Aufruf: ich suche Mitstreiter
Kontaktart: Ja
Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Ja
Eine Initiative von: Shane Zoe Blue B.von Gleichen
Bearbeitungsstatus: offen
Redaktionsschluss:
In meiner Initiative geht es um:
Erneuerung Betreuugsgesetz – Warum, wie und was gibt es noch zu bedenken / einzubeziehen
Die Reform zur gesetzlichen Betreuung muss erneuert werden unter Berücksichtigung der aktuellen Bedürfnisse aller hierin involvierten Personen und Personenkreise
Das Betreuungsgesetz MUSS dringend von Grund auf geändert werden!
Da es um eine Gesetzesänderung geht- werden hier nur die negativen Seiten aufgezeigt, wenngleich es natürlich auch viel positives gibt! Es geht uns alle an, wir alle können bereits morgen selbst in der Situation sein, eine Betreuung zu benötigen, ganz gleich welchen Status wir angehören.
Problembeschreibung
Eine Betreuung ist eine heikle Angelegenheit und betrifft nicht nur eine Person – den zu betreuenden, sondern sehr viele involvierte und hierbei wird eine Entscheidung für einen Menschen und sein Leben getroffen.
Jeder der hierbei involvieren Personengruppen wie bspw. Ärzte, Gutachter, Kliniken, Polizei, Gerichte - Richter, Angehörige, Betreuer und andere, tragen somit eine große Verantwortung mit der nicht Leichtfertig umgegangen werden darf!
Auch gehört hier viel Vertrauen dazu, insbesondere von der zu betreuenden Person, denn diese hofft, dass die Betreuung zu seinem besten Wohl, Wünschen und Bedürfnissen eingerichtet wird und erfolgt. Normalerweise geht man davon aus, nachdem wir bei allem und alles ständig überprüft werden, Vorschriften einzuhalten haben, Belege vorweisen müssen, dass man somit mit selbiger Sorgfalt, auch in der Betreuung vorgeht. Dass die Menschen entsprechende Qualifikationen / Fachwissen, eine gesunde Psyche, Geduld, Einfühlungsvermögen, Durchsetzungskraft, hohe Frustrationstolleranz vorweisen können. Das sich ein genaues Bild der Sachlage verschafft wird, Unterlagen, ggf. Angehörige / das Umfeld einbezogen werden, genaue Prüfungen erfolgen u.v.m. Doch leider oftmals weit gefehlt.
Auszüge wie es aktuell verläuft, Eignungen, Bedingungen an Hand 2er kurzer Bsp.:
Person mit bspw. psychischer Erkrankung ging mit der Partnerin zum Notar für eine Vorsorgevollmacht - hierin kann wie in der Betreuung alles festgehalten werden, Aufgaben, Handlungen, Bevollmächtigter, Wünsche, Bedürfnisse und was / wen man absolut nicht wünscht usw. Eine Vorsorgevollmacht kann oftmals eine Betreuung unnötig machen.
Die Vorsorgevollmacht reichte auf Grund des Krankheitsbildes nicht aus, wodurch die Bevollmächtigte nicht in den Punkten helfen/Unterstützen könne, worin besonders Bedarf bestünde. Bspw. Begleitung zu wichtigen Terminen, Therapien usw. für Aufklärung, Richtigstellungen
Daher erfolgt die Empfehlung zur Betreuungseinrichtung
Das zuständige Betreuungsgericht führt ein Gespräch und nimmt den genannten Wunsch und Bedarf auf. Das Betreuungsgericht veranlasst ein Gutachten
Der Gutachter macht sich in ca. 30 ein Bild von der Situation, der Person und spricht seine Empfehlung aus – Bspw. Betreuungsbedarf ja, und für 2 Jahre in den Aufgabenkreisen x – y
Das Gericht befragt die zu betreuende Person (so sollte es zumindest sein) ob sie eine bestimmte Person als Betreuerin wünscht oder ob es jemand gibt, der es auf keinen Fall übernehmen solle.
Die Person teilt somit ihre Wunschbetreuungs-Person mit, bspw. Partner, Eltern, Kind, oder auch Freunde und es erfolgt ein Beschluss, in dem noch einmal alle Punkte festgehalten wurden.
