Aktuelle Marktplatzordnung von DiB - früherer BPT-Antrag - "Text hier zur Diskussion"

da, wenn ich mich nicht irre,
es keiner bisher für nötig gehalten hat, eine Diskussion zu diesem früheren Antrag (zu dieser inzwischen gültigen Marktplatzordnung von DiB) auf dem MP zu posten (was eigentlich im Voraus zu solchen Anträgen passieren sollte), hole ich es hier nach:

jetzt aus

wo er fälschlicherweise als Antrag bezeichnet wird - und wer das Warum dazu verstehen möchte, lese bitte nach den Beitrag

dazu .

Bitte in diesem Thread strikt nur Beiträge zum Inhalt dieses Textes unten zu posten,
alles was Modalitäten angeht, bitte zu diskutieren anderswo, bzw. unter „Modalitäten“ siehe Thread :

betr.
Aktuelle Marktplatzordnung von DiB - Inhaltstext
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Start

  1. Bundesparteitag
  2. S6

S6: Marktplatzordnung

Veranstaltung: 8. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt: TOP 5 Anträge zur Änderung von Satzung und Ordnungen
Antragsteller*in: DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Status: Eingereicht
Eingereicht: 24.10.2021, 15:33

Antragstext

§ 1 Der Marktplatz der Ideen

  1. Der Marktplatz der Ideen (kurz: Marktplatz) ist ein Onlineangebot der
    Partei, die vertreten durch den Bundesvorstand auch dessen Betreiberin
    nach Telemediengesetz ist.

  2. Nutzerin im Sinne dieser Ordnung ist jeder mit einem Nutzer*innenkonto
    auf dem Marktplatz.

§ 2 Betrieb des Marktplatzes

  1. Für den Marktplatz wird vom Bundesvorstand ein aus Administration und
    Moderation bestehendes Betriebsteam berufen.

  2. Das Betriebsteam ist dafür zuständig, den Marktplatz organisatorisch und
    technisch so zu gestalten, dass Beweger*innen und Parteimitglieder darauf
    inhaltlich arbeiten können.

  3. Das Betriebsteam gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Diese enthält
    insbesondere Regelungen zu:

  • internen Strukturen, Verwaltung und Arbeitsweisen
  • Dokumentation und Transparenz der Arbeit des Betriebsteams
  1. Das Betriebsteam kann weitere untergliederte Teams schaffen, die es bei
    seiner Aufgabe unterstützen.

  2. Sind die Zuständigkeiten den Marktplatz betreffend zwischen dem
    Betriebsteam und einem anderen Team unklar, hat das Betriebsteam die
    Letztentscheidungskompetenz.

§ 3 Moderation des Marktplatzes

  1. Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können Regeln betreffend den
    Marktplatz erlassen.

  2. Regeln, die vom Betriebsteam oder dem Bundesvorstand erlassen werden,
    dürfen nicht gegen die Satzung, die Ordnungen oder die Grundwerte der
    Partei verstoßen. Sie können auf Antrag vom Bundesschiedsgericht
    geprüft werden.

  3. Zur Durchsetzung der Regeln, der Grundwerte sowie der Ordnungen der Partei
    ist das Betriebsteam berechtigt, folgende Akutmaßnahmen zu verhängen:

  • das Löschen, Ausblenden, Verschieben und gekennzeichnete Editieren
    eines Beitrags
  • das Löschen, Ausblenden, Verschieben, Schließen und gekennzeichnete
    Editieren eines Threads
  • das Sperren oder Stummschalten von Nutzer*innen für bis zu 72 Stunden
  • das Aussprechen offizieller Warnungen
  • die Bestimmung eines Beteiligungsrahmens in Form von temporären
    Beitragsbegrenzungen für alle oder einzelne Nutzer*innen
  • die Möglichkeit, einen Nutzerin, einen Thread oder einzelne Worte auf
    einen aktiven Moderationsstatus zu setzen
  1. Gegen eine Akutmaßnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Das
    Betriebsteam kann interne Beschwerdemöglichkeiten gegen eine
    Akutmaßnahme schaffen. Der Bundesvorstand kann mögliche
    Missbrauchsfälle von Akutmaßnahmen durch das Bundesschiedsgericht
    prüfen lassen.

