Änderung Betreuungsgesetz

Aufruf: ich suche Mitstreiter
Kontaktart: Ja
Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Ja
Eine Initiative von: Shane Zoe Blue B.von Gleichen
Bearbeitungsstatus: offen
Redaktionsschluss:

In meiner Initiative geht es um:
Erneuerung Betreuugsgesetz – Warum, wie und was gibt es noch zu bedenken / einzubeziehen
Die Reform zur gesetzlichen Betreuung muss erneuert werden unter Berücksichtigung der aktuellen Bedürfnisse aller hierin involvierten Personen und Personenkreise
Das Betreuungsgesetz MUSS dringend von Grund auf geändert werden!
Da es um eine Gesetzesänderung geht- werden hier nur die negativen Seiten aufgezeigt, wenngleich es natürlich auch viel positives gibt! Es geht uns alle an, wir alle können bereits morgen selbst in der Situation sein, eine Betreuung zu benötigen, ganz gleich welchen Status wir angehören.

Problembeschreibung
Eine Betreuung ist eine heikle Angelegenheit und betrifft nicht nur eine Person – den zu betreuenden, sondern sehr viele involvierte und hierbei wird eine Entscheidung für einen Menschen und sein Leben getroffen.
Jeder der hierbei involvieren Personengruppen wie bspw. Ärzte, Gutachter, Kliniken, Polizei, Gerichte - Richter, Angehörige, Betreuer und andere, tragen somit eine große Verantwortung mit der nicht Leichtfertig umgegangen werden darf!
Auch gehört hier viel Vertrauen dazu, insbesondere von der zu betreuenden Person, denn diese hofft, dass die Betreuung zu seinem besten Wohl, Wünschen und Bedürfnissen eingerichtet wird und erfolgt. Normalerweise geht man davon aus, nachdem wir bei allem und alles ständig überprüft werden, Vorschriften einzuhalten haben, Belege vorweisen müssen, dass man somit mit selbiger Sorgfalt, auch in der Betreuung vorgeht. Dass die Menschen entsprechende Qualifikationen / Fachwissen, eine gesunde Psyche, Geduld, Einfühlungsvermögen, Durchsetzungskraft, hohe Frustrationstolleranz vorweisen können. Das sich ein genaues Bild der Sachlage verschafft wird, Unterlagen, ggf. Angehörige / das Umfeld einbezogen werden, genaue Prüfungen erfolgen u.v.m. Doch leider oftmals weit gefehlt.
Auszüge wie es aktuell verläuft, Eignungen, Bedingungen an Hand 2er kurzer Bsp.:
Person mit bspw. psychischer Erkrankung ging mit der Partnerin zum Notar für eine Vorsorgevollmacht - hierin kann wie in der Betreuung alles festgehalten werden, Aufgaben, Handlungen, Bevollmächtigter, Wünsche, Bedürfnisse und was / wen man absolut nicht wünscht usw. Eine Vorsorgevollmacht kann oftmals eine Betreuung unnötig machen.
Die Vorsorgevollmacht reichte auf Grund des Krankheitsbildes nicht aus, wodurch die Bevollmächtigte nicht in den Punkten helfen/Unterstützen könne, worin besonders Bedarf bestünde. Bspw. Begleitung zu wichtigen Terminen, Therapien usw. für Aufklärung, Richtigstellungen
Daher erfolgt die Empfehlung zur Betreuungseinrichtung
Das zuständige Betreuungsgericht führt ein Gespräch und nimmt den genannten Wunsch und Bedarf auf. Das Betreuungsgericht veranlasst ein Gutachten
Der Gutachter macht sich in ca. 30 ein Bild von der Situation, der Person und spricht seine Empfehlung aus – Bspw. Betreuungsbedarf ja, und für 2 Jahre in den Aufgabenkreisen x – y
Das Gericht befragt die zu betreuende Person (so sollte es zumindest sein) ob sie eine bestimmte Person als Betreuerin wünscht oder ob es jemand gibt, der es auf keinen Fall übernehmen solle.
Die Person teilt somit ihre Wunschbetreuungs-Person mit, bspw. Partner, Eltern, Kind, oder auch Freunde und es erfolgt ein Beschluss, in dem noch einmal alle Punkte festgehalten wurden.
(so läuft es im Ideal Fall ab)
Oder:
Erste Schritte wie Einreichung und Gutachten Erfolgten bereits (von selbst oder auch einem Arzt, Klinik) Betreuung soll erfolgen, verlängert werden.
Das Gericht wendet sich an die zuständige Betreuungsbehörde, diese schlägt einen Betreuer den sie als geeignet sehen, aus ihrem „Betreuer-Pool“ vor, fragt diese Person, ob sie noch Kapazitäten frei hätte, sich vorstellen könnte Person xy noch mit zu betreuen. Sagt diese Betreuerin zu, teilt die Betreuungsbehörde ihre Entscheidung dem Gericht mit – das Gericht handelt meist nach dessen Empfehlung.
Die zu betreuende Person bekommt den Beschluss mit dem zukünftigen Betreuer und den festgehaltenen Aufgabenkreisen zugesendet.
Die eigenen Wünsche zum Betreuer oder einen fremden Betreuer zuvor einmal kennen lernen, zu schauen, ob man A: mit dem Betreuungsgrund, dem Ursprung umgehen kann, sich auskennt und somit auch zu dessen Wohle handeln könne. B: Menschlich beide Seiten mit einander auskommen
Oftmals beschweren sich Betreuten nicht, wissen nicht was sie tun können, begreifen nicht was passiert, oder erfolgen erst nach übermäßig vielen Disputen, bzw. versuchen ihre Situation ausführlich mehrfach Dar zustellen und werden somit wieder als „Störenfriede“ betitelt.
Erfolgen Beschwerden durch Angehörige haben diese keine Relevanz, wenn sie keine Verfahrensbeteiligten sind, - Ergebnis: bei beiden erfolgt nichts, Situation bleibt!
(so sollte es nicht ablaufen, ist jedoch inzwischen am häufigsten)

Forderungen
…Wie ist es, wie sollte / könnte es geeigneter sein…Den aktuellen Verlauf und die Missstände, setze ich als Bekannt voraus, daher hier nur angerissen……

  • Aktuell darf jeder Betreuer werden, der bereit ist, mehr als 10 „Klienten“ anzunehmen, bzw. 20h/ Woche dafür investiert. Es bedarf keiner extra Qualifikationen, Eignungen, Fähig /-Fertigkeiten

  • Um Missbrauch einzudämmen sollten: - Die Betreuer sein wollen, ein Psychologisches Gesundheitszeugnis, sauberes Führungszeugnis vorlegen, sowie eine abgeschlossene Betriebshaftpflicht nachweisen. - Ehrenamtliche sollten, vom Gutachter der die Betreuung feststellt auf Eignung getestet werden.

  • Die meisten Menschen die in Betreuung kommen, sind kognitiv beeinträchtigt, haben bspw. eine psychisch oder geistige Erkrankung /Einschränkung, leiden an Demenz oder haben Altersbedingt Probleme für sich, ihr Leben selbst weiterhin Sorge zu tragen.

  • Die meisten Berufs-Betreuer sind inzwischen überwiegend Juristen, diese haben keine Erfahrung mit psychischer oder geistiger Erkrankung und dessen Auswirkungen, Umgang, was eine korrekte, Bedürfnisbezogene Betreuung mit Hauptpart Gesundheitsfürsorge schwierig bis teils unmöglich macht. Ihnen fehlt zudem die Zeit, für den Teils höheren Bedarf von psychisch Erkrankten, selbst wenn es ihnen nicht anzusehen ist

  • Betreuungssituationen kennen keine Bürozeiten von 8-16 Uhr bspw. Gesundheit, oder aufgreifen durch die Polizei – Delikte usw.

  • Es ist wichtig, dass es nicht nur auf dem Papier heißt: „der geeignetste Betreuer für den zu betreuenden“ sondern es Tatsache auch so erfolgt.