(so läuft es im Ideal Fall ab)
Oder:
Erste Schritte wie Einreichung und Gutachten Erfolgten bereits (von selbst oder auch einem Arzt, Klinik) Betreuung soll erfolgen, verlängert werden.
Das Gericht wendet sich an die zuständige Betreuungsbehörde, diese schlägt einen Betreuer den sie als geeignet sehen, aus ihrem „Betreuer-Pool“ vor, fragt diese Person, ob sie noch Kapazitäten frei hätte, sich vorstellen könnte Person xy noch mit zu betreuen. Sagt diese Betreuerin zu, teilt die Betreuungsbehörde ihre Entscheidung dem Gericht mit – das Gericht handelt meist nach dessen Empfehlung.
Die zu betreuende Person bekommt den Beschluss mit dem zukünftigen Betreuer und den festgehaltenen Aufgabenkreisen zugesendet.
Die eigenen Wünsche zum Betreuer oder einen fremden Betreuer zuvor einmal kennen lernen, zu schauen, ob man A: mit dem Betreuungsgrund, dem Ursprung umgehen kann, sich auskennt und somit auch zu dessen Wohle handeln könne. B: Menschlich beide Seiten mit einander auskommen
Oftmals beschweren sich Betreuten nicht, wissen nicht was sie tun können, begreifen nicht was passiert, oder erfolgen erst nach übermäßig vielen Disputen, bzw. versuchen ihre Situation ausführlich mehrfach Dar zustellen und werden somit wieder als „Störenfriede“ betitelt.
Erfolgen Beschwerden durch Angehörige haben diese keine Relevanz, wenn sie keine Verfahrensbeteiligten sind, - Ergebnis: bei beiden erfolgt nichts, Situation bleibt!
(so sollte es nicht ablaufen, ist jedoch inzwischen am häufigsten)
Forderungen
…Wie ist es, wie sollte / könnte es geeigneter sein…Den aktuellen Verlauf und die Missstände, setze ich als Bekannt voraus, daher hier nur angerissen……
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Aktuell darf jeder Betreuer werden, der bereit ist, mehr als 10 „Klienten“ anzunehmen, bzw. 20h/ Woche dafür investiert. Es bedarf keiner extra Qualifikationen, Eignungen, Fähig /-Fertigkeiten
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Um Missbrauch einzudämmen sollten: - Die Betreuer sein wollen, ein Psychologisches Gesundheitszeugnis, sauberes Führungszeugnis vorlegen, sowie eine abgeschlossene Betriebshaftpflicht nachweisen. - Ehrenamtliche sollten, vom Gutachter der die Betreuung feststellt auf Eignung getestet werden.
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Die meisten Menschen die in Betreuung kommen, sind kognitiv beeinträchtigt, haben bspw. eine psychisch oder geistige Erkrankung /Einschränkung, leiden an Demenz oder haben Altersbedingt Probleme für sich, ihr Leben selbst weiterhin Sorge zu tragen.
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Die meisten Berufs-Betreuer sind inzwischen überwiegend Juristen, diese haben keine Erfahrung mit psychischer oder geistiger Erkrankung und dessen Auswirkungen, Umgang, was eine korrekte, Bedürfnisbezogene Betreuung mit Hauptpart Gesundheitsfürsorge schwierig bis teils unmöglich macht. Ihnen fehlt zudem die Zeit, für den Teils höheren Bedarf von psychisch Erkrankten, selbst wenn es ihnen nicht anzusehen ist
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Betreuungssituationen kennen keine Bürozeiten von 8-16 Uhr bspw. Gesundheit, oder aufgreifen durch die Polizei – Delikte usw.
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Es ist wichtig, dass es nicht nur auf dem Papier heißt: „der geeignetste Betreuer für den zu betreuenden“ sondern es Tatsache auch so erfolgt.
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Die Betreuer brauchen hierzu also die entsprechenden Fähigkeiten, Eignungen und sollten auch nach diesen den Betreuten zugeordnet werden.
