ im Art. 14, Abs 2, Satz 2 GG.
Stünde hier „muss“ wäre die Welt schon eine ganz andere.

(da sieht man mal wieder, wie wichtig doch Rechtschreibung und Grammatik sind. Ein Wort an der richtigen Stelle geändert, kann das Schicksal ganzer Nationen beeinflussen)

Falls du das mit

meinst, bin ich wieder bei dir.

Doch derart banal erscheinende Kleinigkeiten hat meines Wissens keine Partei auf dem Schirm.
Kaum jemand ist sich der Brisanz scheinbar so harmlos daherkommender Formulierungen bewusst.

Doch genau hier liegen die Wurzeln des Übels.

Und zum Schluss wieder das Gute an allem.

Eine Petition wäre denkbar einfach zu gestallten:

„Wir fordern den Bundestag und die Bundesregierung auf, im Grundgesetz Art. 14, Abs. 2, Satz 2 das Wort „soll“ durch das Wort „muss“ zu ersetzen.“

Die Anpassung sämtlicher nachgeordneter Gesetze wäre dann ein „Verfassungsauftrag“. :roll_eyes:

Da kann DiB dann wieder mithelfen.
(dann natürlich als Volkspartei mit absoluter Mehrheit :rofl:)

Klappt das in den nächsten Tagen nicht gleich mit der Petition, haben wir ja immer noch einen Punkt für das Parteiprogramm. :wink:

Was??? So einfach???
Wir sind doch nicht für monokausale Lösungen.

Und jetzt können wir überlegen.
Wollen wir uns in endlosen Debatten über alle möglichen Ober-/Unter und Eigentumsgrenzen begeben oder

erst einmal nur ein Wort im Grundgesetz ändern?

(der Einsatz der Bundeswehr im Ausland war recht schnell im GG geändert, kann also nicht so schwierig sein)

PS: Sollte irgendeine der etablierten Parteien tatsächlich etwas gegen diesen Vorschlag haben, müssen wir auf dem richtigen Weg sein.

Außerdem erkennt man so sehr schnell, wer es wirklich ernst meint, mit Freiheit und Demokratie und Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit und und und.

Und ich befürchte, auch weniger gebildete könnten sich vorstellen, welche Wirkung so ein Wort haben kann.

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