  • Die Betreuer brauchen hierzu also die entsprechenden Fähigkeiten, Eignungen und sollten auch nach diesen den Betreuten zugeordnet werden.

  • Es muss genau geprüft werden, wofür der Betreuende die Betreuung überwiegend benötigt, um danach den geeignetsten Betreuer ein zu setzen.

  • setzt voraus, dass man sich mit der Person und/oder dessen Akte vertraut macht. Hierfür MUSS die Zeit investiert werden, um eine bessere Betreuung zu gewährleisten. Somit seitens der Behörde, des neuen Betreuers und ggf. sollte bereits eine Empfehlung im Gutachten erfolgen, welche Berufsgruppe für den zu betreuenden geeignet ist.

  • aktuell benötigen Betreute das „ok“ vom Betreuer, wenn sie einen Anwalt beauftragen wollen, können, dürfen nicht selbst handeln. Wenn es dabei um die Betreuungssituation geht, wird der Betreuer kaum sein „ok“ geben

  • derzeit braucht selbst die Pflegeperson einer Betreuten Person bei allem zuerst das „ok“ vom Betreuer, um pflegerisch tätig sein zu können, bspw. Antrag auf Unterlagen für Kurzzeitpflege, Antrag auf Befreiung usw. - Das geht nicht, die Pflegeperson sollte eigenständig ihre Aufgaben als Pflegeperson absolvieren können.

  • wichtig ist zudem auch, dass Betreuer und Betreute sich vor der Bestellung wenigstens einmal kennen lernen, um gegenseitig ein Bild voneinander zu bekommen, ob beide sich eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können. Es geht immerhin um Leben und um Vertrauen. Manches Mal passt die Chemie nicht oder Betreuer sieht einen höheren Bedarf, den er nicht abdecken kann, usw.

  • Wichtig: Jeder hat „normalerweise“ Mitspracherecht, kann seinen Wunschbetreuer vorschlagen, dem das Gericht Folge zu leisten hat, außer es gehe eine massive Gefährdung für den Betreuenden durch diesen Wunschbetreuer aus. Auch hier handeln derzeit viele Gerichte eher nach der Empfehlung der Betreuungsbehörde, als nach den Wünschen des zu betreuenden.

  • Familienangehörige, Eltern, Verwandte, Kinder, Partner haben Vorrang und daran sollte sich mehr gehalten werden, diese Personen kennen die zu Betreuenden meist am besten, ihr Verhalten, Bedarf, Wünsche usw. Überwiegend leben sie mit dieser Person zusammen, händeln bereits dessen Leben.

  • Unabdinglich ist ebenso (wenn gewünscht) das Familien, Angehörige viel mehr in die Betreuung einbezogen werden, wenn ein fremder Betreuer eingesetzt wird. Siehe Begründung darüber.

  • per Beschluss erfahren oftmals die Betreuten erst wer ihre Betreuung übernimmt, wenn sie nicht nach ihren Wünschen gefragt wurden. Noch erfolgt oftmals ein zuvor kennen lernen der beiden miteinander arbeitenden Personen. (Vertrauensbasis sowie ein „an Schnuppern“ ob beide miteinander können, gegenseitig der Aufgabe gewachsen sind fehlt)

  • Es muss mehr abgesprochen, Hand in Hand Arbeit möglich sein, zum Wohl des Betreuten.

  • im Moment haben die meisten Betreuer rund 40-50 Betreute, wodurch das, was bereits gesetzlich festgehalten ist, unmöglich umsetzbar ist.
    Bspw. die Anzahl des angedachten persönlichen Kontaktes von Betreuer/Betreuenden. – Ob dieser Telefonisch oder Persönlich erfolgt, entscheidet die Dringlichkeit, der Bedarf
    Einsatz nach dem Individuellen, tatsächlichen Bedarf. Was auch beinhaltet, wenn benötigt, die Person bei Ämtern, Ärzten usw. persönlich zu begleiten/ vertreten. Bei wichtigen Schreiben zu unterstützen, von selbst auch bei den Betreuenden bezüglich Post, Erledigungen anzufragen, statt zu erwarten, dass sich jeder von allein meldet. (was viele Gesundheitsbedingt eben nicht können) usw.

  • Betreuung sollte somit aufgesplittet werden. Die Ehrenämter / Angehörige mehr Fördern, Unterstützen und auch besser entlohnt. – Haben / machen meißt mehr, als die Berufsbetreuer leisten / leisten können. Decken viele Punkte ab, wo sonst zusätzliche Unterstützung nötig wird.

  • Zudem bsp. eine Art „Sicherheitsnetz“, ein Art Berater-Pool, (siehe als Bsp. FB Gruppen wie kostenlose Rechtsberatung usw.) in denen Menschen, die Menschen helfen/ Unterstützen möchten, aus allen Fachgebieten aufgelistet sind bspw. Anwalt, Sozialarbeiter, Buchhalter, Arzt, Polizist usw. Dieser Pool sollte den Betreuern jeder Zeit zugänglich sein, hier gäbe es bspw. eine Service Nr. zur sofort Anfrage, sowie eine Art Forum (geschützt /öffentlich) hier kann der Betreuer seine Frage stellen, bei der er Unterstützung braucht.

  • auch für die Betreuten selbst sollte es dies in einer abgeschwächteren Form geben, für jene, die sich auch selbst informieren möchten, Rat suchen und somit auch mehr Eigenständigkeit erlernen, dadurch auch dem Betreuer Arbeit abnehmen. Auch haben sie somit die Chance auf Eigenschutz wenn etwas vorliegt.
    Bsp. Sohn nahm heimlich Kredite auf, 2Monate danach erfolgten Rechnungen hierzu, wie soll ich mich verhalten, was kann ich tun?! Oder der Aufgabenkreis umfasst nicht die Gesundheit, doch genau dazu gibt es eine jetzt eingetretene Situation/Frage. – hierdurch sofortige Hilfe möglich um zumindest die ersten Schritte umzusetzen und sich dann ggf. weitere Hilfe suchen.

  • mehr Versammlungen an denen Betreuer, Betreute, Angehörige teilnehmen können, aufgebaut Quasi wie eine Art Selbsthilfe Gruppe, bei denen man sich untereinander persönlich austauschen kann.

  • Doppelbetreuungen als Rückhalt /Absicherung. Bei einigen Erkrankungen mehr als ratsam, insbesondere bei psychischer, Sucht Erkrankung, mit ständigem Lügen, Verleumden, ausspielen usw. Aufgabenkreise ggf. aufsplitten, sowie ein Ehrenamt + Berufs/Vereinsbetreuer zusammen (Doppelbetreuung hat in vielerlei Hinsicht Vorteile für alle Seiten, Gegenseitige Absicherung,- gerade bei ausspielenden Persönlichkeiten- sofortige Umsetzungen der Aufgaben, Aufgabenteilung und zudem auch gleich eine Arbeitskontrolle was ebenfalls der Absicherung dient)

  • Um die Berufsbetreuer mehr zu entlasten, erneut Ehrenämter im Vordergrund. Wenn eine Person in allen Aufgabengebieten der Betreuung bedarf, schauen, ob es mit dem zusätzlichen Beratungs-Pool ausreicht, oder eine weitere Betreuung benötigt wird. Dies kann auch in Form eines Ersatz /- Hilfsbetreuers sein – bspw. bei schwer Händelbare Betreuten, ständig neuen, schwierigen Situationen, bei eigener Erkrankung, Urlaub des Betreuers usw. Zudem könnte besagter Zusatz Betreuer rein auf seine Fachgebiete eingesetzt werden, damit es keine Überschneidungen gibt, oder als Absicherung / Tippgeber fungieren. Bspw. bei Unterbringung, Anwaltlich /Rechtlichen Anliegen. Somit würden die Berufsbetreuer entlastet, hätten vielleicht dadurch „nur“ noch 25 komplett eigene „Fälle“ und bspw. 25 als Ersatzbetreuungen, Betreuung im Hintergrund bei Anfragen usw. – das setzt jedoch Teamfähigkeit voraus, Dient dem Wohl der Betreuten.