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Es muss genau geprüft werden, wofür der Betreuende die Betreuung überwiegend benötigt, um danach den geeignetsten Betreuer ein zu setzen.
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setzt voraus, dass man sich mit der Person und/oder dessen Akte vertraut macht. Hierfür MUSS die Zeit investiert werden, um eine bessere Betreuung zu gewährleisten. Somit seitens der Behörde, des neuen Betreuers und ggf. sollte bereits eine Empfehlung im Gutachten erfolgen, welche Berufsgruppe für den zu betreuenden geeignet ist.
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aktuell benötigen Betreute das „ok“ vom Betreuer, wenn sie einen Anwalt beauftragen wollen, können, dürfen nicht selbst handeln. Wenn es dabei um die Betreuungssituation geht, wird der Betreuer kaum sein „ok“ geben
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derzeit braucht selbst die Pflegeperson einer Betreuten Person bei allem zuerst das „ok“ vom Betreuer, um pflegerisch tätig sein zu können, bspw. Antrag auf Unterlagen für Kurzzeitpflege, Antrag auf Befreiung usw. - Das geht nicht, die Pflegeperson sollte eigenständig ihre Aufgaben als Pflegeperson absolvieren können.
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wichtig ist zudem auch, dass Betreuer und Betreute sich vor der Bestellung wenigstens einmal kennen lernen, um gegenseitig ein Bild voneinander zu bekommen, ob beide sich eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können. Es geht immerhin um Leben und um Vertrauen. Manches Mal passt die Chemie nicht oder Betreuer sieht einen höheren Bedarf, den er nicht abdecken kann, usw.
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Wichtig: Jeder hat „normalerweise“ Mitspracherecht, kann seinen Wunschbetreuer vorschlagen, dem das Gericht Folge zu leisten hat, außer es gehe eine massive Gefährdung für den Betreuenden durch diesen Wunschbetreuer aus. Auch hier handeln derzeit viele Gerichte eher nach der Empfehlung der Betreuungsbehörde, als nach den Wünschen des zu betreuenden.
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Familienangehörige, Eltern, Verwandte, Kinder, Partner haben Vorrang und daran sollte sich mehr gehalten werden, diese Personen kennen die zu Betreuenden meist am besten, ihr Verhalten, Bedarf, Wünsche usw. Überwiegend leben sie mit dieser Person zusammen, händeln bereits dessen Leben.
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Unabdinglich ist ebenso (wenn gewünscht) das Familien, Angehörige viel mehr in die Betreuung einbezogen werden, wenn ein fremder Betreuer eingesetzt wird. Siehe Begründung darüber.
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per Beschluss erfahren oftmals die Betreuten erst wer ihre Betreuung übernimmt, wenn sie nicht nach ihren Wünschen gefragt wurden. Noch erfolgt oftmals ein zuvor kennen lernen der beiden miteinander arbeitenden Personen. (Vertrauensbasis sowie ein „an Schnuppern“ ob beide miteinander können, gegenseitig der Aufgabe gewachsen sind fehlt)
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Es muss mehr abgesprochen, Hand in Hand Arbeit möglich sein, zum Wohl des Betreuten.
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im Moment haben die meisten Betreuer rund 40-50 Betreute, wodurch das, was bereits gesetzlich festgehalten ist, unmöglich umsetzbar ist.
Bspw. die Anzahl des angedachten persönlichen Kontaktes von Betreuer/Betreuenden. – Ob dieser Telefonisch oder Persönlich erfolgt, entscheidet die Dringlichkeit, der Bedarf
Einsatz nach dem Individuellen, tatsächlichen Bedarf. Was auch beinhaltet, wenn benötigt, die Person bei Ämtern, Ärzten usw. persönlich zu begleiten/ vertreten. Bei wichtigen Schreiben zu unterstützen, von selbst auch bei den Betreuenden bezüglich Post, Erledigungen anzufragen, statt zu erwarten, dass sich jeder von allein meldet. (was viele Gesundheitsbedingt eben nicht können) usw. -
Betreuung sollte somit aufgesplittet werden. Die Ehrenämter / Angehörige mehr Fördern, Unterstützen und auch besser entlohnt. – Haben / machen meißt mehr, als die Berufsbetreuer leisten / leisten können. Decken viele Punkte ab, wo sonst zusätzliche Unterstützung nötig wird.