  2. Das Bundesschiedsgericht kann weitere Maßnahmen, insbesondere solche, die
    sich aus technischen oder organisatorischen Neuerungen ergeben, auf Antrag
    des Bundesvorstands als Akutmaßnahmen anerkennen.

§ 4 Weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder auf dem Marktplatz

  1. Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder mit Nutzer*innenkonto kann
    der Bundesvorstand nach § 5 der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gegen
    Parteimitglieder eine Sperre über die 72 Stunden hinaus verhängen.

  2. Gegen diese Sperre kann das betroffene Parteimitglied beim
    Bundesschiedsgericht Beschwerde einlegen. Sofern das Bundesschiedsgericht
    nichts anderes verfügt, bleibt das betroffene Parteimitglied bis zum
    Urteil gesperrt.

  3. Der Bundesvorstand kann für das Beschwerdeverfahren auch ein Mitglied des
    Betriebsteams, das nicht Mitglied des Bundesvorstands ist, hinzuziehen.

  4. Mit einem Parteiausschluss ist auch das Nutzer*innenkonto auf unbestimmte
    Zeit zu sperren. Über die Dauer der Sperre entscheidet der
    Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme in die
    Partei.

§ 5 Weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder auf dem Marktplatz

  1. Als weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder mit Nutzer*innenkonto können
    der Bundesvorstand oder das Betriebsteam im Namen des Bundesvorstands
    einen Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer bei einer Kommission
    beantragen. Bis zur Entscheidung der Kommission ist das Nichtmitglied von
    der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen, sofern die Kommission nichts
    anderes verfügt.

  2. In diesen Fällen tritt das Bundesschiedsgericht als Kommission zusammen.
    Für diese Verfahren gelten §§ 2 (2-5), 4, 6 , 8, 9, 10, 11 und 13 der
    Schiedsgerichtsordnung entsprechend.

  3. Die Kommission kann dem Bundesvorstand die Beendigung des
    Beweger*innenstatus, sofern vorhanden, eines Nichtmitglieds nach § 4 der
    Satzung empfehlen.

  4. Mit der Beendigung des Bewegerinnenstatus nach § 4 (3) der Satzung von
    DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann das Nutzer
    innenkonto auf Anordnung des
    Bundesvorstands gesperrt werden. Über die Dauer dieser Sperre entscheidet
    der Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einem Wiederaufleben
    des Beweger*innenstatus oder einer Aufnahme in die Partei.

§ 6 Änderung der Marktplatzordnung

  1. Die Marktplatzordnung kann vom Bundesparteitag geändert werden.

  2. Der Bundesvorstand kann im Plenum einen Vorschlag zur Änderung der
    Marktplatzordnung einbringen. Dieser tritt unmittelbar in die
    Diskussionsphase ein und durchläuft dann wie eine Initiative die
    Diskussionsphase, die Überarbeitungsphase und die Abstimmungsphase. Als
    Initiator*innen fungieren die Mitglieder des Bundesvorstands. Der
    Vorschlag gilt als angenommen, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen
    abgegeben werden. In diesem Fall werden die vorgeschlagenen Änderungen
    vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der Bestätigung des
    nächstfolgenden Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.

Änderungsanträge

keine

Kommentare

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Bitte einfach mal die Suchfunktion benutzen, statt zu unterstellen, es hätte ‚niemand für nötig gehalten‘, es öffentlich zu diskutieren.

Der Antrag wurde 2019 vor dem 5. Bundesparteitag, auf dem die MPO beschlossen und eingeführt wurde, öffentlich diskutiert. :slight_smile:

https://marktplatz.dib.de/t/antraege-a6-s1-019-ao-marktplatzordnung/29480?u=sofian

/closed.

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