  • Coachings, Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Betreuer - Ehrenamt und Berufsbetreuer

  • Angebote auch für Familienangehörige, sie mehr zu schulen um so ggf. einige doch mehr oder gar ganz an die Familie überstellen zu können.

  • genauere Prüfungen der Betreuer, Betreuungen, ihrer Arbeit insbesondere bei Auffälligkeiten / Beschwerden. Befragungen in Abständen einer Betreuter, Betreuer, Behörden -Qualitätssicherung

  • Betreuer die Anwälte sind, haben oft feste und nur begrenzte Erreichbarkeit, was bei Betreuten sowie bei Auswirkungen bspw. Krankenhaus, Polizei, Notfällen oftmals Schwierigkeiten verursacht. Daher genauere Prüfung, wie viel Bedarf hat der Jeweilige zu Betreuende, passen beide in diesem Zusammenhang zusammen.

  • Gutachter / Gutachten müssen besser strukturiert werden, ein Gespräch von 30 min entscheidet hier über ein Leben. Wer sich gut verstellt, weil er keinen Betreuer will, keine Krankheitseinsicht hat, fällt daher schnell durchs Raster. Umgedreht ebenso, so könnten schüchterne, ängstliche Menschen den Eindruck bei der Befragung erwecken, eine Betreuung zu benötigen. So, wie bspw. 3 unabhängige Ärzte nach Aktenlage zustimmen, um einen Menschen, in die Psychiatrie ein zu weisen. Die Gutachten müssen intensiver sein, Gesamtsituation erfasst werden.

  • Eine genaue Prüfung aller Fakten, Faktoren ist wichtig, sowohl beim Gutachten als auch bei der Prüfung / Entscheidung des Betreuers.

  • Beschwerden, Klagen über den Betreuer, Behörde, Richter sollten jeweils ernst genommen werden und beide Seiten hierzu angehört werden. ggf. auch das Umfeld, Ärzte usw. insbesondere bei spontanen Betreuungssituations-Änderungen. Je nach Beschwerde Art, Grad.

  • sofortiges Handeln bei Einreichungen von Beschwerden, genaue Prüfungen, Befragungen, bei Feststellung von massiven Fehlverhalten – sofortiges Handeln zum Schutze der Involvierten. Bessere Schutzmaßnahmen, Schadensregulierung, Haftung

  • von vorn hinein genauere Aufklärungen aller Bedeutungen, bspw. was Verfahrensbeteiligter bedeutet, wozu dieser notwendig ist. Oder das auf Wunsch, bei Hilfe auch ein Rechtspfleger beauftragt werden kann.

  • den Betreuten hat Rechtsbeistand zur Verfügung zu stehen, wenn es um dessen Betreuung / Betreuungssituation, den Wünschen, Bedürfnissen usw. geht und hierbei noch kein Betreuer bestellt ist, bzw. es gerade einen Wechsel gibt. – Notfalls darauf hinweisen, dass auch Rechtspfleger hier helfen können. Unklare Wiedersprüche, Eingaben, ohne Unterstützung sind normalerweise nicht von Relevanz, die Menschen die in Betreuung sind oder sollen, haben hierbei Unterstützung zu erhalten, wenn er all das alleine könnte, was immer noch gefordert wird, bräuchten diese Menschen keine Betreuung.

  • Betreuungsbehörden sind die Ansprechpartner für die Betreuer, als auch zu betreuenden, auch hier muss mehr Einsatz erfolgen, mehr zugehört /unterstützt werden. Sich Zeit für Termine genommen werden, um die Anliegen zu besprechen, zu klären.
    Egal ob bei Anliegen, Fragen, Wünschen, Vermittlung, Beschwerden, Hilferufen

  • die Behörde hat bei bspw. Beschwerden sofort zu reagieren, egal welche Partei sich beschwert, beide gehören angehört ggf. weitere Prüfungen, Befragungen Veranlasst und dann gehandelt.

*Stichproben durchführen zur Arbeitsweise, zur Zufriedenheit, Wünschen, und zwar bei allen Betreuungsrelevanten Personen wie Betreute, Betreuer, Gutachter, Richter, Behörde, ggf. auch Klinikarzt. (dient der Reflektion und dem QM)
*ebenfalls könnte einmal jährlich auch vom Betreuten selbst eine Stellungnahme angefordert werden zur Zufriedenheit, Wünsche, wie er sich und seinen Bedarf selbst einschätzt – wichtig fürs Qualitätsmanagement sowie gleichzeitig zur Bestätigung oder Gegendarstellung dessen, was der Betreuer 1mal pro Jahr über die Situation, der Person, dem Bedarf usw. äußert.

Was muss noch mit in die Zukünftige Änderung ein geplant werden…
Derzeit ist ein Pflegegrad zu bekommen fasst schwieriger als eine Betreuung, die Prüfung der Betreuung – das Erstgespräch sollte daher sich mehr an dem Pflegegutachten anlehnen.
Krankenunterlagen müssen einerseits gesichert, zugleich jedoch deutlich sichtbarer sein, denn Betreute haben derzeit noch zu oft die Chance unerkannt durchs „Raster“ zu rutschen durch bspw. Umzüge, falschen Angaben oder gar keinen Angaben usw.
Oftmals wird bspw. in Kliniken, Polizei usw. die Betreuung nicht angegeben, erfasst – Folge: ggf. *falsche Behandlung in der Klinik durch falsche Angaben zu sich, seiner Gesundheit, Krankengeschichte, Medikamenten usw.

  • falsche Behandlung von der Polizei - gehen auf das ein, reagieren auf das, wie die Person sich gibt - wissen nicht, dass bspw. eine Störung vor liegt und wie der Richtige Umgang somit sei, handeln folglich kontraproduktiv
  • suchen sich neue Ärzte, da die anderen Ärzte die Krankenunterlagen habe und somit danach handeln, beurteilen, behandeln - somit neue fremde, unwissende Ärzte, was massive Auswirkungen haben kann, mich Pech für beide Seiten.
  • selbiges bei Umzug somit bei Behörden, Ärzten usw.
  • auch wäre es wichtig, weil es nicht grundlos Gutachten gibt, das Person X in den Berufen bspw. Gesundheitswesen nicht tätig sein darf, sich und andere gefährdet – dies sollte hinterlegt sein u.a. auch beim Jobcenter- Reha Abteilung – ggf. mit Vermerk der Nachprüfung des Gutachtens usw.
  • bei vorliegendem Einwilligungsvorbehalt sollte auch das bei der Vermögensvorsorge registriert sein, damit Banken, gewarnt sind, wenn Person X z.B. ein Konto eröffnen will, nichts angibt und dabei erneute Schulden macht. – Dient dem Schutz beider Seiten.

Zu beachten sei natürlich dennoch der Datenschutz und das der Mensch nicht noch eingeschränkter ist. Alles muss nach dem Ausmaß- dem Schweregrad der Betreuung und was dieser zu Grunde liegt angepasst sein.

Finanzielle Umsetzung – Aufwand (das ist nicht so mein Part- wer wie was zahlt, wo man was holen könnte usw.)
Das Sicherheitsnetz – der Pool ist kostenlos, man könnte hier jedoch den Unterstützern einen Anreiz / Dank geben durch bspw. ……
Es gäbe Kostenersparnisse durch dieses neue Pool und der Betreuung mehr durch Wunschbetreuer und als Zusatz / Ersatz/ Hilfs – Doppelbetreuer

Zusatzgedanken – Anregung:
Eine Überprüfung findet nicht wirklich statt, - ist die Person als Betreuer geeignet? Bei allem muss man inzwischen psychologische Tests machen – auch solch kleine Test, wäre als Impuls nicht verkehrt.