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Zudem bsp. eine Art „Sicherheitsnetz“, ein Art Berater-Pool, (siehe als Bsp. FB Gruppen wie kostenlose Rechtsberatung usw.) in denen Menschen, die Menschen helfen/ Unterstützen möchten, aus allen Fachgebieten aufgelistet sind bspw. Anwalt, Sozialarbeiter, Buchhalter, Arzt, Polizist usw. Dieser Pool sollte den Betreuern jeder Zeit zugänglich sein, hier gäbe es bspw. eine Service Nr. zur sofort Anfrage, sowie eine Art Forum (geschützt /öffentlich) hier kann der Betreuer seine Frage stellen, bei der er Unterstützung braucht.
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auch für die Betreuten selbst sollte es dies in einer abgeschwächteren Form geben, für jene, die sich auch selbst informieren möchten, Rat suchen und somit auch mehr Eigenständigkeit erlernen, dadurch auch dem Betreuer Arbeit abnehmen. Auch haben sie somit die Chance auf Eigenschutz wenn etwas vorliegt.
Bsp. Sohn nahm heimlich Kredite auf, 2Monate danach erfolgten Rechnungen hierzu, wie soll ich mich verhalten, was kann ich tun?! Oder der Aufgabenkreis umfasst nicht die Gesundheit, doch genau dazu gibt es eine jetzt eingetretene Situation/Frage. – hierdurch sofortige Hilfe möglich um zumindest die ersten Schritte umzusetzen und sich dann ggf. weitere Hilfe suchen. -
mehr Versammlungen an denen Betreuer, Betreute, Angehörige teilnehmen können, aufgebaut Quasi wie eine Art Selbsthilfe Gruppe, bei denen man sich untereinander persönlich austauschen kann.
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Doppelbetreuungen als Rückhalt /Absicherung. Bei einigen Erkrankungen mehr als ratsam, insbesondere bei psychischer, Sucht Erkrankung, mit ständigem Lügen, Verleumden, ausspielen usw. Aufgabenkreise ggf. aufsplitten, sowie ein Ehrenamt + Berufs/Vereinsbetreuer zusammen (Doppelbetreuung hat in vielerlei Hinsicht Vorteile für alle Seiten, Gegenseitige Absicherung,- gerade bei ausspielenden Persönlichkeiten- sofortige Umsetzungen der Aufgaben, Aufgabenteilung und zudem auch gleich eine Arbeitskontrolle was ebenfalls der Absicherung dient)
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Um die Berufsbetreuer mehr zu entlasten, erneut Ehrenämter im Vordergrund. Wenn eine Person in allen Aufgabengebieten der Betreuung bedarf, schauen, ob es mit dem zusätzlichen Beratungs-Pool ausreicht, oder eine weitere Betreuung benötigt wird. Dies kann auch in Form eines Ersatz /- Hilfsbetreuers sein – bspw. bei schwer Händelbare Betreuten, ständig neuen, schwierigen Situationen, bei eigener Erkrankung, Urlaub des Betreuers usw. Zudem könnte besagter Zusatz Betreuer rein auf seine Fachgebiete eingesetzt werden, damit es keine Überschneidungen gibt, oder als Absicherung / Tippgeber fungieren. Bspw. bei Unterbringung, Anwaltlich /Rechtlichen Anliegen. Somit würden die Berufsbetreuer entlastet, hätten vielleicht dadurch „nur“ noch 25 komplett eigene „Fälle“ und bspw. 25 als Ersatzbetreuungen, Betreuung im Hintergrund bei Anfragen usw. – das setzt jedoch Teamfähigkeit voraus, Dient dem Wohl der Betreuten.
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Coachings, Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Betreuer - Ehrenamt und Berufsbetreuer
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Angebote auch für Familienangehörige, sie mehr zu schulen um so ggf. einige doch mehr oder gar ganz an die Familie überstellen zu können.
