Anonymisiertes Bewerbungsverfahren verpflichtend für alle einführen

Aufruf: Ich suche Mitstreiter*innen? Expert*innen? Prüfer*innen?
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Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Ja
Eine Initiative von: BürgerJochen
Bearbeitungsstatus: Idee
Redaktionsschluss: 9. Dez. 18

Einleitung:
fehlt mir noch, da ich es grad aus Frust aus dem Kopf geschrieben habe :blush:

Problembeschreibung:
Da ich mich mal wieder in einer Bewerbungsphase wiederfinde, muss ich feststellen, wie stumpfsinnig unsere Bewerbunsverfahren sind. Da wird Mensch X nicht eingestellt, weil X die falsche Hautfarbe hat. Zu dieser Problematik gibt es bereits einiges an Bewegung im Stellenausschreibungsmarkt, siehe Links zu Baden-Württemberg und Berlin sowie Artikel von Karrierebibel und Siegel Online.

Folgende Problematik wird hierbei noch nicht aufgegriffen: Mensch Y passt nicht, weil nur FH-Diplom mit viel Berufserfahrung statt Uni oder Master-Abschluss. In der ‚freien‘ Wirtschaft gibt es das eher seltener. In den kommunalen, Landes- und Bundesverwaltungen ist dies üblich. Eine Ausschreibung wird mit einer Entgeltgruppe verknüpft und schon ist klar, dass hier nur ein*e Uni-Absolvent*in rein darf. Ohne zu prüfen, ob ein Mensch mit ‚geringerer‘ schulischer Ausbildung und höherer Lebens- und/oder Berufserfahrung nicht auch dasgleiche leisten kann.

Weitere Gründe für Ablehnungen gibt es zur Genüge und kann mensch sich vermutlich frei ausdenken. Es gibt nichts, was es nicht gibt.

Forderungen
Alle öffentlichen Ausschreibungen müssen anonymisiert durchgeführt werden. Das heißt, dass die Stellenauschreiber zur Auswahl der Berwerber*innen für ein Vorstellungsgespräch weder Alter, Geschlecht, kulturelle Zugehörigkeit, Religionszugehörigkeit noch weiterführende Abschlüsse kennen.

Mit weiterführende Abschlüsse sind alle Fach- und Hochschulabschlüsse gemeint. Nicht jedoch fachliche Weiterbildungen, Abendgymnasium und vergleichbare Fort und Ausbildungen. Könnte dieser Aspekt noch klarer formuliert werden?

Quellen

Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion.

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Was Alter, Geschlecht, Rasse und Religion angeht, bin ich ganz bei dir. Aber mit den weiterführenden Abschlüssen, denke ich, gibt es keine Chance, denn das gehört in die Rubrik Qualifikation und das ist elementarer Bestandteil der Bewerbung.

Das mag im Einzelfall ärgerlich sein, aber ich fürchte, daran führt kein Weg vorbei.

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Es geht auch darum, dass man mit gewissen Abschlüssen oder Qualifikationen gewisse Kenntnisse voraussetzen kann.

Gerade bei anonymisierten Verfahren kann Mensch alles mögliche behaupten und die Arbeitgeber haben keine Möglichkeit, dies zu überprüfen.

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Dem würde ich zustimmen. Ein Studienabschluss erhöht zumindest deutlich die Wahrscheinlichkeit, sich in einem Gebiet besser auszukennen als der Durchschnitt. Und solche Sachen sind einfach viel besser nachprüfbar als das, was ein*e Kandidat*in wirklich kann (das stellt sich ja eigentlich erst in der Praxis raus).

Es ist sicher erniedrigend für Kandidat*innen, wegen formeller Kriterien abgelehnt zu werden, aber die sehe ich nicht als Art von Diskriminierung wie Geschlecht, Behinderung, Herkunft etc.

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das wäre einerseits konsequent, könnte aber zu einem immensen Arbeitaufwand bei den Personaler*innen führen, die erst im Bewerbungsgesprüch merken, daß ihnen jemand einen Bären aufgebunden hat.

und u.U. sind deshalb ja ernsthafte und qualifizierte Bewerbungen aussortiert worden.

Der Erwerb gewisser Qualifikationen (oder Berufserfahrung) ist außerdem immer mit einem gewissen Zeitablauf verbunden, so daß ein Rückschluß auf ein Mindestalter immer möglich ist.

Ich glaube, die Anonymisierung ist in Bezug auf das Geschlecht, den Familienstand, Kinder und das Aussehen schon geeignet, eine ungerechte und vorurteilsbelastete Auswahl zu verhindern oder zu zumindest verringern.

Nur: wenn sich bei mir jemand auf eine Stelle als Voll-Justist*in vorstellt, dann möchte ich nicht erst im Gespräch erfahren, daß das Examen gar nicht bestanden wurde. Denn selbst wenn die Fähigkeiten trotzdem vorhanden sein sollten, kann ich die Person ja nicht als Anwält*in einsetzen, sondern nur im backoffice als wissenschaftliche Mitarbeiter*in beschäftigen.

Ansonsten hat natürlich @anett auch völlig Recht: nicht immer sagt die Papierform etwas über die Fähigkeiten aus.

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