„Selbsttest“ unterstützte Entscheidungsfindung“
Trifft zu Trifft
eher zu Teils teils Trifft
weniger zu Trifft nicht zu

  1. Ich kann es aushalten, dass die betreute Person eine andere Einstellung zum Leben bzw. zu Dingen hat. A B C D E

  2. Ich habe die Geduld, der betreuten Person Fragen zu ihrer Einstellung zu den Dingen zu stellen.
    A
    B
    C
    D
    E

  3. Ich habe die Geduld, der betreuten Person Dinge ausführlich zu erklären und sichere ab, ob die betreute Person verstanden hat.
    A
    B
    C
    D
    E

  4. Ich frage die betreute Person, wie einbezogen sie sich in den Entscheidungsprozessen sieht.
    A
    B
    C
    D
    E

  5. Ich frage die betreute Person, ob diese mit meiner
    Art und Weise der Betreuungsführung zufrieden ist. A B C D E

  6. Ich frage, was der betreuten Person wichtig ist und beziehe diese Informationen in den Unterstützungsprozess mit ein. A B C D E

  7. Ich weiß schon bevor ich mit der betreuten Person spreche, welche Entscheidung die Beste für sie ist. A B C D E

  8. Wenn ein neues Thema/ Problem im Leben meines/r Betreuten an mich herangetragen wird, prüfe ich zunächst, ob es schneller und einfacher ist, wenn ich dies erledige und handele danach.
    A
    B
    C
    D
    E

  9. Ich mache der betreuten Person meine Position zu den Themen deutlich und begründe diese. A B C D E

  10. Wenn die betreute Person über eine anstehende Entscheidung einer anderen Meinung ist als ich, prüfe ich, ob der/ die Betreute* die Folgen dieser Entscheidung absehen kann. Ist die betreute Person
    dazu in der Lage, enthalte ich mich dem
    Entscheidungsprozess.
    A
    B
    C
    D
    E

  11. Ich lasse der betreuten Person Bedenkzeit bei Entscheidungen. A B C D E

  12. Ich erweitere die Entscheidungsvarianten für die betreute Person, indem ich mir selbst
    Informationen und Beratung zu den anstehenden Themen einhole. A B C D E

           Auswertung 
    

Frage A B C D E
1 4 3 2 1 0
2 4 3 2 1 0
3 4 3 2 1 0
4 4 3 2 1 0
5 4 3 2 1 0
6 4 3 2 1 0
7 0 1 2 3 4
8 0 1 2 3 4
9 4 3 2 1 0
10 4 3 2 1 0
11 4 3 2 1 0
12 4 3 2 1 0

33 ‐ 48 Punkte: hohes Bewusstsein / Umsetzung über die unterstützte Entscheidungsfindung
Die Antworten zeigen, dass sie sich bereits intensiver mit dem Thema der unterstützten
Entscheidungsfindung und dessen Umsetzung auseinandergesetzt haben. Bei
Schwierigkeiten oder Beratungsbedarf können sie sich (auch weiterhin) immer an den
Betreuungsverein in ihrer Nähe oder die Betreuungsbehörde wenden.
16 ‐ 32 Punkte: mittleres Bewusstsein / Umsetzung über die unterstützte Entscheidungsfindung
Anhand der Antworten lässt sich erkennen, dass sie sich bereits mit dem Thema der unterstützen Entscheidungsfindung auseinandergesetzt haben und in der Umsetzung darauf achten. An der ein oder anderen Stelle kann es sein, dass sie diese nicht umsetzen. Hilfreich kann es sein, wenn sie gelegentlich die Betreuung in den Blick nehmen und die einzelnen Schritte reflektieren. Anregungen und Beratung zur Umsetzung der unterstützten
Entscheidungsfindung erhalten sie bei den Betreuungsvereinen oder der zuständigen Betreuungsbehörde.
0 ‐ 15 Punkte: ausbaufähiges Bewusstsein / Umsetzung über die unterstützte Entscheidungsfindung
Die Antworten zeigen, dass sie sich mit dem Thema der unterstützten Entscheidungsfindung im Rahmen der rechtlichen Betreuung auseinandersetzten. In einigen Punkten scheint die
Umsetzung der unterstützen Entscheidungsfindung nicht vollständig zu gelingen. Hilfreich kann es sein, die verschiedenen Angebote der Betreuungsbehörden und insbesondere der Betreuungsvereine anzuschauen und wahrzunehmen. Diese bieten viele Entfaltungsmöglichkeiten und Anregungen der Umsetzung der unterstützten Entscheidungsfindung und geben Tipps für den Umgang mit schwierigen Situationen.

Quellen erleben als ehemalige Betreuerin, sowie als Angehörige, Erfahrungen durch Berufliche Kontakte, besprochen mit diversen Betreuten, Betreuern, Anwälte, Polizei, Gutachtern, sowie Internetrecherchen
Formalien
Initiator/innen: Shane Zoe Blue B.von Gleichen
Geltungsbereich/Programm
Bundesland
Bund
Europa
Bereich
Gerechtigkeit
Transparenz
Vielfalt
Zukunft
Europa
Menschenrecht
Soziales

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Mit dieser Initiative hast Du, liebe @shane, Dir aus meiner Sicht ein wahres Mammutprojekt vorgenommen! Ich kenne mich im Einzelnen mit den gesetzlichen Grundlagen nicht aus (und habe auch nicht die Zeit, tief in diese einzusteigen), so dass ich nicht beurteilen kann, ob und inwieweit die von Dir geschilderten Umstände / Erfahrungen auf Gesetzesmängeln beruhen oder Gesetzesverstöße bedeuten. Dazu kann Dir sicherlich @WUte mehr sagen.

Was ich jedoch weiß, ist, dass es ein eigenständiges Betreuungsgesetz (Titel Deiner Initiative) nicht gibt. Seit 1990 gab es zwar das „Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz – BtG)“, bei dem es sich jedoch um ein „Artikelgesetz“ handelte, d. h. es wurden damit rd. 300 §§ in ca. 50 anderen Gesetzen geändert.

Grundsätzlich gilt das Betreuungsrecht, das in den §§ 1896 ff BGB geregelt ist. Eine Entmündigung (wie früher) gibt es demgemäß nicht mehr; vielmehr bleibt der Betreute (mit Ausnahme des Einwilligungsvorbehalts des Betreuers aus § 1903 BGB), unabhängig von der Anordnung einer Betreuung, weiterhin geschäftsfähig.
(Einige Ausnahmen, die der Zustimmung bzw. nachträglichen Genehmigung des Betreuers bedürfen, gibt es allerdings, z. B. wenn der Betreute wesentliche Verträge / Geschäfte zu seinen Ungunsten abschließt.)

Die Pflichten des Betreuers sind insbesondere in den §§ 1901 und 1906 BGB geregelt. Nach § 1901 Abs. 2, Satz 2, und Abs. 3 BGB ist das Betreuungsrecht nicht nach objektiven Maßstäben bestimmt, sondern soll sich vorrangig subjektiv am Willen des Betreuten orientieren (gem. Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2, Abs. 1 GG), und sein Handeln hat der Betreuer stets am Wohl des Betreuten auszurichten. Bei Pflichtverletzungen seitens des Betreuers greift eine zivilrechtliche Haftung.

Zu bedenken ist m. E. ferner, dass Gesetze niemals so detailliert formuliert werden können, dass damit sämtliche möglichen Einzelfälle von vornherein berücksichtigt sind, d. h. es wird immer Einzelfallentscheidungen geben müssen, die einer gerichtlichen Beurteilung bedürfen.

Den von Dir beschriebenen Änderungswünschen (welchen Gesetzes auch immer), steht meiner Ansicht nach ein grundlegendes Problem entgegen, nämlich der in allen behördlichen Bereichen gegebene Personalmangel (wegen aus ökonomischen Gründen vorgenommenen Personalabbaus in der Vergangenheit), ein Problem, das nicht durch Gesetzesänderungen auszuräumen ist, sondern Thema einer eigenen, viele Bereiche umfassenden Ini sein könnte.