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genauere Prüfungen der Betreuer, Betreuungen, ihrer Arbeit insbesondere bei Auffälligkeiten / Beschwerden. Befragungen in Abständen einer Betreuter, Betreuer, Behörden -Qualitätssicherung
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Betreuer die Anwälte sind, haben oft feste und nur begrenzte Erreichbarkeit, was bei Betreuten sowie bei Auswirkungen bspw. Krankenhaus, Polizei, Notfällen oftmals Schwierigkeiten verursacht. Daher genauere Prüfung, wie viel Bedarf hat der Jeweilige zu Betreuende, passen beide in diesem Zusammenhang zusammen.
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Gutachter / Gutachten müssen besser strukturiert werden, ein Gespräch von 30 min entscheidet hier über ein Leben. Wer sich gut verstellt, weil er keinen Betreuer will, keine Krankheitseinsicht hat, fällt daher schnell durchs Raster. Umgedreht ebenso, so könnten schüchterne, ängstliche Menschen den Eindruck bei der Befragung erwecken, eine Betreuung zu benötigen. So, wie bspw. 3 unabhängige Ärzte nach Aktenlage zustimmen, um einen Menschen, in die Psychiatrie ein zu weisen. Die Gutachten müssen intensiver sein, Gesamtsituation erfasst werden.
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Eine genaue Prüfung aller Fakten, Faktoren ist wichtig, sowohl beim Gutachten als auch bei der Prüfung / Entscheidung des Betreuers.
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Beschwerden, Klagen über den Betreuer, Behörde, Richter sollten jeweils ernst genommen werden und beide Seiten hierzu angehört werden. ggf. auch das Umfeld, Ärzte usw. insbesondere bei spontanen Betreuungssituations-Änderungen. Je nach Beschwerde Art, Grad.
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sofortiges Handeln bei Einreichungen von Beschwerden, genaue Prüfungen, Befragungen, bei Feststellung von massiven Fehlverhalten – sofortiges Handeln zum Schutze der Involvierten. Bessere Schutzmaßnahmen, Schadensregulierung, Haftung
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von vorn hinein genauere Aufklärungen aller Bedeutungen, bspw. was Verfahrensbeteiligter bedeutet, wozu dieser notwendig ist. Oder das auf Wunsch, bei Hilfe auch ein Rechtspfleger beauftragt werden kann.
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den Betreuten hat Rechtsbeistand zur Verfügung zu stehen, wenn es um dessen Betreuung / Betreuungssituation, den Wünschen, Bedürfnissen usw. geht und hierbei noch kein Betreuer bestellt ist, bzw. es gerade einen Wechsel gibt. – Notfalls darauf hinweisen, dass auch Rechtspfleger hier helfen können. Unklare Wiedersprüche, Eingaben, ohne Unterstützung sind normalerweise nicht von Relevanz, die Menschen die in Betreuung sind oder sollen, haben hierbei Unterstützung zu erhalten, wenn er all das alleine könnte, was immer noch gefordert wird, bräuchten diese Menschen keine Betreuung.
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Betreuungsbehörden sind die Ansprechpartner für die Betreuer, als auch zu betreuenden, auch hier muss mehr Einsatz erfolgen, mehr zugehört /unterstützt werden. Sich Zeit für Termine genommen werden, um die Anliegen zu besprechen, zu klären.
Egal ob bei Anliegen, Fragen, Wünschen, Vermittlung, Beschwerden, Hilferufen -
die Behörde hat bei bspw. Beschwerden sofort zu reagieren, egal welche Partei sich beschwert, beide gehören angehört ggf. weitere Prüfungen, Befragungen Veranlasst und dann gehandelt.
*Stichproben durchführen zur Arbeitsweise, zur Zufriedenheit, Wünschen, und zwar bei allen Betreuungsrelevanten Personen wie Betreute, Betreuer, Gutachter, Richter, Behörde, ggf. auch Klinikarzt. (dient der Reflektion und dem QM)
*ebenfalls könnte einmal jährlich auch vom Betreuten selbst eine Stellungnahme angefordert werden zur Zufriedenheit, Wünsche, wie er sich und seinen Bedarf selbst einschätzt – wichtig fürs Qualitätsmanagement sowie gleichzeitig zur Bestätigung oder Gegendarstellung dessen, was der Betreuer 1mal pro Jahr über die Situation, der Person, dem Bedarf usw. äußert.