Dies ist also ein Problem, das nicht den Handelnden angelastet werden kann, denn ein einziger Betreuer kann m. E., selbst als Fulltime-Job, unmöglich 40 bis 50 Klienten in der von Dir als wünschenswert beschriebenen Weise betreuen. Ob in einem Gesetz z. B. eine Regelung bezüglich der max. zu betreuenden Klientenzahl oder ein zusätzlicher Ersatzbetreuer festgeschrieben werden kann, weiß ich ebenfalls nicht. Vielleicht kann auch hierzu @WUte etwas sagen.

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Hallo Liebe Tina,
danke für deine lange informative Mail.
Du hast Recht, es ist nicht leicht und ich habe dazu auch Petitionen beim Bundestag und habe auch die Unterlagen vom Gericht für Menschenrechte da. Es ist richtig, das es kein eigenständiges Gesetz mehr ist und es unter die sogenannten Artikelgesetze gehört.
Hier alles dazu: Betreuungsgesetz – Wikipedia.

Man ist schon seit Jahren dran, hier etwas zu verändern, wie erwähnt sogar Richter, Behörden, Gutachtern und vielen anderen. Ich habe einen großen Ordner mit über 300 gesammelten Belegen, Statistiken, Ideen, die derzeitigen Vor und Nachteile, Umsetzungs-möglichkeiten, Vorkommnisse und mehr, was ich gern zur Verfügung stellen kann.
Es geht bei weiten nicht um Einzelfälle, sondern es wird immer mehr zum Standard. Mir schreiben auch viele ihre Geschichten, oder Fragen um Hilfe, auch bin ich selbst in diversen Betreuungs-Gruppen wo Austausch stattfindet. Ich habe aktuell einen Aufruf gestartet, das jeder der Interesse hat, seine Geschichte mit allen zu teilen, sein Erleben, seine Wünsche, Ideen als kurzen Clip senden können, was ich am Ende zu einem Clip zusammenfüge.

Nein nein, ich möchte nicht, das Betreuer eine solche Klienten-anzahl von 40-50 Personen wie aktuell betreuen, im Gegenteil, denn das ist nicht Machbar und schon gar nicht, um somit wirklich nach den Bedürfnissen der zu betreuenden zu handeln. Daher mein Vorschlag wie man dies umgehen kann und somit zum Wohle der Betreuten.

Mir geht es nicht um die Betreuer, sie sind „nur“ ein Teil des gesamten.

Was den Personalmangel angeht, da gebe ich dir Teilweise Recht, dennoch gibt es so viele Situationen die nichts mit dem Personalmangel zu tun haben. Es geht um Menschenleben und das sollte wichtig und ernst genommen werden.

Es ist leider nicht so einfach das bei Pflichtverletzungen die zivilrechtliche Haftung greift. So sollte es sein, ja, aber so ist es nicht immer. Es gibt sehr viele Betreuungsfälle die schockierend sind.

Es ist leider nicht so, das die Menschen nicht mehr Entmündigt sind, so sollte es sein ja und sie sollten gleich gestellte Rechte haben, ja, ist es aber nicht. Vor 3 Wochen sagte mir selbst ein Anwalt erneut, er fand es einst ehrlicher als man noch von Entmündigung sprach, heute heißt es Betreuung, aber die Betreuten sind dennoch teils entmündigt und das nicht nur wenn ein Einwilligungsvorbehalt vor liegt. Sie haben noch nicht einmal wirklich die Chance sich selbst gegen die Willkür ihrer Betreuer zu wehren. Sicher es heißt, das Rechtspfleger da sind, oder die Betreuungsbehörde.
Es wird kaum erklärt das ihnen Rechtspfleger helfen können, oder was es heißt ein Verfahrensbeteiligter zu sein, wozu diese wichtig sind, was dieser Bewirken kann.

Nur geht es hierbei nicht nur um die Betreuer. Hier spielt viel mehr rein und wie angeschnitten, haben sich auch diverse Polizeistationen beschwert und mir ihre Erleben berichteten.

Auch hast du Recht, das die Pflichten geregelt sind, oder auch das es zum Wohl des Betreuten gehen soll. Nur es kann schon nicht nach dem Wohl des zu betreuenden gehen, funktionieren, wenn man zuvor sich nicht mit den Betreuten zusammen setzt, die Krankenakten kennen lernt, den Menschen, seinen Bedarf kennen lernt. Die Betreuungsbehörde jeden Menschen als Betreuer annimmt, der bereits ist mehr als 10 „Fälle“ oder mind. 20h die Woche zu investieren. Die Richtlinien wie es sein sollte von der Betreuungsbestellungs-Idee bis hin zur Bestellung / dem Beschluss und wie es Tatsache ist, klaffen weit auseinander.

Genau deswegen arbeiten seit Jahren viele Menschen daran, insbesondere jene die selbst mit Betreuung zu tun haben, darin involviert sind, das sich hier etwas ändert. Es gibt unzählige Auslistungen, Statistiken, Verbesserungsvorschläge. All das könnte in meinen Entwurf hier mit einbezogen werden.

Das nicht alles abgedeckt werden kann, egal wie gut alles durchdacht sein möge, ist normal. Aber es sollte endlich wieder dazu kommen, das es wieder „nur“ noch zu Einzelfällen kommt und nicht der Standard.

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Es gibt Mitstreiter, die nicht bei DiB sind, so bspw. Anwälte, Betreuer,
ehemals Angehörige von Betreuten usw.
Immer mehr teilen mir ihr Erleben mit, aber auch Verbesserungs-Vorschläge, Ideen.
Es wird Zeit, das sich zum Wohl aller etwas ändert - dringend und ich möchte es daher zur Abstimmung bringen. Daher freue ich mich weiterhin über jeden, der das Konzept mit unterstützt.

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Nun habe ich mir die posts hier und auch die Ini in Vorbereitung angesehen und - ich kann leider nur sagen - versucht sie zu lesen und zu verstehen.

Ganz ehrlich, schon die textliche Ausführung ist schlicht unzumutbar. Keine Absätze, verwirrende Rechtschreibung, z.T. falsche Grammatik und etliche falsch formulierte Bezugnahmen.

Die zugrundeliegenden Annahmen sind nicht konkret belegt und, soweit ich es aus meiner Arbeit beurteilen kann, z.T. einfach falsch.

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind mit ihren tatsächlichen oder vermuteten praktischen Umsetzungen vermengt.

Mir kommt das derzeit so vor wie die Lobbyarbeit einiger Psychiatriebetroffenen, die überwiegend aus anekdotischem Wissen schöpfen und das dann verallgemeinern.

Für diese Ini gilt m.E.: „weniger wäre mehr“. Wenige Punkte herausnehmen, die aktuelle gesetzliche Regelung und die Rspr. dazu darstellen, das Reformziel konkret beschreiben und die Umsetzung formulieren.

Alles andere ist wirklich nicht zielführend.

Was außerdem völlig außen vor bleibt ist, daß auch Dritte in den Schutzbereich von Betreuung einbezogen sind. Vertragspartner*innen (Vermieter*inen, Banken, Versicherungen usw.), es geht nicht immer und ausschließlich darum, es den Betreuten zu erleichtern, sondern auch darum Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

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Hallo WUte,

es ist schön, das hier jemand reagiert, vorab ein gesundes neues Jahr. (die Ini ist korrekt im Plenum zur Mitarbeit/Einreichung aufgeführt)

Ich habe noch nie eine Ini hier geschrieben, weshalb ich u.a. hierfür auch Mitstreiter suchte. Ich habe das Fachwissen, so auch die Erfahrungen als Betreuerin, sowie als ehemalige Angehörige, als Psychologin u.m… Auch habe ich ca. 40 GB Unterlagen von Behörden, Anwältin, Betreuten, Betreuerin, Vereinen, Kliniken, Richtern, Polizei usw., mit positiv/negativ Erleben, Vorschlägen zur Verbesserung, u.w. Ich habe jedoch keine große Erfahrung, wie man Inis/ Gesetze formuliert und dachte es wird eine Teamarbeit werden, da es uns alle angeht und somit uns allen wichtig sein sollte!
Ursprünglich dachte ich ja, das es genau darum hier bei uns geht, das wir uns zusammen tun und gemeinsam etwas verändern und hierbei jeder sein Wissen einbringt.

Statt zu schreiben: da sind Grammatik Fehler, oder die Rechtschreibung sei falsch, oder nichts korrekt belegt sei sowie einigen mehr. So wäre es doch Hilfreicher für eben uns alle, (da Betreuung uns alle betrifft) Verbesserungsvorschläge zu bringen! Das Format ist im übrigen in der PDF korrekt. :wink:

Die von dir getroffenen Mutmaßungen lasse ich jetzt einfach einmal im Raum stehen, bezüglich Psychiatriebetroffene oder auch angeblicher Verallgemeinerung, Mutmaßungen usw.

Auch ist eben nicht vergessen worden, wer alles hierin betroffen ist, weshalb gesagt wurde "alle die in einer Betreuung involvierten Personenkreise, so auch, das Kliniken, Polizei, Behörden und viele weitere (will jetzt nicht alles wieder aufzählen) mehr einbezogen, besser aufgeklärt gehören usw.
Ich habe nirgends etwas davon stehen, das es darum geht, den Betreuten alles Recht zu machen, es hakt überall! Wobei ich solche Aussagen komischerweise häufig von Betreuer-Kollegen bekomme besser gesagt auch nur von Betreuern wohlgemerkt, die anderen Personenkreise Pflichten bei.

Was ich wirklich schade finde, hier bei DiB passiert nichts mit dem Thema, es sei ja „nur“ ein Rand-Thema wie auch schon gesagt wurde. Dabei ist dieses Thema ein extrem wichtiges und wird gerade aktuell immer entscheidender. Das ist etwas, was die Mitmenschen bewegt und sich insbesondere aktuell viele noch verlassene fühlen, sie es daher interessiert und eine Änderung wünschen. (bekomme unzählige berichtet, Unterlagen zugesendet, da ich mehrfach auf anderen Portalen darüber berichtete) DAS interessiert die Menschen und sie wollen Hilfe und so wäre es eine gute Chance für uns. Uns als Partei!

Während hier alles ruht oder statt einer Unterstützung eher Abwertung erfolgt, ging der Bundestag, bei dem ich es irgendwann im gesamten ebenso einreichte, (da mir das Thema und das Wohl aller wichtig ist) sehr interessiert darauf ein. So auch, auf die eingereichten belegten Beispiele und sie sprachen sich entsprechend zur u.a. Änderung von § aus.

Ich wünsche dir/allen einen schönen Abend und ja, ich fände es schön, wenn wir /DiB etwas ausarbeiten, umsetzen und somit verändern. Notfalls ernten eben andere wie der Bundestag oder Gericht für Menschenrechte am Ende die Lorbeeren. Es wäre schade, aber zumindest wird es hier ernst genommen und etwas getan!

Schönen Abend Shane Zoe

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Hier sind ein paar Statistiken und Auswertungen.

https://bdb-ev.de/57_Daten_und_Fakten.php

https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Betreuungszahlen

Betreuung ist ein wichtiges Thema, aber es ist nunmal ein Randthema, weil es nicht „die Mitmenschen“ beschäftigt, sondern eher einen klitzekleinen Ausschnitt der Gesellschaft betrifft.

Nach den Zahlen, die ich gefunden habe, sind die Zahlen über die letzten Jahre gleich oder sogar rückläufig. Deshalb verstehe ich nicht, warum es immer entscheidender sein soll, wie du schreibst.

Es kann keine Teamarbeit werden, wenn die Vorlage nicht lesbar ist und die Beschäftigung damit dann einfach nicht machbar ist. Oder wenn die Vorlage bereits so rüberkommt, als ob es keinen anderen Weg geben darf.

Und da lasse ich mir auch kein schlechtes Gewissen einreden.

Du willst was ändern? Dann schreib doch auch auf, was genau und wie. Inhaltsleere Hinweise auf unzählige Berichte oder Unterlagen sind wirklich nicht hilfreich. Nur weil jemand sich benachteiligt oder rechtswidrig behandelt fühlt, ist er es noch nicht. Wenn sich aus den Berichten aber eine systematische Analyse von problematischen Zuständen ableiten ließe, wären sie dennoch wertvoll.

Es geht also um mehr als um Mitleid oder persönliche Erfahrungen oder um reine Empörung.

Wer steht denn im Fokus der Kritik? Die wohlmeinenden, aber leider rechtsungeübten betreuenden Familienangehörigen, die einen Haufen Fehler machen und die Betreuten dadurch schädigen? Die verbrecherischen Berufsbetreuer*innen, die überall vermutet werden? Die korrupten Gerichte, die mit Betreuer*innen unter einer Decke stecken? Fehlende gesetzliche Regelungen oder (nur) das Problem, dass die vorhandenen Regelungen für Laien nicht selbsterklärend sind? Sarkasmus off, soweit nötig.

Oder die Betreuung als Ganzes?

Auch nur anekdotisch: Ich habe mehr zu tun mit Problemen, Fehlern, Veruntreuungen, die in familiennahen Betreuungen geschehen, als bei Berufsbetreuern. Und ich habe immer wieder psychisch Erkrankte im Büro mit erheblichen Defiziten in der Organisation ihrer Alltagsgeschäfte, die aber völlig uneinsichtig sind, dass sie 1. überhaupt erkrankt sind und 2. Unterstützung benötigen. Wenn dann die Betreuung aufgrund der Widerstände beendet wird, landen viele dieser Menschen in der Obdachlosigkeit, sind nicht mehr medizinisch betreut und werden dann nur schlechter, bis sie am Ende doch zwangsweise in der Psychiatrie landen.

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Betreuung wird doch „angeordnet“?

Wie oft sind denn Erkrankte mit diesen Zuordnungen in Übereinstimmung oder anders:
Können sie zufrieden sein?
Hier eine Vorgehensweise dazu:

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Die persönliche Betreuung /Betreuungs-Assistenz hat absolut nichts mit der gesetzlichen Betreuung zu tun! Doch hier kommt es oft zu Missverständnissen da eben viele den Unterschied nicht kennen, es vermischen, meinen es gehöre zusammen und somit passe doch alles! (wie gerade auch hier deutlich wird)
Man merkt also, daß im Grunde schon hier eine andere bzw.eine genauere Erläuterung/Benennung her müsse, besser publiziert oder gar umbenannt gehöre. (die Unterschiede erklärte ich bspw.auf anderen Kanälen)

Und es ist Korrekt, nicht jeder Bedarf einer Betreuung, genau darum geht es ja auch, daß benannte ich ebenso, denn Teilweise wird eine Begutachtung für einen Pflegegrad viel genauer, strenger bewertet, beurteilt, als eine Betreuung.
Auch hierzu nannte ich 2 Fallbeispiele, sprich wie eine Betreuungseinrichtung leider oftmals abläuft, wie diese jeweils eingereicht/eingerichtet werden kann, sowie positives /negatives Bsp. Und auch was sich genau hieran ändern muss. Und jaaa, dazu befragte ich mehrere Betreute, Betreuer, Angehörige, Psychiater, Vereine etc.nach ihrem Erleben zum bisherigen Ablauf + Verschläge.