Was muss noch mit in die Zukünftige Änderung ein geplant werden…
Derzeit ist ein Pflegegrad zu bekommen fasst schwieriger als eine Betreuung, die Prüfung der Betreuung – das Erstgespräch sollte daher sich mehr an dem Pflegegutachten anlehnen.
Krankenunterlagen müssen einerseits gesichert, zugleich jedoch deutlich sichtbarer sein, denn Betreute haben derzeit noch zu oft die Chance unerkannt durchs „Raster“ zu rutschen durch bspw. Umzüge, falschen Angaben oder gar keinen Angaben usw.
Oftmals wird bspw. in Kliniken, Polizei usw. die Betreuung nicht angegeben, erfasst – Folge: ggf. *falsche Behandlung in der Klinik durch falsche Angaben zu sich, seiner Gesundheit, Krankengeschichte, Medikamenten usw.
- falsche Behandlung von der Polizei - gehen auf das ein, reagieren auf das, wie die Person sich gibt - wissen nicht, dass bspw. eine Störung vor liegt und wie der Richtige Umgang somit sei, handeln folglich kontraproduktiv
- suchen sich neue Ärzte, da die anderen Ärzte die Krankenunterlagen habe und somit danach handeln, beurteilen, behandeln - somit neue fremde, unwissende Ärzte, was massive Auswirkungen haben kann, mich Pech für beide Seiten.
- selbiges bei Umzug somit bei Behörden, Ärzten usw.
- auch wäre es wichtig, weil es nicht grundlos Gutachten gibt, das Person X in den Berufen bspw. Gesundheitswesen nicht tätig sein darf, sich und andere gefährdet – dies sollte hinterlegt sein u.a. auch beim Jobcenter- Reha Abteilung – ggf. mit Vermerk der Nachprüfung des Gutachtens usw.
- bei vorliegendem Einwilligungsvorbehalt sollte auch das bei der Vermögensvorsorge registriert sein, damit Banken, gewarnt sind, wenn Person X z.B. ein Konto eröffnen will, nichts angibt und dabei erneute Schulden macht. – Dient dem Schutz beider Seiten.
Zu beachten sei natürlich dennoch der Datenschutz und das der Mensch nicht noch eingeschränkter ist. Alles muss nach dem Ausmaß- dem Schweregrad der Betreuung und was dieser zu Grunde liegt angepasst sein.
Finanzielle Umsetzung – Aufwand (das ist nicht so mein Part- wer wie was zahlt, wo man was holen könnte usw.)
Das Sicherheitsnetz – der Pool ist kostenlos, man könnte hier jedoch den Unterstützern einen Anreiz / Dank geben durch bspw. ……
Es gäbe Kostenersparnisse durch dieses neue Pool und der Betreuung mehr durch Wunschbetreuer und als Zusatz / Ersatz/ Hilfs – Doppelbetreuer
Zusatzgedanken – Anregung:
Eine Überprüfung findet nicht wirklich statt, - ist die Person als Betreuer geeignet? Bei allem muss man inzwischen psychologische Tests machen – auch solch kleine Test, wäre als Impuls nicht verkehrt.
„Selbsttest“ unterstützte Entscheidungsfindung“
Trifft zu Trifft
eher zu Teils teils Trifft
weniger zu Trifft nicht zu
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Ich kann es aushalten, dass die betreute Person eine andere Einstellung zum Leben bzw. zu Dingen hat. A B C D E
-
Ich habe die Geduld, der betreuten Person Fragen zu ihrer Einstellung zu den Dingen zu stellen.
A
B
C
D
E -
Ich habe die Geduld, der betreuten Person Dinge ausführlich zu erklären und sichere ab, ob die betreute Person verstanden hat.
A
B
C
D
E -
Ich frage die betreute Person, wie einbezogen sie sich in den Entscheidungsprozessen sieht.
A
B
C
D
E -
Ich frage die betreute Person, ob diese mit meiner
Art und Weise der Betreuungsführung zufrieden ist. A B C D E -
Ich frage, was der betreuten Person wichtig ist und beziehe diese Informationen in den Unterstützungsprozess mit ein. A B C D E
-
Ich weiß schon bevor ich mit der betreuten Person spreche, welche Entscheidung die Beste für sie ist. A B C D E
-
Wenn ein neues Thema/ Problem im Leben meines/r Betreuten an mich herangetragen wird, prüfe ich zunächst, ob es schneller und einfacher ist, wenn ich dies erledige und handele danach.
A
B
C
D
E -
Ich mache der betreuten Person meine Position zu den Themen deutlich und begründe diese. A B C D E
-
Wenn die betreute Person über eine anstehende Entscheidung einer anderen Meinung ist als ich, prüfe ich, ob der/ die Betreute* die Folgen dieser Entscheidung absehen kann. Ist die betreute Person
dazu in der Lage, enthalte ich mich dem
Entscheidungsprozess.
A
B
C
D
E -
Ich lasse der betreuten Person Bedenkzeit bei Entscheidungen. A B C D E
-
Ich erweitere die Entscheidungsvarianten für die betreute Person, indem ich mir selbst
Informationen und Beratung zu den anstehenden Themen einhole. A B C D EAuswertung
Frage A B C D E
1 4 3 2 1 0
2 4 3 2 1 0
3 4 3 2 1 0
4 4 3 2 1 0
5 4 3 2 1 0
6 4 3 2 1 0
7 0 1 2 3 4
8 0 1 2 3 4
9 4 3 2 1 0
10 4 3 2 1 0
11 4 3 2 1 0
12 4 3 2 1 0
33 ‐ 48 Punkte: hohes Bewusstsein / Umsetzung über die unterstützte Entscheidungsfindung
Die Antworten zeigen, dass sie sich bereits intensiver mit dem Thema der unterstützten
Entscheidungsfindung und dessen Umsetzung auseinandergesetzt haben. Bei
Schwierigkeiten oder Beratungsbedarf können sie sich (auch weiterhin) immer an den
Betreuungsverein in ihrer Nähe oder die Betreuungsbehörde wenden.
16 ‐ 32 Punkte: mittleres Bewusstsein / Umsetzung über die unterstützte Entscheidungsfindung
Anhand der Antworten lässt sich erkennen, dass sie sich bereits mit dem Thema der unterstützen Entscheidungsfindung auseinandergesetzt haben und in der Umsetzung darauf achten. An der ein oder anderen Stelle kann es sein, dass sie diese nicht umsetzen. Hilfreich kann es sein, wenn sie gelegentlich die Betreuung in den Blick nehmen und die einzelnen Schritte reflektieren. Anregungen und Beratung zur Umsetzung der unterstützten
Entscheidungsfindung erhalten sie bei den Betreuungsvereinen oder der zuständigen Betreuungsbehörde.
0 ‐ 15 Punkte: ausbaufähiges Bewusstsein / Umsetzung über die unterstützte Entscheidungsfindung
Die Antworten zeigen, dass sie sich mit dem Thema der unterstützten Entscheidungsfindung im Rahmen der rechtlichen Betreuung auseinandersetzten. In einigen Punkten scheint die
Umsetzung der unterstützen Entscheidungsfindung nicht vollständig zu gelingen. Hilfreich kann es sein, die verschiedenen Angebote der Betreuungsbehörden und insbesondere der Betreuungsvereine anzuschauen und wahrzunehmen. Diese bieten viele Entfaltungsmöglichkeiten und Anregungen der Umsetzung der unterstützten Entscheidungsfindung und geben Tipps für den Umgang mit schwierigen Situationen.
Quellen erleben als ehemalige Betreuerin, sowie als Angehörige, Erfahrungen durch Berufliche Kontakte, besprochen mit diversen Betreuten, Betreuern, Anwälte, Polizei, Gutachtern, sowie Internetrecherchen
Formalien
Initiator/innen: Shane Zoe Blue B.von Gleichen
Geltungsbereich/Programm
Bundesland
Bund
Europa
Bereich
Gerechtigkeit
Transparenz
Vielfalt
Zukunft
Europa
Menschenrecht
Soziales