Thema Vorsorgevollmacht: hier kommt es darauf an, weshalb der Mensch diese bzw.eine Betreuung benötige. Eine Vorsorgevollmacht wird bspw. von psychiatrischen Einrichtungen nur sehr selten anerkannt, oder auch manchen Behörden, wie gesagt, es kommt eben darauf an, um was es Tatsache geht. (hierzu hätte ein ein sehr gutes, persönliches, ausführliches bsp. Wie schnell etwas verkannt wird, warum und welche Folgen es hat) Im Grunde müsste hier bereits eine bessere Aufklärung /Strukturierung her, dann würde diese sicherlich oftmals bereits ausreichen, helfen und eine Betreuungs-Einrichtung umgangen werden können.

Was die Betreuungs-Reform angeht, denn ein Gesetz gibt es ja lange nicht mehr. So geht es nicht nur um die zu Betreuenden Personen wie bereits angemerkt.
Es hakt leider von Grund auf. Weshalb sich wie erwähnt auch Betreuungs-Richter, Betreuungs-Anwälte, Betreuungs-Vereine seit Jahren für eine Änderung einsetzen. Sogar Betreuungs Richter das Fehlverhalten ihrer Kollegen aufzeigen. Und jaa, dazu gibt’s auch genug in den Medien nach zu lesen/nach zu hören. So liegen daher z. B. auch beim Bundestag unzählige Vorschläge diesbezüglich vor, welche zusammengefasst bearbeitet werden, um aus allen Einreichungen ein geeignetes gesamt - Paket machen zu können. (finde ich gut)
Es gibt leider sehr wenige Anwälte, die sich auf Betreuung spezialisieren und zugleich wird ein Betreuungsfall in den seltensten Fällen von einer Versicherung übernommen. Hier wird Tatsache auch Diskutiert, worunter Betreuung dann gehöre. Familienrecht /Sozialrecht… Und ja, man denkt, der VDK, der sich für Behinderte Menschen einsetzt und sich auch zu Problematischen Betreuungen (aus welchem Grund auch immer) äußert, dazu berät, sich bei Hilfegesuche einsetzt. Sie raten zwar bspw. zu einer Betreuungs-Änderung, Aufnahme / Abgabe von Aufgabenkreisen, einen neuen /Zusätzlichen Betreuer oder die sofortige Absetzen, aber auch er übernimmt keine Anwaltliche Vertretung bei Betreuungsfällen. Auch das habe ich, so wie alles worin es in meiner gesamten Ini geht, schriftlich von der Rechtsabteilung des VDK’s vorliegen!
Wie kann somit bisher den Menschen geholfen werden? Kaum! Und wie erwähnt, hier geht es bei weiten nicht nur um die zu Betreuenden.
Doch Tatsache mal eine Aussage, ein bsp. die sich gegen Berufs- Betreuer richtet, aber auch aufzeigt das Kliniken, Polizei Rat /Machtlos sind und teils mit Konsequenzen konfrontiert werden, wofür sie nichts können!

Erleben die mir von Polizisten, H-Arzt / Klinik - Arzt, Assistent-Arzt der Notaufnahme, berichtet wurden:

Polizei griff eine Person auf und wussten nicht, das diese Person unter Betreuung steht und haben nach Vorschrift und nach Verhalten der Person gehandelt.
Zum einen hatte Person xy keine Ahnung was da abläuft, verstand nichts davon. Polizei /Arzt wussten jedoch nichts von der psychischen Erkrankung, der unreife, Unwissenheit und das diese Person nicht für sich einstehen kann, daher eine Betreuung hat mit allen Aufgabenkreisen. Der Arzt, behandelte die Person nach dessen Angaben - war falsch, Person lügt Krankheitsbedingt… Einmal wurde eine Person somit einer Beratungsstätte und Sozialarbeiterin überstellt, weil diese Person glaubhaft dem Arzt berichtete, was sie angeblich erlebe. Anderes Mal falsche Angaben, somit ganzen Tag Notaufnahme, viele Tests, hohe sinnlose Kosten /Zeitaufwand. Wieder weitere Situation. In einer Notaufnahme, als auch bei der weitervernittekten Einrichtung, Angabe vom psychischen Missbrauch durch den Betreuer, Person habe daher flüchten müssen, man glaubte ihr, brachte sie zum Schutz vor dem Betreuer anonym unter, da man die Erkrankung nicht wusste. Somit fatale Folgen für alle darin beteiligten Personen.

Ein anderes Mal wurde eine unter Betreuung stehende Person, die das nicht angab, wieder vom Arzt nach Hause geschickt, kam wohl erst ewig später mal an, woraufhin sich die Betreuerin bei der Klinik über diesen Arzt beschwert habe, warum man die nicht angerufen habe, man die Person allein wieder gehen ließ. (nur er wusste ja von nichts, wie hätte er handeln sollen?) Der Polizist berichtete, irgendwann bemerkt zuhaben, das die Person die er aufgriff wohl Probleme habe und irgendwann ihm gestanden wurde, das eine Betreuung bestünde. Er rief die Betreuerin an und diese habe geantwortet „ich habe jetzt keine Zeit,… es ist zu weit weg,… ich muss zum Gericht“ (Anwalt) oder bei einem anderen Menschen erfolgte die Aussage" Ich habe jetzt Feierabend"
Er solle den Klienten bis morgen da behalten, oder weitere Aussage war, „schicken sie ihn heim, ich melde mich morgen bei ihnen“
Die hier befragten Ärzte und Polizisten meinten, das sie so etwas häufiger erleben und das geht nicht!
Weder wie die Betreuer reagieren, noch, das eben nirgends registriert ist, das eine Betreuung eingerichtet ist, wodurch es teils zu massiven fehl /Falsch Behandlungen führen kann, kam
So auch, daß komplett falsche Klinik Behandlungen, Medikationen erfolgen usw. Man bedenke zudem einmal die zusätzlich psychische Auswirkung bei jenen, die (nicht wissentlich) falsche, Fehlerhafte Behandlungen durchführen. Sie nicht wissen könnten, daß die Person z. B. nicht aggressiv oder durch Drogen, Alc so handelte, sondern z. B. Autist ist und somit komplett falsch handelten.

Sicher, es muss dennoch der Datenschutz gewährleistet sein, aber ich könnte noch unzählige weitere Bsp.benennen, mit massiven Auswirkungen und erneut für alle Beteiligten, nur weil keiner weiß, daß Person xy in Betreuung ist. In der beim Plenum stehenden Ini habe ich hierzu auch bsp.aufgegriffen. Betreute verschweigen dies auch oft. Ungeachtet dessen das es es auf Grund gewisser psychischer Erkrankung oder Demenz ebenso nicht berichten /können!

Es gibt inzwischen mehr Organisationen worin sich Betreuer registrieren können, dies dient eben dazu, das man nach der Tatsächlichen Qualifikation einer Person schaut und nicht, was Entscheidend für die Betreuungsbehörden ist wie: ob er mindestens 10Klienten annimmt oder mindestens 20h in der Woche aufbringen könne.

Zudem Überprüfung der Arbeiten, ernstnehmen von Beschwerden mit Anhörung beider Seiten. Empfehlungen auf Grund der Tatsächlichen Qualifikationen von neuen Klienten. Sprich, Klient hat Aufgabenkreis Finanzen und gerät öfter mit den Gesetz in Konflikt, geeignet: Buchhalter, Anwälte
Psychische /geistige Erkrankungen oder starke Kognitive Beeinträchtigungen Hauptpart Gesundheitsführsorge: Sozialarbeiter, Pädagoge, Arzt

Aktuell haben viele aus der letzteren benannten Gruppe, Anwälte als Betreuer, wie ist der Anwalt Qualifiziert? Diese Einschränkungen kennen auch keine Büro Zeiten, worauf ebenfalls oft verwiesen wird und dann soetwas wie mit der Polizei/Arzt dann passiert!

Ernsthafte Frage: Warum sind nur die Berufsbetreuer gegen eine Änderung der Reform? Sehen diese als nicht so wichtig?
Z. B. Es gibt Plattformen, wo sich Menschen mit Betreuungsangelegenheiten / oder bei Fragen hinwenden können, sogar auch Gruppen bei FB. (lese da viel mit) hierin sind u.a. Anwälte, Berufsbetreuer ehrenamtliche Betreuer, Sozialarbeiter, Angehörige usw.
Wenn sich dann jemand über seine Betreuung äußert, nachfragt, ob das Handeln korrekt sei, wie er sich dabei fühle oder das bspw. der Betreuer seine Familie nicht mehr zu ihm läßt was er nicht versteht und andere der Person dann Tips geben und auch anbringen das Verhalten notfalls beim Betreuungsgericht zu melden. So kam sehr häufig anschließend von einem Berufsbetreuer, warum man immer gegen Berufsbetreuer sei, er wird wohl seine Gründe gehabt haben warum er so handelte usw.
Oder auch, als ein Verein eine bessere Prüfung der Qualifikationen vorschlug, sofort gingen Berufsbetreuer dagegen. Die Ehrenamtlichen hingegen, wünschten eine bessere Qualifikation und auch entsprechende Angebote zu Qualifikationen.
Der in meiner Ini aufgeführte Test, ist ein Vorschlag einer Betreuungs-Organisation, die sich bereits länger mit dem Thema befasst! Auch hier fanden sämtliche Personen-Sparten solch Info/Tests gut, einige Berufsbetreuer nicht!

Als auch ich über Betreuungssituationen berichtete und hierbei ganz viele Bspw. die ich berichtet bekam, was ich selbst recherchierte, erlebte, aufzeigt und auch einige Ideen zur Verbesserung anbrachte, so eben eine bessere Vernetzung, bessere Zusammenarbeit mit den Angehörigen, da sie meist mit ihnen leben, die Person gut kennen, somit Hilfreich sind und das Betreuung auch mehr von den Angehörigen übernommen werden sollte, bei /mit denen der zu betreuenden lebt, wenn beide Seiten das wollen, oder Berufsbetreuer eher als quasi Zusatzbetreuer (natürlich alles je nach Ausmaß / Aufwand) eingesetzt werden sollten, es damit die Berufsbetreuer auch mehr entlastet. Sie ohnehin zu Ärzten mitgehen, Behörden Sachen machen. Oder wie bspw. ein besserer Ablauf bei der Einrichtung einer Betreuung wäre und vieles mehr. So gab es viel Zuspruch aus allen Reihen, doch von den Berufsbetreuern fühlten sich einige auf den Schlips getreten, warum?

Ich finde, das zeigt dann leider auch viel auf und dabei dachte ich, es geht ums Wohl des zu betreuenden, denn man bekommt ein Leben anvertraut, das bedarf viel gegenseitiges Vertrauen. Die Menschen hoffen, daß die Ärzte, Gutachter, Richter sich Zeit nehmen und das man ihnen hilft, IHR Leben besser zu gestalten, weil sie es „gerade“ nicht können! Sie hoffen auf Richtige Entscheidungen, Hilfe und so sollte es doch auch sein. Ein Berufsbetreuer sollte sich ebenso zuvor klar sein, welche Aufgabe er mit Person xy übernimmt, dies bedarf ein zuvor kennen lernen und schauen ob für beide die Chemie stimmt. Aber auch, ob „ich selbst“ mir zutraue dieser Aufgabe gewachsen zu sein, ich diese Bedürfnisse Tatsache erfüllen kann,(jeder Mensch, jede Situation ist anders) ich dem Menschen helfen kann bei und mit seinen Einschränkungen und ihm zu mehr Eigenständigkeit fördern kann. So muss „ich“ aber auch offen und ehrlich zu mir selbst sein können und eben auch mich mit der Person, der bspw. Erkrankung und dessen Geschichte befassen, auseinander setzen, nur dann kann ich mich doch Tatsache so verhalten wie es die Betreuungs-Reform zur Betreuungs-Aufgabe verankert hat!
Das findet jedoch leider inzwischen selten statt. Somit JA, es muss sich auch bei den Betreuern etwas ändern, denn er wird von der Betreuungsbehörde gefragt ob er noch Kapazitäten für Person xy frei habe ja/nein, annehmen ja/nein, das wars! Das funktioniert dann so nicht!

Es wurde hier angebracht, weniger sei mehr, zugleich hieß es auch, ich habe ja nichts belegt, nur Mutmaßungen und Verallgemeinerungen! Sorry, ich bin jemand der gegen Schubladendenken vorgeht und sich für Gleichstellung Gleichgerechtigung einsetzt, so auch, daß z. B. Männer den selben Schutz, Hilfe usw. Bei häuslicher Gewalt erhalten sollten, man sie ernst nehme, statt zu belächeln usw. (siehe Kampagne Gewalt hat viele Gesichter) Da passt es dann gut, wenn ich nur Mutmaße, Verallgemeinere. :wink:usw.
Ich ging auf alle Personengruppen die somit in einer Betreuung involviert sind ein und gab auch Bspw.an, das ich rund 40GB an Unterlagen, Fallbeispiele, Verbesserungsvorschläge, Anregungen von den benannten zur Verfügung stellen kann. So etwas wäre ja da in einer Teamarbeit ausgetauscht worden.

Ich könnte noch massig bsp. bringen, noch genug dazu anbringen, Namen nennen usw.nur hey, es geht nicht darum, das ich hier etwas beweisen, belegen muss. Ich dachte, wir wollten mit dieser Partei und durch sie anders handeln als andere und uns zum Wohle unser aller einsetzen, demokratisch vorgehen, etwas bewegen. Nun ja.

Aber im Ernst, ich finde es schön, daß hier nun, nach über 1nem Jahr, Tatsache mal etwas Bewegung rein kommt :wink:

Ich geb es auf.

Gern glaube ich, dass dir das Thema am Herzen liegt. Nur sehe ich nicht, wie sich hier jemand politisch damit beschäftigen kann.

Das ist nämlich im Wesentlichen Betroffenheitsbeschreibung anhand anekdotischer Erlebnisse und Berichte aus 2. Hand und nichts, was hier irgendwie zu einer systematischen Auseinandersetzung mit dem Stoff führen kann. Außerdem wieder überbordend lang und es liest sich wie eine einzige Anklage.

Dass jemand, der psychisch erkrankt ist, die Betreuung verschweigt, ja, das mag normal sein. Und wenn der dann dissimuliert und darin gut genug ist, dann wird eben niemand informiert. Und wenn keine Fremd-oder Eigengefährdung besteht, dann wird diese Person selbstverständlich wieder entlassen. Das ist aber nicht das Problem des Betreuungsrechts sondern die Folge der Erkrankung und der sonstigen Freiheitsrechte. Oder willst du ein öffentliches Register einführen, das immer abgefragt wird? Frag nochmal nach Stigmatisierung.

Und auch Betreuer haben mal Feierabend, die haben nämlich einen anstrengenden Job, für den sie kaum bezahlt werden. Oder sie haben sogar noch eine zweite Betreuung, die gerade größere Aufmerksamkeit erfordert. Es ist überhaupt nicht normal, daß Dienstleister 24/7 auf der Matte stehen oder stehen müssen, wer einen solchen Anspruch hat, kann sich gleich einweisen, dann wird einem ja alles abgenommen.

Auch 40 GB Daten führen für sich genommen noch nicht zu einem Ergebnis und sind auch kein Ausweis für qualitativ nutzbare oder auswertbare Informationen.

Ich bin hier wieder raus. Für etwas, das in dieser Weise vorgetragen wird, kann und will ich weder Zeit noch beruflichen Hintergrund einsetzen. Facebook Selbsthilfegruppen suche ich bei fb, wenn ich will. Hier ist das Ziel, eine politische Forderung zu formulieren.

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Ich verfolge dieses Thema nur sehr oberflächlich. Aber folgendes habe ich bei SWR2 entdeckt - zum Lesen gibt es das Manuskript ganz unten auf folgender Seite: